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SCHROEDER CONTAINERFONDS: SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER ANLEGER

03.12.2015

Es kann auch immer alles noch viel dicker kommen. Das erleben derzeit besonders die Anleger der Containerfonds Schroeder Logistik Investment Fonds (SLIF). Obwohl sie sich ohnehin schon mit massiven Verlusten abgefunden hatten, ist es für sie immer schlimmer gekommen.

 

Nachdem der Verkauf der Container beschlossen wurde, sollten die Anleger immerhin noch Rückflüsse von maximal 35 bis 40 Prozent erhalten. Bisher sind aber erst Auszahlungen von 15 Prozent beim Schroeder Logistik Investment Fonds 1 und 10 Prozent beim Schroeder Logistik Investment Fonds 2 geflossen. Weitere Auszahlungen verzögern sich offenbar. Wie „Fonds professionell online“ schon im Juli berichtete, gibt es weiterhin Streit mit dem Käufer der Anleger. Gerichtsverfahren sind inzwischen anhängig. Die Auflösung der Fondsgesellschaften zieht sich dementsprechend weiter hin, noch immer sind offenbar nicht alle Container verkauft. „Für die Anleger tickt währenddessen die Uhr weiter und die Verluste werden größer. Daher sollten Anleger der Schroeder Containerfonds ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen und Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Ansprüche auf Schadensersatz können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Erfahrungsgemäß wurden die Beteiligungen an den Schroeder Containerfonds als renditestark, risikoarm und mit ähnlichen Attributen beworben. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch ganz anders dar. Sie mussten empfindliche finanzielle Verluste hinnehmen. Allerdings hätten sie im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch über die Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage umfassend aufgeklärt werden müssen. „Ist diese Beratung ausgeblieben oder war nur unzureichend kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn schon die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

In diesem Zusammenhang stellt der erfahrene Rechtsanawalt auch klar, dass diese Schadensersatzklagen nicht die Liquidität der Fondsgesellschaften gefährden. „Denn die Klagen richten sich gegen die Vermittler oder die Prospektverantwortlichen. Schadensersatzklagen haben daher nichts mit einer Verzögerung der Auszahlungen zu tun“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Über die Degag Bestand und Neubau 1 GmbH hat das Amtsgericht Hameln am 10. Februar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 36 IN 8/25 -4). Ebenso wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Muttergesellschaft Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG eröffnet (Az.: 36 IN 7/25 -4).

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.