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OPALENBURG SAFEINVEST FONDS: ANLEGER FÜRCHTEN UM IHR GELD

OPALENBURG SAFEINVEST FONDS: ANLEGER FÜRCHTEN UM IHR GELD

03.07.2017

Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Bei der Vermittlung der Opalenburg SafeInvest Fonds scheint man es mit diesem Anspruch nicht immer so genau genommen zu haben, wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ oder die Süddeutsche Zeitung bereits Anfang April berichteten.

Ein Höhepunkt ist dabei, dass einer Frau, die sich um eine Stelle bewarb im Bewerbungsgespräch die Beteiligung an einem Opalenburg SafeInvest Fonds schmackhaft gemacht wurde. „Das hat mit einer ordnungsgemäßen Anlageberatung rein gar nichts zu tun. In einem Anlageberatungsgespräch müssen dem Anleger unter anderem die Risiken der Kapitalanlage und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts unmissverständlich erläutert werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. In dem Fall, den das ZDF schilderte, sei hingegen eine Stresssituation ausgenutzt worden. Die Frau trat schließlich einem Fond bei und muss nun monatlich ihre Raten leisten.

Auch andere Opalenburg-Anleger haben sich für eine monatliche Ratenzahlung entschieden, wieder andere für eine Einmalzahlung. Doch ihre Geldanlagen halten nicht, was sie versprochen haben. Die Sorge der Anleger um ihr Geld wächst, zumal es noch weitere Ungereimtheiten bei den Opalenburg SafeInvest Fonds gibt. Die Investitionen in Immobilienobjekte werfen weniger ab als erwartet. Beim Opalenburg Safeinvest wurde zudem die Hälfte der Anlegergelder in stille Beteiligungen an Immobilienunternehmen investiert. „Solche Private Equity Beteiligungen sind für den unerfahrenen Anleger in der Regel viel zu intransparent und mit hohen Risiken verbunden. Insofern sind solche Geldanlagen nichts für risikoscheue Anleger“, erklärt Rechtsanwalt Looser. Angeboten wurden sie ihnen offenbar aber trotzdem. Ein weiterer Kritikpunkt an den Opalenburg-Fonds sind die hohen Weichkosten für Provisionen und Verkaufsaufschlag.

„Über die Risiken und über die Weichkosten hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Selbst wenn im Emissionsprospekt die Risiken aufgeführt sind, muss dem Anleger auch die Gelegenheit gegeben werden, den Prospekt zu studieren, bevor er sich für eine Beteiligung entscheidet. Das scheint bei der Vermittlung der Opalenburg Fonds nicht unbedingt so gewesen zu sein. Vieles deutet auf eine klassische Fehlberatung hin, die den Anlegern verschiedene rechtliche Möglichkeiten eröffnet“, so Rechtsanwalt Looser.

Diese Möglichkeiten reichen von der Kündigung aus wichtigem Grund bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Verschiedene Gerichte haben inzwischen die Klagen der Opalenburg Vermögensverwaltung auf Zahlung der ausstehenden Raten abgewiesen.

OPALENBURG VERMÖGENSVERWALTUNG SAFEINVEST FONDS: AUSSTIEGSMÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

OPALENBURG VERMÖGENSVERWALTUNG SAFEINVEST FONDS: AUSSTIEGSMÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

06.04.2017

Die Beteiligung an den Opalenburg Vermögensverwaltung SafeInvest Fonds haben den Anlegern bisher keinen Erfolg beschert. Im Gegenteil. Anleger, die sich nicht für eine Einmalzahlung, sondern für ein Ratenmodell entschieden haben, werden derzeit aufgefordert, ausstehende Zahlungen zu leisten. Ob sie ihr Geld in Form von Ausschüttungen wiedersehen werden, ist ungewiss. Es drohen hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen können, wenn sich die Anleger nicht zur Wehr setzen.

Die Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2 KG schreiben Verluste. Für die Anleger ist aus den erhofften Renditen nichts geworden. Spätestens nach einem Bericht des ZDF-Magazins „Frontal 21“ vom 4. April 2017 dürften die Anleger mehr denn je um ihr Geld fürchten. Demnach wurden Planungen nicht wie vorgesehen umgesetzt und Anleger wurden auf nahezu unglaubliche Weise angeworben.

