Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat für einen Anleger des Proven Oil Canada Fonds POC Growth 2 Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater durchgesetzt. Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 16.
Für den 08.03., den 09.03. sowie den 10.03.2016 hat die POC-Fondsverwaltung für sechs der POC (Proven Oil Canada)-Fonds ordentliche Gesellschafterversammlungen anberaumt. Laut telefonischer Nachfrage bei der Zentrale in Berlin werden diese nun auch sicher stattfinden und die Einladungen Ende der 6. KW verschickt.
Vom 01.-03. September 2015 fanden in Berlin die sechs außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der POC–Fonds statt, die an der kanadischen Objektgesellschaft COGI Ltd. Partnership beteiligt sind (POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2 GmbH & Co. KG, POC Growth 3 GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG). Im Auftrag unserer Mandanten haben wir an den Gesellschafterversammlungen teilgenommen.
Aktuelle Situation
Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.
Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.
Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen
Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland