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MALTE HARTWIEG IM VISIER DER STAATSANWALTSCHAFT

VERMÖGEN BESCHLAGNAHMT

Stuttgart 11.08.2015

Es ist immerhin ein Lichtblick für die Anleger diverser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) Fonds. Bei Malte Hartwieg, dem Chef der Emissionshäuser, beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund 14 Millionen Euro.

Seit Monaten bangen die Anleger verschiedener Selfmade Capital und NCI-Fonds um ihr Geld, das in dubiosen Kanälen versickert sein soll. Inzwischen haben die meisten dieser Fondsgesellschaften Insolvenz angemeldet und die Anleger müssen den Totalverlust ihres Geldes befürchten. Der Gesamtschaden für die Anleger soll bei rund 150 Millionen Euro liegen.  

Angesichts dieser Summe wirken die sichergestellten Vermögenswerte in Höhe von 14 Millionen Euro vergleichsweise bescheiden. „Aber es ist immerhin ein Anfang“, sagt Rechtsanwältin Melanie Hohl, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings sollten die Anleger jetzt auch handeln, wenn sie sich den Zugriff auf die Vermögenswerte sichern wollen.

„Die Ansprüche müssen gerichtlich geltend gemacht werden, z.B. durch die Erwirkung dinglicher Arreste“, erklärt Rechtsanwältin Hohl.

Betroffene Anleger sollten daher auch dringend ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Viele Anleger haben sich über die Vertriebsplattform dima24 an den Fonds beteiligt. Auch dima24 zählte einst zum undurchsichtigen Firmengeflecht des Malte Hartwieg.

Ob unter diesen Umständen eine ordnungsgemäße Beratung der Anleger stattfand, kann zumindest angezweifelt werden. Denn dann hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus können die Emissionsprospekte auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt geprüft werden. Rechtsanwältin Hohl: „Liegen Prospektfehler vor oder wurden die Anleger falsch beraten, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.“  

Derweil dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug gegen Hartwieg weiter an. Im Visier der Fahnder stehen neben Hartwieg noch weitere Personen. Bei den Ermittlungen geht es u.a. um die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest, Euro Grundinvest und Panthera Asset Management sowie die Vertriebsplattform dima24. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.  

Aktuelles

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.