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SCHROEDER CONTAINERFONDS: SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER ANLEGER

03.12.2015

Es kann auch immer alles noch viel dicker kommen. Das erleben derzeit besonders die Anleger der Containerfonds Schroeder Logistik Investment Fonds (SLIF). Obwohl sie sich ohnehin schon mit massiven Verlusten abgefunden hatten, ist es für sie immer schlimmer gekommen.

 

Nachdem der Verkauf der Container beschlossen wurde, sollten die Anleger immerhin noch Rückflüsse von maximal 35 bis 40 Prozent erhalten. Bisher sind aber erst Auszahlungen von 15 Prozent beim Schroeder Logistik Investment Fonds 1 und 10 Prozent beim Schroeder Logistik Investment Fonds 2 geflossen. Weitere Auszahlungen verzögern sich offenbar. Wie „Fonds professionell online“ schon im Juli berichtete, gibt es weiterhin Streit mit dem Käufer der Anleger. Gerichtsverfahren sind inzwischen anhängig. Die Auflösung der Fondsgesellschaften zieht sich dementsprechend weiter hin, noch immer sind offenbar nicht alle Container verkauft. „Für die Anleger tickt währenddessen die Uhr weiter und die Verluste werden größer. Daher sollten Anleger der Schroeder Containerfonds ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen und Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Ansprüche auf Schadensersatz können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Erfahrungsgemäß wurden die Beteiligungen an den Schroeder Containerfonds als renditestark, risikoarm und mit ähnlichen Attributen beworben. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch ganz anders dar. Sie mussten empfindliche finanzielle Verluste hinnehmen. Allerdings hätten sie im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch über die Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage umfassend aufgeklärt werden müssen. „Ist diese Beratung ausgeblieben oder war nur unzureichend kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn schon die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

In diesem Zusammenhang stellt der erfahrene Rechtsanawalt auch klar, dass diese Schadensersatzklagen nicht die Liquidität der Fondsgesellschaften gefährden. „Denn die Klagen richten sich gegen die Vermittler oder die Prospektverantwortlichen. Schadensersatzklagen haben daher nichts mit einer Verzögerung der Auszahlungen zu tun“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.