Rückrufservice

MALTE HARTWIEG IM VISIER DER STAATSANWALTSCHAFT

VERMÖGEN BESCHLAGNAHMT

Stuttgart 11.08.2015

Es ist immerhin ein Lichtblick für die Anleger diverser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) Fonds. Bei Malte Hartwieg, dem Chef der Emissionshäuser, beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund 14 Millionen Euro.

Seit Monaten bangen die Anleger verschiedener Selfmade Capital und NCI-Fonds um ihr Geld, das in dubiosen Kanälen versickert sein soll. Inzwischen haben die meisten dieser Fondsgesellschaften Insolvenz angemeldet und die Anleger müssen den Totalverlust ihres Geldes befürchten. Der Gesamtschaden für die Anleger soll bei rund 150 Millionen Euro liegen.  

Angesichts dieser Summe wirken die sichergestellten Vermögenswerte in Höhe von 14 Millionen Euro vergleichsweise bescheiden. „Aber es ist immerhin ein Anfang“, sagt Rechtsanwältin Melanie Hohl, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings sollten die Anleger jetzt auch handeln, wenn sie sich den Zugriff auf die Vermögenswerte sichern wollen.

„Die Ansprüche müssen gerichtlich geltend gemacht werden, z.B. durch die Erwirkung dinglicher Arreste“, erklärt Rechtsanwältin Hohl.

Betroffene Anleger sollten daher auch dringend ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Viele Anleger haben sich über die Vertriebsplattform dima24 an den Fonds beteiligt. Auch dima24 zählte einst zum undurchsichtigen Firmengeflecht des Malte Hartwieg.

Ob unter diesen Umständen eine ordnungsgemäße Beratung der Anleger stattfand, kann zumindest angezweifelt werden. Denn dann hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus können die Emissionsprospekte auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt geprüft werden. Rechtsanwältin Hohl: „Liegen Prospektfehler vor oder wurden die Anleger falsch beraten, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.“  

Derweil dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug gegen Hartwieg weiter an. Im Visier der Fahnder stehen neben Hartwieg noch weitere Personen. Bei den Ermittlungen geht es u.a. um die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest, Euro Grundinvest und Panthera Asset Management sowie die Vertriebsplattform dima24. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.  

Aktuelles

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.