Rückrufservice

Opel mit drei Masse-Modellen betroffen

Zafira, Insignia und Cascada müssen zurückgerufen werden

Opel hat sich lange gewehrt aber mit dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 6.11.2019 ist es amtlich, dass die Rüsselsheimer verschiedene Diesel-Modelle wegen der Verwendung einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung zurückrufen müssen (Az.: 5 MB 3/19).

Betroffen von dem Rückruf sind die Opel-Modelle Zafira 1,6 und 2,0 Liter CDTi, Insignia 2,0 CDTi und Cascada 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016. Den Rückruf für die Fahrzeuge hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits am 17. Oktober 2018 angeordnet.

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Aktuelle News


Opel, bzw. General Motors, ist im Abgasskandal vom OLG München mit Urteil vom 30. November 2023 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Insignia unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz hat.

Das OLG Zweibrücken hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Es entschied mit Urteil vom 27. September 2023, dass bei einem Opel Zafira eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens hat (Az.: 7 U 41/22).

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.

Opel hat im Abgasskandal eine Niederlage am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht kassiert. Das VG Schleswig bestätigte mit Urteil vom 23. Mai 2023, dass der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi rechtmäßig ist und bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen (Az.: 3 A 3/20).

Opel ist im Abgasskandal vom Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 30. Dezember 2022 zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 2 O 200/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Insignia eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Opel wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten muss.

Opel muss Modelle des Opel Meriva auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in die Werkstatt rufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Aktuelles

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.