OPALENBURG SAFEINVEST FONDS: ANLEGER FÜRCHTEN UM IHR GELD
OPALENBURG SAFEINVEST FONDS: ANLEGER FÜRCHTEN UM IHR GELD
Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Bei der Vermittlung der Opalenburg SafeInvest Fonds scheint man es mit diesem Anspruch nicht immer so genau genommen zu haben, wie das ZDF-Magazin „Frontal 21“ oder die Süddeutsche Zeitung bereits Anfang April berichteten.
Ein Höhepunkt ist dabei, dass einer Frau, die sich um eine Stelle bewarb im Bewerbungsgespräch die Beteiligung an einem Opalenburg SafeInvest Fonds schmackhaft gemacht wurde. „Das hat mit einer ordnungsgemäßen Anlageberatung rein gar nichts zu tun. In einem Anlageberatungsgespräch müssen dem Anleger unter anderem die Risiken der Kapitalanlage und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts unmissverständlich erläutert werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. In dem Fall, den das ZDF schilderte, sei hingegen eine Stresssituation ausgenutzt worden. Die Frau trat schließlich einem Fond bei und muss nun monatlich ihre Raten leisten.
Auch andere Opalenburg-Anleger haben sich für eine monatliche Ratenzahlung entschieden, wieder andere für eine Einmalzahlung. Doch ihre Geldanlagen halten nicht, was sie versprochen haben. Die Sorge der Anleger um ihr Geld wächst, zumal es noch weitere Ungereimtheiten bei den Opalenburg SafeInvest Fonds gibt. Die Investitionen in Immobilienobjekte werfen weniger ab als erwartet. Beim Opalenburg Safeinvest wurde zudem die Hälfte der Anlegergelder in stille Beteiligungen an Immobilienunternehmen investiert. „Solche Private Equity Beteiligungen sind für den unerfahrenen Anleger in der Regel viel zu intransparent und mit hohen Risiken verbunden. Insofern sind solche Geldanlagen nichts für risikoscheue Anleger“, erklärt Rechtsanwalt Looser. Angeboten wurden sie ihnen offenbar aber trotzdem. Ein weiterer Kritikpunkt an den Opalenburg-Fonds sind die hohen Weichkosten für Provisionen und Verkaufsaufschlag.
„Über die Risiken und über die Weichkosten hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Selbst wenn im Emissionsprospekt die Risiken aufgeführt sind, muss dem Anleger auch die Gelegenheit gegeben werden, den Prospekt zu studieren, bevor er sich für eine Beteiligung entscheidet. Das scheint bei der Vermittlung der Opalenburg Fonds nicht unbedingt so gewesen zu sein. Vieles deutet auf eine klassische Fehlberatung hin, die den Anlegern verschiedene rechtliche Möglichkeiten eröffnet“, so Rechtsanwalt Looser.
Diese Möglichkeiten reichen von der Kündigung aus wichtigem Grund bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Verschiedene Gerichte haben inzwischen die Klagen der Opalenburg Vermögensverwaltung auf Zahlung der ausstehenden Raten abgewiesen.
OPALENBURG VERMÖGENSVERWALTUNG SAFEINVEST FONDS: AUSSTIEGSMÖGLICHKEITEN DER ANLEGER
OPALENBURG VERMÖGENSVERWALTUNG SAFEINVEST FONDS: AUSSTIEGSMÖGLICHKEITEN DER ANLEGER
Die Beteiligung an den Opalenburg Vermögensverwaltung SafeInvest Fonds haben den Anlegern bisher keinen Erfolg beschert. Im Gegenteil. Anleger, die sich nicht für eine Einmalzahlung, sondern für ein Ratenmodell entschieden haben, werden derzeit aufgefordert, ausstehende Zahlungen zu leisten. Ob sie ihr Geld in Form von Ausschüttungen wiedersehen werden, ist ungewiss. Es drohen hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen können, wenn sich die Anleger nicht zur Wehr setzen.
Die Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2 KG schreiben Verluste. Für die Anleger ist aus den erhofften Renditen nichts geworden. Spätestens nach einem Bericht des ZDF-Magazins „Frontal 21“ vom 4. April 2017 dürften die Anleger mehr denn je um ihr Geld fürchten. Demnach wurden Planungen nicht wie vorgesehen umgesetzt und Anleger wurden auf nahezu unglaubliche Weise angeworben.
Der Reihe nach: Die Opalenburg SafeInvest Fonds bieten den Anlegern die Möglichkeit, schwerpunktmäßig an einem Immobilienportfolio und in typische stille Beteiligungen zu investieren. Wahlweise konnten sich die Anleger als Kommanditisten oder über die CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft beteiligen. Investiert werden sollte überwiegend in Immobilien in Süddeutschland. Doch statt in eine Wohnung in München wurden die Anlegergelder beispielsweise in eine Wohnung in Essen investiert, wie „Frontal 21“ berichtet. Das bringt naturgemäß geringere Mieteinnahmen ein. Nicht die einzige Ungereimtheit. So soll es auch personelle Verflechtungen zwischen der Treuhand-Gesellschaft und dem Emittenten geben. Da sind Interessenskonflikte im Grunde genommen schon vorprogrammiert. „Die Krönung ist allerdings, dass bei Opalenburg Bewerbungsgespräche offenbar zu Verkaufsgesprächen genutzt wurden. Statt um einen Job ging es plötzlich um eine Geldanlage. Auch wenn Opalenburg diese Vorgehensweise dementiert, ist dies in höchstem Maße unseriös“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Immer mehr Anleger werden sich zurecht fragen, wie sie sich von ihrer Beteiligung wieder trennen können, bevor sie noch lange Jahre weitere Ratenzahlungen leisten müssen oder wie sie ihr bereits investierten Kapital wieder zurückerhalten. Rechtsanwalt Looser sieht mehrere Lösungsansätze. Zunächst könne geprüft werden, ob die Verträge außerordentlich gekündigt werden können. Alternativ kann auch der Widerruf des Vertrags bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich sein. Zudem sind ggf. auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden.
„Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Das bedeutet u.a., dass sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Geldanlagen vermittelt werden dürfen. Zudem müssen sie über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage, wie die Möglichkeit des Totalverlusts, lange Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile umfassend aufgeklärt werden. Wurde diesen Aufklärungspflichten nicht entsprochen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt natürlich auch, wenn die Anleger überrumpelt wurden und ihnen in einem Bewerbungsgespräch plötzlich die Beteiligung an einer Geldanlage aufgeschwatzt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Looser.
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