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RIESTER-RENTE

FEHLINVESTITION FÜR MILLIONEN?

Es scheint so, als hätten viele Geringverdiener, die zur zusätzlichen Absicherung im Alter einen sog. Riester-Vertrag abgeschlossen haben, die Rechnung ohne den Staat gemacht“. Denn, so es ist für Geringverdiener „durchaus rational (...), eben keinen [Riester-] Vertrag abzuschließen, so generös sie auch immer gefördert“ sind.

Dies ist das Resümee, welches der „Vater der Rentenreform“ Bert Rürup in dem Monitor-Beitrag „Arm trotz Riester: Sparen für das Sozialamt“ zog. So könnte sich „die private Riester-Rente in 15 bis 20 Jahren für Hunderttausende, möglicherweise für Millionen als Fehlinvestition herausstellen“ weil sich für diese „die Riester-Förderung gewissermaßen (...) in Luft auflöst“.

So zumindest lautet die niederschmetternde Einschätzung von Prof. Winfried Schmähl in den Monitor-Beitrag. Was den Experten zu diesem Urteil kommen lässt, ist die Regelung, wonach die spätere Riester-Rente bei der Gewährung von Grundsicherung berücksichtigt wird. Grundsicherung erhalten all jene Rentner, die im Alter so wenig gesetzliche Rente bekommen, dass sie von dieser nicht leben können.

Was viele nicht wussten, und worauf der Monitor Beitrag hinwies ist, dass bei der Berechnung des Bedarfs die Riester-Rente voll berücksichtigt wird, so dass der Rentner dann kein zusätzliches Einkommen hat, sondern lediglich der Staat entsprechend weniger Zuschuss zum Lebensunterhalt zahlen muss.  

Damit betrifft das „Anrechnungs-Problem“ aber nicht nur Geringverdiener. Monitor rechnet in seinem Beitrag auf der Grundlage interner Zahlen der Deutschen Rentenversicherung vor, dass selbst für einen Durchschnittsverdiener - das sind derzeit Menschen mit einem durchschnittlichen Gehalt von € 29.500,00 brutto im Jahr - sich Riester nicht lohnt „wenn er 2030 in Rente geht und nicht mehr als 32 Jahre voll in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat.

Mit seinem Beitrag vom 10.01.2008 trat das ARD-Magazin eine hitzige Diskussion los über Sinn und Unsinn einer zusätzlichen Altersabsicherung, bei der der Rentner am Ende mit Riester-Rente doch nicht mehr hat, als ohne:

So weist beispielsweise die Frankfurter allgemeine Sonntagszeitung am 13.01.2008 darauf hin, dass Ende 2006 nur 2,3 Prozent (371.000) der Ruheständler so bedürftig waren, dass sie Grundsicherung erhielten und ermahnt, dass derjenige, der auf Riester verzichtet, zu früh resigniert:

„er nimmt an, dass er bis zum Ruhestand kein höheres Einkommen mehr erreicht“ und „sich darauf (verlässt), dass die staatliche Grundsicherung so hoch bleibt wie heute“, was nicht garantiert sei. Dennoch bringt der Monitor Bericht die Verantwortlichen in Erklärungsnot. Allen voran den Namensgeber und Ex-Arbeitsminister Walter Riester, der den Monitor Beitrag in einem Interview im ARD-Morgenmagazin als „Katastrophe“ bezeichnete.

Tatsächlich kann Riester als Argument dafür, dass auch Gering- und Durchschnittsverdiener weiterhin riestern sollen, nur eine, wie auch immer geartete, moralische Verpflichtung anführen, dem Staat nicht unnötig auf der Tasche zu liegen.

„Natürlich“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte „hat auch der Chefredakteur der Zeitschrift FINANZtest mit seiner Hinweis nicht ganz unrecht, dass heute noch niemand wissen kann, ob er in 30 Jahren wirklich auf eine Grundsicherung angewiesen ist, oder nicht.

Das Argument der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hingegen, die auf den Monitor Beitrag hin allen Ernstes vortrug, dass auch weitere im Alter zur Verfügung stehenden Einkommen, wie beispielsweise Mieterträge zu berücksichtigen seien, ist natürlich bei Geringverdienern Unsinn, denn der durchschnittliche Geringeverdiener verfügt in der Regel gerade nicht über Wohnungseigentum“.  

„Fest steht“ so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte „dass Anleger vor dem Erwerb der Riester-Beteiligung auf diesen Umstand hätten hingewiesen werden müssen. Geschah dies nicht, so stellt dies i.d.R. eine Pflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag dar, die unseres Erachtens zu Schadensersatzansprüchen und somit auch zu einer Rückabwicklung des Vertrages führen kann“.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.