SAMIV AG
Stuttgart/Giessen
Mit Urteil vom 26.10.2012, Az.: 4 O 266/12 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Giessen einen Finanz- und Versicherungsmakler verurteilt, einem, von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, vertretenem Kläger Schadensersatz in Höhe von 25.500,00 € zu zahlen.
Das Landgericht Giessen hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Finanzmakler im Rahmen der Beratung die Risiken der Anlage bei der SAMIV AG falsch dargestellt hat. In den Entscheidungsgründen führt das LG Giessen aus:
„Keineswegs ist –wie der Beklagte im Beratungsprotokoll schrieb- bei einer Geldanlage ein Total- oder ein Teilverlust ausgeschlossen, wenn das Geld treuhänderisch in Staats- und Industrieanleihen investiert wird. Sowohl bei Staats- als auch bei Industrieanleihen ist sogar ein Totalverlust möglich, wenn der Schuldner bei Fälligkeit nicht zahlungsfähig ist.
Dabei handelt es sich nicht um eine rein theoretische Möglichkeit, sondern es haben auch vor dem Jahr 2009 schon viele Anleger auf diese Weise erhebliche Summen verloren. Von jemanden, der wie der Beklagte als Vermittler von Finanzdienstleistungen auftritt, kann ein Anleger erwarten, dass er über dieses Basiswissen verfügt und nicht wie hier Erklärungen abgibt, die das Gegenteil dessen aussagen.“
Die SAMIV AG hat bei einer Vielzahl von Anlegern mehrere Millionen Euro Anlagekapital eingeworben. Die SAMIV AG wurde 1978 in der Schweiz gegründet durch Herr Zellweger. Herr Zellweger zog sich im Jahr 2003 aus dem operativen Geschäft zurück. Daraufhin übernahm Herr Michael Seidl das Amt des Vorstandes.
Inzwischen wurde Herr Michael Seidl vom Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu neun Jahren unbedingter Haft verurteilt. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:
„Das Urteil des Landgerichts Giessen vom 26.10.2012 darf Anlegern, die Verträge mit der SAMIV AG abgeschlossen haben, grundsätzlich Hoffnung machen. Betroffenen Anlegern ist daher in jedem Fall zu empfehlen, ihre Ansprüche von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen.“