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SAMIV AG

BERATER ZUM SCHADENSERSATZ VERURTEILT

Stuttgart/Giessen

Mit Urteil vom 26.10.2012, Az.: 4 O 266/12 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Giessen einen Finanz- und Versicherungsmakler verurteilt, einem, von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, vertretenem Kläger Schadensersatz in Höhe von 25.500,00 € zu zahlen.

Das Landgericht Giessen hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Finanzmakler im Rahmen der Beratung die Risiken der Anlage bei der SAMIV AG falsch dargestellt hat. In den Entscheidungsgründen führt das LG Giessen aus:  

„Keineswegs ist –wie der Beklagte im Beratungsprotokoll schrieb- bei einer Geldanlage ein Total- oder ein Teilverlust ausgeschlossen, wenn das Geld treuhänderisch in Staats- und Industrieanleihen investiert wird. Sowohl bei Staats- als auch bei Industrieanleihen ist sogar ein Totalverlust möglich, wenn der Schuldner bei Fälligkeit nicht zahlungsfähig ist.

Dabei handelt es sich nicht um eine rein theoretische Möglichkeit, sondern es haben auch vor dem Jahr 2009 schon viele Anleger auf diese Weise erhebliche Summen verloren. Von jemanden, der wie der Beklagte als Vermittler von Finanzdienstleistungen auftritt, kann ein Anleger erwarten, dass er über dieses Basiswissen verfügt und nicht wie hier Erklärungen abgibt, die das Gegenteil dessen aussagen.“

Die SAMIV AG hat bei einer Vielzahl von Anlegern mehrere Millionen Euro Anlagekapital eingeworben. Die SAMIV AG wurde 1978 in der Schweiz gegründet durch Herr Zellweger. Herr Zellweger zog sich im Jahr 2003 aus dem operativen Geschäft zurück. Daraufhin übernahm Herr Michael Seidl das Amt des Vorstandes.  

Inzwischen wurde Herr Michael Seidl vom Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu neun Jahren unbedingter Haft verurteilt. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Das Urteil des Landgerichts Giessen vom 26.10.2012 darf Anlegern, die Verträge mit der SAMIV AG abgeschlossen haben, grundsätzlich Hoffnung machen. Betroffenen Anlegern ist daher in jedem Fall zu empfehlen, ihre Ansprüche von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen.“    

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.