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PESEUS INVEST UND VERMÖGEN AG: BAFIN ORDNET DIEABWICKLUNG DES INVESTMENTGESCHÄFTS AN

19.01.2016

Die Peseus Invest und Vermögen AG muss ihr unerlaubt betriebenes Investmentgeschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Dezember 2015 angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Böblingen muss den Anlegern ihr investiertes Geld zurückzahlen.

 

Der BaFin-Bescheid ist noch nicht bestandskräftig; die Peseus Invest und Vermögen AG hat noch die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Abwicklungsanordnung einzulegen.

 

Lauf BaFin hat das Unternehmen den Anlegern angeboten, Genussrechte mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung zu zeichnen. Mit dieser kollektiven Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) betrieben. Daher müsse die Peseus Invest und Vermögen AG den Anlegern den zustehenden Buchwert des Genussrechtekapitals vollständig auszahlen.

 

Das Kapital der Anleger nutzte die Peseus Invest und Vermögen AG für Investitionen in Sachwerte. Diese Anlagen sollten nach Unternehmensangaben besonders wertbeständig und für die Anleger damit eine sichere Geldanlage sein. Sollte der BaFin-Bescheid rechtskräftig werden, wird sich allerdings zeigen müssen, wie sicher die Investitionen in die Genussrechte für die Anleger tatsächlich sind und ob das Unternehmen dann in der Lage ist, das Genussrechtekapital tatsächlich zurückzuzahlen. „Vergleichbare Fälle haben in der Vergangenheit schon gezeigt, dass die liquiden Mittel der betroffenen Unternehmen nicht ausreichen, um die Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Stattdessen wurde Insolvenz angemeldet und das Geld der Anleger steht im Feuer. Das muss bei der Peseus Invest und Vermögen AG natürlich nicht so sein. Dennoch sollten die Anleger wachsam sein und sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten erkunden, ehe finanzielle Verluste drohen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn sollte am Ende die Insolvenz stehen, müssen die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten.

 

Soweit muss es allerdings nicht kommen. Es besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Forderungen gegen die Unternehmensverantwortlichen in Betracht, die das Investmentgeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis betrieben haben.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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