Rückrufservice

SCHROEDER CONTAINERFONDS: SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER ANLEGER

03.12.2015

Es kann auch immer alles noch viel dicker kommen. Das erleben derzeit besonders die Anleger der Containerfonds Schroeder Logistik Investment Fonds (SLIF). Obwohl sie sich ohnehin schon mit massiven Verlusten abgefunden hatten, ist es für sie immer schlimmer gekommen.

 

Nachdem der Verkauf der Container beschlossen wurde, sollten die Anleger immerhin noch Rückflüsse von maximal 35 bis 40 Prozent erhalten. Bisher sind aber erst Auszahlungen von 15 Prozent beim Schroeder Logistik Investment Fonds 1 und 10 Prozent beim Schroeder Logistik Investment Fonds 2 geflossen. Weitere Auszahlungen verzögern sich offenbar. Wie „Fonds professionell online“ schon im Juli berichtete, gibt es weiterhin Streit mit dem Käufer der Anleger. Gerichtsverfahren sind inzwischen anhängig. Die Auflösung der Fondsgesellschaften zieht sich dementsprechend weiter hin, noch immer sind offenbar nicht alle Container verkauft. „Für die Anleger tickt währenddessen die Uhr weiter und die Verluste werden größer. Daher sollten Anleger der Schroeder Containerfonds ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen und Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Ansprüche auf Schadensersatz können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Erfahrungsgemäß wurden die Beteiligungen an den Schroeder Containerfonds als renditestark, risikoarm und mit ähnlichen Attributen beworben. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch ganz anders dar. Sie mussten empfindliche finanzielle Verluste hinnehmen. Allerdings hätten sie im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch über die Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage umfassend aufgeklärt werden müssen. „Ist diese Beratung ausgeblieben oder war nur unzureichend kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn schon die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

In diesem Zusammenhang stellt der erfahrene Rechtsanawalt auch klar, dass diese Schadensersatzklagen nicht die Liquidität der Fondsgesellschaften gefährden. „Denn die Klagen richten sich gegen die Vermittler oder die Prospektverantwortlichen. Schadensersatzklagen haben daher nichts mit einer Verzögerung der Auszahlungen zu tun“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet. 

Der Bundesgerichtshof hat die Position der Verbraucher beim Widerruf von Darlehen gestärkt. Mit Urteil vom 21. Oktober 2025 (XI ZR 133/24) machte der BGH deutlich, dass Darlehensverträge, die vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden können. Voraussetzung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben der Bank, z.B. zum effektiven Jahreszins, nicht korrekt oder unvollständig waren.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG am 4. November 2025 eröffnet (Az. 3616 IN 3447/25). Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie es um Ausschüttungen oder Rückzahlungen bestellt ist.

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.