Der Reihe nach: Die Opalenburg SafeInvest Fonds bieten den Anlegern die Möglichkeit, schwerpunktmäßig an einem Immobilienportfolio und in typische stille Beteiligungen zu investieren. Wahlweise konnten sich die Anleger als Kommanditisten oder über die CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft beteiligen. Investiert werden sollte überwiegend in Immobilien in Süddeutschland. Doch statt in eine Wohnung in München wurden die Anlegergelder beispielsweise in eine Wohnung in Essen investiert, wie „Frontal 21“ berichtet. Das bringt naturgemäß geringere Mieteinnahmen ein. Nicht die einzige Ungereimtheit. So soll es auch personelle Verflechtungen zwischen der Treuhand-Gesellschaft und dem Emittenten geben. Da sind Interessenskonflikte im Grunde genommen schon vorprogrammiert. „Die Krönung ist allerdings, dass bei Opalenburg Bewerbungsgespräche offenbar zu Verkaufsgesprächen genutzt wurden. Statt um einen Job ging es plötzlich um eine Geldanlage. Auch wenn Opalenburg diese Vorgehensweise dementiert, ist dies in höchstem Maße unseriös“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Immer mehr Anleger werden sich zurecht fragen, wie sie sich von ihrer Beteiligung wieder trennen können, bevor sie noch lange Jahre weitere Ratenzahlungen leisten müssen oder wie sie ihr bereits investierten Kapital wieder zurückerhalten. Rechtsanwalt Looser sieht mehrere Lösungsansätze. Zunächst könne geprüft werden, ob die Verträge außerordentlich gekündigt werden können. Alternativ kann auch der Widerruf des Vertrags bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich sein. Zudem sind ggf. auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden.

„Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Das bedeutet u.a., dass sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Geldanlagen vermittelt werden dürfen. Zudem müssen sie über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage, wie die Möglichkeit des Totalverlusts, lange Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile umfassend aufgeklärt werden. Wurde diesen Aufklärungspflichten nicht entsprochen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt natürlich auch, wenn die Anleger überrumpelt wurden und ihnen in einem Bewerbungsgespräch plötzlich die Beteiligung an einer Geldanlage aufgeschwatzt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

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Aktuelle News


Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 1. Juli 2024 einem Anleger des Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest 2 KG Schadenersatz zugesprochen (Az.: 2 U 133/22). Aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung erhält der Anleger sein investiertes Geld vollständig zurück und wird von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt.

Für Anleger der Opalenburg-Fonds hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius am Landgericht Berlin in mehreren Verfahren Schadenersatzansprüche durchgesetzt. Die Urteile werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Bestand haben, denn das Kammergericht Berlin hat nun mit Hinweisbeschlüssen in vier Fällen deutlich gemacht, dass es den Berufungen keine Erfolgsaussichten einräumt und sie zurückweisen wird.

Erfolg für einen Anleger der Opalenburg-Fonds: Er hatte mehr als 100.000 Euro investiert und bekommt sein Geld nun zurück. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 25. Oktober 2023 entschieden (Az. 29 O 10035/21). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Anklageberatung fehlerhaft war und unser Mandant daher Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Insgesamt rund 10.000 Euro hätte eine Anlegerin als monatliche Ratenzahlungen für ihre Beteiligung am Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest KG noch leisten müssen. Die Investition kann sie sich nun dank eines Urteils des Landgerichts München I vom 24. Oktober 2022 sparen (Az.: 27 O 5041/22).

Eine Anlegerin des Fonds Opalenburg Safeinvest ist erfolgreich aus der Beteiligung ausgeschieden und muss keine weiteren monatlichen Ratenzahlungen mehr leisten. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 24. Oktober 2022 entschieden (Az.: 27 O 17392/21). Zudem hat sie Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das noch ermittelt werden muss.

Eine Opalenburg-Anlegerin hat ihre Fondsbeteiligung wirksam gekündigt und muss keine weiteren Ratenzahlungen mehr leisten. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 8. Juni 2022 entschieden (Az.: 22 O 10018/21). Außerdem hat sie Anspruch auf ein noch zu ermittelndes Auseinandersetzungsguthaben.
Aktuelles

BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat für einen Anleger in Opalenburg-Fonds erneut Schadensersatz durchgesetzt. Das Landgericht München I entschied mit Urteil vom 1. April 2020, dass die Opalenburg Vermögensverwaltung AG dem Kläger seine Beteiligungen zurückzahlen und ihn von allen weiteren Ratenverpflichtungen freistellen muss.

Die Beteiligung am Opalenburg-Fonds SafeInvest 2 brachte einer Anlegerin kein Glück. Sie kommt allerdings ohne finanziellen Schaden aus der Beteiligung heraus. Das Landgericht München I hat ihr mit Urteil vom 16. Januar 2020 Schadensersatz zugesprochen. Sie erhält ihre bisher geleisteten Beiträge in Höhe von rund 6.800 Euro plus Zinsen zurück. Zudem muss sie keine weiteren Raten für ihre Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 2 KG mehr zahlen.

Die Hoffnungen auf eine sichere Geldanlage haben sich für den Anleger durch seine Investitionen in zwei Opalenburg-Fonds zwar nicht erfüllt, doch immerhin kommt er ohne Schaden aus den Beteiligungen heraus. Mit Urteil vom 31. Januar 2020 hat ihm das Landgericht München I Schadensersatz zugesprochen. Zudem muss er keine weiteren Raten mehr leisten und muss auch keine Rückforderungen von Ausschüttungen fürchten.
Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.