Rückrufservice

Opel mit drei Masse-Modellen betroffen

Zafira, Insignia und Cascada müssen zurückgerufen werden

Opel hat sich lange gewehrt aber mit dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 6.11.2019 ist es amtlich, dass die Rüsselsheimer verschiedene Diesel-Modelle wegen der Verwendung einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung zurückrufen müssen (Az.: 5 MB 3/19).

Betroffen von dem Rückruf sind die Opel-Modelle Zafira 1,6 und 2,0 Liter CDTi, Insignia 2,0 CDTi und Cascada 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016. Den Rückruf für die Fahrzeuge hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits am 17. Oktober 2018 angeordnet.

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Aktuelle News


Opel, bzw. General Motors, ist im Abgasskandal vom OLG München mit Urteil vom 30. November 2023 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Insignia unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz hat.

Das OLG Zweibrücken hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Es entschied mit Urteil vom 27. September 2023, dass bei einem Opel Zafira eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens hat (Az.: 7 U 41/22).

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.

Opel hat im Abgasskandal eine Niederlage am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht kassiert. Das VG Schleswig bestätigte mit Urteil vom 23. Mai 2023, dass der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi rechtmäßig ist und bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen (Az.: 3 A 3/20).

Opel ist im Abgasskandal vom Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 30. Dezember 2022 zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 2 O 200/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Insignia eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Opel wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten muss.

Opel muss Modelle des Opel Meriva auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in die Werkstatt rufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).