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RICKMERS ANLEIHE: INSOLVENZ IN EIGENVERWALTUNG – INTERESSENGEMEINSCHAFT FÜR ANLEGER

RICKMERS ANLEIHE: INSOLVENZ IN EIGENVERWALTUNG – INTERESSENGEMEINSCHAFT FÜR ANLEGER

02.06.2017

Die Rickmers Gruppe hat Insolvenzantrag gestellt. Wie die Wirtschaftswoche online meldet, soll das Amtsgericht Hamburg dem Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung bereits zugestimmt und einen Sachwalter bestellt haben. Die Gläubiger, unter ihnen auch die Anleger der 275 Millionen Euro schweren Rickmers-Anleihe, sitzen auf heißen Stühlen. Sie müssen sich fragen, ob und wieviel sie von ihrem Geld noch wiedersehen werden.

Eigentlich hätten die Gläubiger am 1. Juni 2017 über ein breit aufgelegtes Restrukturierungskonzept entscheiden sollen. Zu der Abstimmung ist es nicht mehr gekommen, nachdem die HSH Nordbank als eine der wichtigsten Gläubigerbanken schon am Vorabend ihre Zustimmung verweigert hat, da sie das Konzept nicht für tragfähig hält. Nach Angaben der Rickmers Holding kam die Entscheidung überraschend. Ohne die Zustimmung der Gläubiger zu dem Sanierungskonzept blieb offenbar nur noch der Gang zum Insolvenzgericht.

Im Insolvenzverfahren soll nun in Eigenverwaltung doch noch die Rettung der traditionsreichen Rickmers Reederei geschafft werden. „Eigenverwaltung bedeutet aber auch, dass die bisherige Führungscrew weiter auf der Brücke steht und von einem Sachwalter unterstützt wird. Genauere Pläne zur Rettung wurden noch nicht präsentiert. Angesichts der enormen Schulden wird die Sanierung aber wohl kaum ohne große Zugeständnisse der Gläubiger gelingen. Was im Insolvenzverfahren auf die Anleger zukommt, ist auch noch offen. Mögliche Zahlungen aus einer Insolvenzquote werden aber voraussichtlich nicht viel mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein sein“, befürchtet Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dennoch müssen die Anleger ihr Geld noch nicht endgültig abschreiben, meint die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Denn unabhängig vom Insolvenzverfahren können noch weitere rechtliche Schritte ergriffen werden. In Betracht kommen vor allem Ansprüche auf Schadensersatz. Diese können entstanden sein, wenn die Emissionsprospekte zu der Anleihe fehlerhaft waren oder die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten wurden.

Rechtsanwalt Seifert: „Zu einer ordnungsgemäßen Beratung gehört auch, dass die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend aufgeklärt werden. Als die Rickmers-Anleihe im Jahr 2013 emittiert wurde, befand sich die Handelsschifffahrt schon in einer schweren Krise. Umso deutlicher hätten die Anleger auf die Gefahren und ihr Totalverlustrisiko hingewiesen werden müssen. Wurde dieser Informationspflicht nicht nachgekommen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist übrigens keine Aufgabe des gewählten gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. Dieser vertritt sie nur im Insolvenzverfahren.

Für Anleger, die über das Insolvenzverfahren hinaus Ansprüche geltend machen möchten, hat die Kanzlei BRÜLLMANN eine kostenlose Interessengemeinschaft gegründet. Durch die Bündelung von Informationen lassen sich die Interessen effektiv vertreten.

RICKMERS-ANLEIHE: AUSWEG FÜR DIE ANLEGER

RICKMERS-ANLEIHE: AUSWEG FÜR DIE ANLEGER

28.04.2017

Der Rickmers-Gruppe steht das Wasser bis zum Hals. Mit einem umfassenden Sanierungskonzept soll der angeschlagene Konzern gerettet werden. Dazu sollen auch die Anleger der Rickmers-Anleihe ihren Teil beitragen. Vom 8. bis 10. Mai sollen sie bei einer Abstimmung ohne Versammlung ihre Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen signalisieren.

Als Folge der Finanzkrise 2008 geriet auch die Handelsschifffahrt in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Zahlreiche Schiffsfonds mussten beispielswiese seitdem Insolvenz anmelden oder Schiffe verkauft werden. Auch an der Rickmers-Gruppe ist diese Entwicklung nicht spurlos vorübergegangen. In den vergangenen Monaten verdichteten sich bereits die Anzeichen, dass die Lage besorgniserregend ist. Nun soll mit einem umfangreichen Sanierungskonzept der Befreiungsschlag gelingen. Dazu sollen alle Gläubiger ihren Teil beitragen. Auch die Anleger der Rickmers-Anleihe müssen sich daher auf erhebliche finanzielle Verluste einstellen.

Die Rickmers Holding AG hat im Mai 2013 die Anleihe begeben (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39). Die Anleihe hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 275 Millionen Euro und ist bei einer fünfjährigen Laufzeit mit 8,875 Prozent p.a. verzinst. Im Juni 2018 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Dazu wird es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht kommen. Denn im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sollen auch die Anleihebedingungen geändert werden.

Das Konzept sieht vor, dass eine Gesellschaft in Luxemburg namens LuxCo gegründet wird. Diese soll dann einen Großteil der Rickmers-Aktien erhalten und an einen Investor verkaufen. Gleichzeitig übernimmt die LuxCo auch die Verbindlichkeiten aus der Anleihe zzgl. Zinsen. Sie wird also auch zum Schuldner der Anleihe-Gläubiger. Deren Forderungen bestehen unverändert weiter und sollen aus dem Verkauf der Aktien bedient werden. Die Rickmers Holding selbst geht aber nicht davon aus, dass die Verkaufserlöse reichen werden, die Forderungen der Anleger vollauf bedienen zu können. Es kommen also Verluste auf die Anleger zu.

Außerdem sollen sich die Anleihebedingungen zum Nachteil der Anleger verändern. So soll die Laufzeit bis 2027 verlängert werden und die Zinsen nicht mehr jährlich, sondern einmalig am Ende der Laufzeit mit der Rückzahlung der Schuldverschreibungen ausgezahlt werden. Zudem sollen die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt werden. „Anleger müssen sich bewusst machen, was diese Maßnahmen für sie bedeuten und das ihr Risiko dadurch erheblich steigt. Sie würden zu Gläubigern der LuxCo, einer Gesellschaft nach luxemburgischen Recht. Zudem sollen ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz die Anleger kaum noch Chancen haben, etwas von ihrem Geld wiederzusehen, da dann zuerst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden würden. Das investierte Geld und auch die aufgelaufenen Zinsen wären dann vermutlich zu einem großen Teil verloren“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Allerdings macht die Rickmers Holding auch recht unverhohlen klar, dass sich eine Insolvenz wohl nicht mehr vermeiden lässt, wenn dieses Sanierungskonzept abgelehnt wird. Dann würden die Forderungen der Anleger gemäß der Insolvenzquote bedient, was ebenfalls hohe Verluste bedeuten würde.

„Die Situation für die Anleger ist schwierig. Scheinbar geht es nur noch um die Frage, wie hoch die Verluste ausfallen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Seifert. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit des Totalverlusts. Zumal im Jahr 2013 die Probleme der Schifffahrt schon mehr als offensichtlich waren.

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