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DEUTSCHE S&K SACHWERTE – OLG HAMM SPRICHT ANLEGER SCHADENSERSATZ ZU

DEUTSCHE S&K SACHWERTE – OLG HAMM SPRICHT ANLEGER SCHADENSERSATZ ZU

26.10.2017

Durch den S&K-Skandal haben etliche Anleger viel Geld verloren. Ein von BRÜLLMANN Rechtsanwälte erstrittenes aktuelles Urteil des OLG Hamm dürfte den geschädigten Anlegern wieder Mut machen: Das OLG sprach einem Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Schadensersatz in Höhe von 35.800 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten zu. „Damit erhält unser Mandant seine komplette Einlage abzüglich der bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

 

Der Fall vor dem OLG Hamm dürfte vielen Opfern des S&K-Skandals durchaus bekannt vorkommen. Nach einem Gespräch mit dem Anlagevermittler zeichnete der Kläger im März 2011 Beteiligungen an dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte in Höhe von 40.000 Euro. Prospekt und Vertragsunterlagen wurden ihm erst am selben Tag übergeben. Für die Beteiligung löste er seine Lebensversicherung auf. Die Fondsgesellschaft gewährte wiederum Darlehen an die Deutsche S&K Sachwert AG. „Dass diese Darlehen nur nachrangig besichert sind und der Anleger im Falle einer Insolvenz vermutlich leer ausgeht, wurde unserem Mandanten nicht mitgeteilt. Ansonsten hätte er wohl kaum seine Lebensversicherung gekündigt, denn er war nur an einer sicheren Geldanlage interessiert“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Auch über weitere Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts wurde nicht gesprochen. Vielmehr wurde die Beteiligung als „gutes Geschäft, praktisch ohne Risiko“ angepriesen und wenn in den Unterlagen von Risiken die Rede sei, sei das bloß eine „notwendige Formalität“. Rechtsanwalt Seifert: „Unser Mandant hat auf diese Darstellung des Vermittlers vertraut und hatte schließlich den Schaden.“

 

Doch auf dem bleibt er nach der Entscheidung des OLG Hamm nicht sitzen. Das OLG stellte klar, dass es unwesentlich sei, ob zwischen den Parteien lediglich ein Auskunftsvertrag oder ein Beratungsvertrag zustande gekommen sei. Ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen werde stillschweigend geschlossen, wenn der Interessent deutlich macht, dass er bezogen auf ein bestimmtes Anlageprodukt die Kenntnisse des Vermittlers in Anspruch nehmen will. Schon dann treffen den Vermittler auch umfassende Informationspflichten. So muss er den Interessenten über alle wesentlichen Umstände, die für seine Anlageentscheidung von Bedeutung sind, aufklären.

 

Nach der Rechtsprechung des BGH ist daher zwingend über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufzuklären. Auch die fehlende oder nachrangige Besicherung der Darlehen sei für den Anleger ein wesentlicher Punkt. Denn ohne diese Angaben könne er sein Verlustrisiko nicht einschätzen, so das OLG.  Der Vermittler habe es versäumt, über diese Risiken aufzuklären. Diese Pflichtverletzung sei auch kausal für die Anlageentscheidung gewesen. Daher sei der Vermittler auch schadensersatzpflichtig.

 

„Vielen S&K-Anlegern wird es ähnlich ergangen sein. Ihre Chancen auf Schadensersatz haben sich durch diese Entscheidung des OLG Hamm verbessert“, so Rechtsanwalt Seifert.

GROSSRAZZIA UND FESTNAHMEN BEI S & K

GROSSRAZZIA UND FESTNAHMEN BEI S & K

VERDACHT AUF MASSIVEN ANLAGEBETRUG BEI S & K SACHWERTE

Mit einem spektakulären Aufgebot von rund 1.200 Ermittlungsbeamten und 15 Staatsanwälten durchsuchte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen - deutschlandweit verschiedene Objekte der S & K Gruppe und nahm insgesamt 6 Personen fest, darunter auch die Firmengründer Stephan Schäfer und Jonas Köller.

Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen eine über 50 Personen umfassende Gruppe. Es wurden ca. 130 Büros in ganz Deutschland durchsucht. Den Verdächtigen wird unter anderen gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, Untreue und weitere Straftaten vorgeworfen; die 6 Festgenommenen befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.  

Dabei war die S & K Gruppe auch bisher immer wieder für spektakuläre Schlagzeilen gut: Mit ihren extravaganten Partys schafften es vor allem die Firmengründer Schäfer und Köller immer wieder, die mediale Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Wo sonst bekam der Partygast einen lebenden Elefanten zu sehen oder wurde von einem Chuck - Norris - Double an der Eingangstür begrüßt?

Nunmehr ist klar, dass sich Schäfer und Köller ihren exzessiven Lebensstil mit den Geldern der Anleger finanziert haben. 

Derzeit ist weder absehbar, wie viele Anleger genau betroffen sind, noch wie hoch der Schaden insgesamt ausfallen wird.

Dennoch kann die Razzia der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bereits jetzt als Erfolg gewertet werden. Bei den Durchsuchungen konnte über ein Vermögen in Höhe von annähernd € 100 Mio. ein dinglicher Arrest verhängt und diese Mittel so zur Entschädigung für Anleger sicher gestellt werden.

„Dabei ist jedoch zu beachten, dass zuerst diejenigen Anleger ihre Schadensersatzansprüche befriedigen können, die diese am schnellsten anmelden.“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „Wer zu spät handelt läuft Gefahr, leer auszugehen.“  Betroffene Anleger sollten sich daher schnellstmöglich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zur Prüfung ihrer Schadensersatzansprüche wenden.  

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die bereits in vielen ähnlichen gelagerten Fällen die Interessen betroffener Anleger erfolgreich durchsetzen konnte, steht auch in Sachen S & K Sachwerte mit einem Team kompetenter und erfahrener Anwälte betroffenen Anlegern zur Seite und hilft diesen bei der Durchsetzung ihrer Interessen.

Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.