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SCHROEDER CONTAINERFONDS: SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER ANLEGER

03.12.2015

Es kann auch immer alles noch viel dicker kommen. Das erleben derzeit besonders die Anleger der Containerfonds Schroeder Logistik Investment Fonds (SLIF). Obwohl sie sich ohnehin schon mit massiven Verlusten abgefunden hatten, ist es für sie immer schlimmer gekommen.

 

Nachdem der Verkauf der Container beschlossen wurde, sollten die Anleger immerhin noch Rückflüsse von maximal 35 bis 40 Prozent erhalten. Bisher sind aber erst Auszahlungen von 15 Prozent beim Schroeder Logistik Investment Fonds 1 und 10 Prozent beim Schroeder Logistik Investment Fonds 2 geflossen. Weitere Auszahlungen verzögern sich offenbar. Wie „Fonds professionell online“ schon im Juli berichtete, gibt es weiterhin Streit mit dem Käufer der Anleger. Gerichtsverfahren sind inzwischen anhängig. Die Auflösung der Fondsgesellschaften zieht sich dementsprechend weiter hin, noch immer sind offenbar nicht alle Container verkauft. „Für die Anleger tickt währenddessen die Uhr weiter und die Verluste werden größer. Daher sollten Anleger der Schroeder Containerfonds ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen und Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Ansprüche auf Schadensersatz können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Erfahrungsgemäß wurden die Beteiligungen an den Schroeder Containerfonds als renditestark, risikoarm und mit ähnlichen Attributen beworben. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch ganz anders dar. Sie mussten empfindliche finanzielle Verluste hinnehmen. Allerdings hätten sie im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch über die Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage umfassend aufgeklärt werden müssen. „Ist diese Beratung ausgeblieben oder war nur unzureichend kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn schon die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

In diesem Zusammenhang stellt der erfahrene Rechtsanawalt auch klar, dass diese Schadensersatzklagen nicht die Liquidität der Fondsgesellschaften gefährden. „Denn die Klagen richten sich gegen die Vermittler oder die Prospektverantwortlichen. Schadensersatzklagen haben daher nichts mit einer Verzögerung der Auszahlungen zu tun“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

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Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.