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ANLEGER VON BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE WURDEN VOM LG LÜBECK € 32.696,00 SCHADENSERSATZ WEGEN FALSCHBERATUNG ZUGESPROCHEN

Stuttgart/Lübeck 17.12.2008

 Einem von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenem Anleger wurde mit Urteil des Landgerichts Lübeck vom 11.11.2008 (Az.: 9 O 269/07) Schadensersatz wegen Falschberatung in Höhe von € 32.696,52 zuzüglich Zinsen zugesprochen (noch nicht rechtskräftig).

Der aus Lübeck stammende Anleger hatte im Dezember 2000 eine Beteiligung an der Altenwohn- und Pflegeheim Arnoldstraße GmbH & Co. Dresden KG erworben und kurz darauf im Januar 2001 eine weitere Beteiligung an der Seed and Start up Fonds I GmbH & Co. KG. Diesbezüglich beraten wurde er von der aus Bad Schwartau stammenden Agentur Bogenschneider & Partner GbR.

Als Anlageziel hat der Kläger damals angegeben, dass er eine sichere und für die zusätzliche Altersvorsorge geeignete Vermögensanlage wünscht. Die Beteiligung an der Altenwohn- und Pflegeheim Dresden KG wurde auf Empfehlung der Anlageberaterin über ein Darlehen finanziert.

Da der Anleger in Anlagefragen unerfahren war, musste er sich auf die Angaben der Anlageberaterin von der Agentur Bogenschneider verlassen. Die Anlageberaterin hatte in ihrer Vernehmung vor dem Landgericht Lübeck zwar ausgesagt, dass sie dem Kläger ausdrücklich auf das jeweilige Totalverlustrisiko der beiden Anlagen hingewiesen habe.

Sie habe gesagt, dass es „Hopp oder Topp“ laufen könne. Zudem – so argumentierte die Beklagten - habe der Kläger in der Beitrittserklärung auch unterschrieben, dass er von den Risikohinweisen Kenntnis genommen und einen Emissionsprospekt ausgehändigt bekommen habe.  

Das Gericht schenkte der Aussage der Beraterin jedoch keinen Glauben. Vielmehr stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest, dass es lediglich einen allgemeinen Hinweis gegeben habe, dass hohe Renditen auch mit einem gewissen Risiko verbunden seien. Schließlich musste die Beraterin auch zugeben, dass sie kein Risikoprofil für den Kläger unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse erstellt hat.

Folgerichtig kam das Landgericht Lübeck zu der Überzeugung, dass die Beratung unzureichend war – mit der Folge, dass dem Kläger in der geltend gemachten Höhe Schadensersatz zuzusprechen war.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Nach unserer Ansicht hat das Urteil auch Bedeutung für die Lehman-Geschädigten. Das Urteil bestätigt nämlich unsere Rechtsauffassung, dass trotz warnender Hinweise in den Vertragsunterlagen in der Beratung nicht diametral entgegengesetzte Angaben gemacht werden dürfen.

Sofern dem jeweiligen Anleger der Beweis gelingt, dass ihm eine Kapitalanlage, welche grundsätzlich auch einem Totalverlustrisiko unterliegt, als sicher empfohlen wurde, so stehen seine Chancen in einem etwaigen Schadensersatzprozess nicht schlecht. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil für die von uns vertretenen ca. 175 Lehman-Anleger richtungweisend ist.

Denn schließlich macht es in rechtlicher Hinsicht keinen Unterschied, ob ein Anleger von eine Bank oder einem Finanzagentur falsch beraten wird. Die Aufklärungspflichten sind hier wie da die selben. “ Auch in punkto der Verjährung von Schadensersatzansprüchen kommt das Landgericht Lübeck zu einem für Anleger erfreulichem Ergebnis:

So hatten zuletzt Gerichte häufig entschieden, dass die dreijährige Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen bereits mit der Zeichnung, bzw. dem Erwerb der Kapitalanlage beginnt.  Auch in diesem Punkt ist das Landgericht Lübeck der Ansicht von BRÜLLMANN Rechtsanwälte gefolgt. Zutreffend kam es zu dem Ergebnis, dass die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche aufgrund eines Erwerbs in den Jahren 2000 und 2001 noch nicht verjährt sind.  

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger vor dem Jahr 2004 keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von seinem Schadensersatzanspruch erlangt hat. Dass die Ausschüttungen von Beginn an ausgeblieben sind, durfte sich der Kläger – so das LG Lübeck in der Urteilsbegründung - nämlich zunächst mit Anlaufschwierigkeiten erklären. Das Gericht hielt es demnach für zutreffend, dass er erst im Jahr 2004 misstrauisch geworden war und der Anspruch somit frühstens zum 31.12.2007 verjährt wäre. Die zuvor eingereichte Klage war damit noch rechtzeitig.  

Ansprechpartner

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Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.