PRIVATE COMMERCIAL OFFICE INC.
Stuttgart 02.08.2007
Wie zahlreiche Tageszeitungen berichten, haben am Dienstag, den 30.07.2007 rund 60 Polizeibeamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Wohnungen und Büros von mehreren Tatverdächtigen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz durchsucht und dabei Beweismaterial sichergestellt. Ein 58-jähriger Tatverdächtiger wurde festgenommen.
Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung teilte das Landeskriminalamt mit, dass die Firma Private Commercial Office Inc., die Herrn Ulrich Engler zugerechnet wird, „betrügerische Kapitalanlagen zum Nachteil einer noch nicht abschließend bekannt großen Zahl von Anlegern koordiniert und abgewickelt haben soll“. Der mögliche Schaden der Anleger belaufe sich auf „mindestens 100 Millionen US-Dollar“.
Den Anlegern wurden traumhaft hohe Renditen in Aussicht gestellt, die aus dem Aktiengeschäft im so genannten „Day-Trayding“ erwirtschaftet werden sollten. Beim Day-Trading werden Aktien unter Ausnutzung kleinster Kursschwankungen am selben Tag ge- und wieder verkauft.
Die Private Commercial Office Inc. warb damit, dass sie eine Software entwickelt habe, die in der Lage sei, in 5 Sekunden etwa 35.000 Aktien auf dem amerikanischen Markt zu analysieren, so dass Aktien bereits wieder mit Gewinn verkauft seien, wenn andere den Kurssprung erst bemerkten.
Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass die bislang ausgewiesenen Spekulationsgewinne nur vorgetäuscht worden seien. Hinter dem ganzen System vermuten Experten ein typisches schneeballartiges Betrugssystem, bei dem die angeblichen Gewinne mit „frischem“ Geld von neuen Anlegern ausgezahlt werden. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:
„Sollten sich die derzeitigen Vermutungen bestätigen, so ist davon auszugehen, dass die Anleger die in US Dollar angewiesenen Beträge wohl „abschreiben“ müssen. Möglicherweise stehen ihnen jedoch Schadensersatzansprüche gegen Dritte, wie zum Beispiel den oder die Vermittler zu. Dies sollten sie von einem auf diesen Gebiet erfahrenen Anwalt überprüfen lassen“.