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Proven Oil Canada (POC)

Aktuelles

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat für einen Anleger des Proven Oil Canada Fonds POC Growth 2 Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater durchgesetzt. Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 16.

Für den 08.03., den 09.03. sowie den 10.03.2016 hat die POC-Fondsverwaltung für sechs der POC (Proven Oil Canada)-Fonds ordentliche Gesellschafterversammlungen anberaumt. Laut telefonischer Nachfrage bei der Zentrale in Berlin werden diese nun auch sicher stattfinden und die Einladungen Ende der 6. KW verschickt.

Vom 01.-03. September 2015 fanden in Berlin die sechs außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der POC–Fonds statt, die an der kanadischen Objektgesellschaft COGI Ltd. Partnership beteiligt sind (POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2 GmbH & Co. KG, POC Growth 3 GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG). Im Auftrag unserer Mandanten haben wir an den Gesellschafterversammlungen teilgenommen. Aktuelle Situation
Aktuelles

Das Amtsgericht München hat am 31. März 2025 das Insolvenzverfahren über die HPI AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 1501 IN 12207/24). Die Gläubiger und Anleger der Anleihen können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 16. Mai 2025 anmelden.

Die Schufa muss einen Negativeintrag sofort löschen, wenn der Schuldner die Forderung beglichen hat und die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen ist. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 10. April 2025 entschieden (Az.: 15 U 249/24).

Verstößt eine Bank gegen ihre Informationspflicht, kann sie ihren Anspruch auf Zinsen und Kosten verlieren. Das hat der EuGH mit Urteil vom 13. Februar 2025 entschieden (Az.: C-472/23). Demnach muss die Bank den effektiven Jahreszins, seine Berechnung und Änderungen an der Vertragsdurchführung für den Verbraucher klar und verständlich angeben.

Mit der ADAC-Kreditkarte gibt es Probleme. Cyberkriminelle haben sich offenbar Zugang zu den sensiblen Kundendaten verschafft und Geld von den Konten ihrer Opfer abgebucht. Der ADAC spricht von Betrugsfällen im oberen dreistelligen Bereich.

Fast 50.000 Euro hatten Cyber-Kriminelle von einem Geschäftskonto abgebucht. Das geschädigte Unternehmen kam jedoch mit dem Schrecken davon, denn das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 24. August 2024, dass die Bank für den Schaden aufkommen muss (Az.: 37 O 120/22).

Der DWS wird Greenwashing vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat deshalb nun nach dreijähriger Ermittlungszeit eine Geldbuße in Höhe von 25 Millionen Euro gegen die Fondstocher der Deutschen Bank verhängt. Die DWS hat das Bußgeld akzeptiert, wie sie am 2. April 2025 mitteilte.