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DAS „SYSTEM POSTBANK“

ANLEGER HABEN GUTE AUSSICHTEN AUF SCHADENSERSATZ

Die schlechten Nachrichten für Postbankkunden reißen nicht ab. Nunmehr wird immer deutlicher, dass die Vermittlung geschlossener Fonds und damit hochriskanter Anlagen  wohl systematisch und wissentlich an meist ältere Kunden als sichere Anlage vermittelt wurden.  

Der Stern und das ZDF haben aus internen Papieren der Postbank und Angaben ehemaliger Finanzberater der Postbank herausgefunden, dass die Anleger wohl systematisch und wissentlich falsch beraten und ihnen hochriskante geschlossene Fonds vermittelt wurden, allein aus dem Provisionsinteresse der Postbank heraus, obwohl der Anleger sein hart erspartes Geld sicher anlegen wollte.

Hierbei wurden offensichtlich teilweise Anlagen vermittelt, die nicht zur Anlagementalität bzw. zum Anlageziel des Bankkunden passten. Aus internen Unterlagen der Postbank selbst – welche dem Stern und dem ZDF vorlagen – ergibt sich in ca. 72,5 % der Fälle eine Falschberatung durch die Bank. Viele Anleger haben bereits ihr Geld verloren.

Offenkundig war es hierbei so, dass Finanzberater, nach Besuch eines zweiwöchigen Ausbildungsseminars, als „Finanzmanager“ auf die Kunden – meist ältere Menschen – „losgelassen“ wurden und ihnen wohl teilweise hochriskante Anlagen vermittelt haben.

In diesem Zusammenhang wurden die Anleger nach Erfahrung von Rechtsanwalt Seifert oft nicht ausreichend über die Risiken und die Laufzeiten eines solchen Anlageprodukts aufgeklärt, sondern Ihnen wurden die geschlossenen Fonds vielmehr als sichere und für die Altersvorsorge geeignete Produkte verkauft.

Was viele Anleger nicht wussten, bei geschlossenen Fonds handelt es sich um Anlagen, bei der der Anleger das Unternehmensrisiko  des Fonds mitträgt und nicht selten einen Totalverlust erleidet. Darüber hinaus haben diese Beteiligungen meist eine Laufzeit von 10 bis 25 Jahren, so dass das Kapital in dieser Zeit fest angelegt ist.

Passt die Beteiligung schon nicht zum Anlageziel des Anlegers und/oder wurde dieser auch nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen, kann von einer Falschberatung durch den Bankmitarbeiter meist ausgegangen werden und der Anleger hat einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung, so Rechtsanwalt Seifert von Brüllmann Rechtsanwälten.  

Meist wurde der Anleger auch nicht darüber aufgeklärt, dass die Postbank und der Vermögensberater eine Provision durch die Vermittlung der Beteiligung erhält, die insbesondere bei Schiffsfonds teilweise sogar über 15 % der Anlagesumme lagen.

Nach Angaben des Sterns war der Postbank bereits im Jahre 2006 bekannt, dass die Beratungen oft unter „wesentlichen Mängeln“ leiden und dass die vermittelten Produkte meist nicht zu der Anlagementalität des Kunden gepasst haben. Trotzdem verkaufte die Postbank  insbesondere durch ihre Tochtergesellschaft Postbank Finanzberatung AG bis ins Jahr 2012 geschlossene Fonds an ihre Kunden weiter.  

Damit aber nicht genug. Auch jetzt versucht die Postbank „so günstig wie möglich“ aus der Sache herauszukommen und lässt ihr Kunden weiterhin im Regen stehen. Beschwerden der Kunden werden nach Angaben des Sterns abgewimmelt oder die Kunden mit geringen Vergleichszahlungen ruhig gestellt.

Auch beruft sich die Bank immer wieder darauf, dass der Vermögensberater nicht für sie, sondern für das Tochterunternehmen Postbank Finanzberatung AG tätig war und sie somit nicht für die Falschberatung hafte. Dies ist aber für den Anleger meist nicht deutlich gemacht worden.

Geschädigte Anleger, die sich von der Postbank falsch beraten fühlen, sollten sich nicht durch die Handhabe der Postbank einschüchtern lassen, sondern sich vielmehr Rat und Unterstützung bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte, welche deutschlandweit Anleger gegen Banken und Gesellschaften vertritt, konnte bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die Postbank vorgehen, so hat das Landgericht Konstanz in einer rechtskräftigen Entscheidung die Postbank Finanzberatung AG zum Schadensersatz wegen einer Falschberatung verurteilt und hierbei eine anleger- und anlagegerechte Beratung durch den Berater der Postbank Finanzberatung AG verneint.

Wir erstellen gerne für Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.