RENTADOMO IMMOBILENFONDS
Stuttgart 04.08.2008
Die Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte erstreitet vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen ein Urteil für Anleger der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co (nicht rechtskräftig).
Mit Urteil vom 21.08.2008 verurteilte das Landgericht Waldshut-Tiengen die BHW Bank zur vollständigen Rückabwicklung der Finanzierung der Beteiligung an der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. „Dabei ist das Gericht in seiner Begründung in allen wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
„Wir hatten die Klage darauf gestützt“, so Rechtsanwalt Seifert weiter „dass aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Rentadomo-Gruppe die BHW Bank Kenntnis von den tatsächlich niedrigeren Mieteinnahmen des Fonds gehabt hat.
Nach unserer Auffassung wäre es die Pflicht der BHW Bank gewesen, alle über sie finanzierenden Anleger des Fonds vor dem Beitritt über die ihr vorliegenden abweichenden Mieteinnahmen-Prognosen aufzuklären.“ Außerdem wurden sowohl die Fondsbeteiligung, als auch der Darlehensvertrag in einer Haustürsituation vermittelt.
„Das Gericht stimmte mit uns überein“ ergänzt Rechtsanwalt Marce Seifet, "dass die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft war, weshalb der Anleger auch noch nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist den Darlehensvertrag widerrufen konnte."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir sind daher sehr gespannt, ob die BHW in diesem Fall in Berufung gehen wird“, so Rechtsanwalt Seifert. Und weiter: „Dieses Urteil zeigt, dass eine vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung in vielen Fälle möglich ist; betroffene Anleger sollten sich daher in jedem Fall von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.“