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PRIVATE COMMERCIAL OFFICE INC.

WIEDER ANLEGERSKANDAL MIT MILLIONENSCHADEN? STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN DURCHSUCHEN BÜROS UND WOHNUNGEN!

Stuttgart 02.08.2007

Wie zahlreiche Tageszeitungen berichten, haben am Dienstag, den 30.07.2007 rund 60 Polizeibeamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Wohnungen und Büros von mehreren Tatverdächtigen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz durchsucht und dabei Beweismaterial sichergestellt. Ein 58-jähriger Tatverdächtiger wurde festgenommen.  

Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung teilte das Landeskriminalamt mit, dass die Firma Private Commercial Office Inc., die Herrn Ulrich Engler zugerechnet wird, „betrügerische Kapitalanlagen zum Nachteil einer noch nicht abschließend bekannt großen Zahl von Anlegern koordiniert und abgewickelt haben soll“. Der mögliche Schaden der Anleger belaufe sich auf „mindestens 100 Millionen US-Dollar“.  

Den Anlegern wurden traumhaft hohe Renditen in Aussicht gestellt, die aus dem Aktiengeschäft im so genannten „Day-Trayding“ erwirtschaftet werden sollten. Beim Day-Trading werden Aktien unter Ausnutzung kleinster Kursschwankungen am selben Tag ge- und wieder verkauft.

Die Private Commercial Office Inc. warb damit, dass sie eine Software entwickelt habe, die in der Lage sei, in 5 Sekunden etwa 35.000 Aktien auf dem amerikanischen Markt zu analysieren, so dass Aktien bereits wieder mit Gewinn verkauft seien, wenn andere den Kurssprung erst bemerkten.  

Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass die bislang ausgewiesenen Spekulationsgewinne nur vorgetäuscht worden seien. Hinter dem ganzen System vermuten Experten ein typisches schneeballartiges Betrugssystem, bei dem die angeblichen Gewinne mit „frischem“ Geld von neuen Anlegern ausgezahlt werden.   Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Sollten sich die derzeitigen Vermutungen bestätigen, so ist davon auszugehen, dass die Anleger die in US Dollar angewiesenen Beträge wohl „abschreiben“ müssen. Möglicherweise stehen ihnen jedoch Schadensersatzansprüche gegen Dritte, wie zum Beispiel den oder die Vermittler zu. Dies sollten sie von einem auf diesen Gebiet erfahrenen Anwalt überprüfen lassen“.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.