Rückrufservice

ANLEGER VON BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE WURDEN VOM LG LÜBECK € 32.696,00 SCHADENSERSATZ WEGEN FALSCHBERATUNG ZUGESPROCHEN

Stuttgart/Lübeck 17.12.2008

 Einem von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenem Anleger wurde mit Urteil des Landgerichts Lübeck vom 11.11.2008 (Az.: 9 O 269/07) Schadensersatz wegen Falschberatung in Höhe von € 32.696,52 zuzüglich Zinsen zugesprochen (noch nicht rechtskräftig).

Der aus Lübeck stammende Anleger hatte im Dezember 2000 eine Beteiligung an der Altenwohn- und Pflegeheim Arnoldstraße GmbH & Co. Dresden KG erworben und kurz darauf im Januar 2001 eine weitere Beteiligung an der Seed and Start up Fonds I GmbH & Co. KG. Diesbezüglich beraten wurde er von der aus Bad Schwartau stammenden Agentur Bogenschneider & Partner GbR.

Als Anlageziel hat der Kläger damals angegeben, dass er eine sichere und für die zusätzliche Altersvorsorge geeignete Vermögensanlage wünscht. Die Beteiligung an der Altenwohn- und Pflegeheim Dresden KG wurde auf Empfehlung der Anlageberaterin über ein Darlehen finanziert.

Da der Anleger in Anlagefragen unerfahren war, musste er sich auf die Angaben der Anlageberaterin von der Agentur Bogenschneider verlassen. Die Anlageberaterin hatte in ihrer Vernehmung vor dem Landgericht Lübeck zwar ausgesagt, dass sie dem Kläger ausdrücklich auf das jeweilige Totalverlustrisiko der beiden Anlagen hingewiesen habe.

Sie habe gesagt, dass es „Hopp oder Topp“ laufen könne. Zudem – so argumentierte die Beklagten - habe der Kläger in der Beitrittserklärung auch unterschrieben, dass er von den Risikohinweisen Kenntnis genommen und einen Emissionsprospekt ausgehändigt bekommen habe.  

Das Gericht schenkte der Aussage der Beraterin jedoch keinen Glauben. Vielmehr stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest, dass es lediglich einen allgemeinen Hinweis gegeben habe, dass hohe Renditen auch mit einem gewissen Risiko verbunden seien. Schließlich musste die Beraterin auch zugeben, dass sie kein Risikoprofil für den Kläger unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse erstellt hat.

Folgerichtig kam das Landgericht Lübeck zu der Überzeugung, dass die Beratung unzureichend war – mit der Folge, dass dem Kläger in der geltend gemachten Höhe Schadensersatz zuzusprechen war.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Nach unserer Ansicht hat das Urteil auch Bedeutung für die Lehman-Geschädigten. Das Urteil bestätigt nämlich unsere Rechtsauffassung, dass trotz warnender Hinweise in den Vertragsunterlagen in der Beratung nicht diametral entgegengesetzte Angaben gemacht werden dürfen.

Sofern dem jeweiligen Anleger der Beweis gelingt, dass ihm eine Kapitalanlage, welche grundsätzlich auch einem Totalverlustrisiko unterliegt, als sicher empfohlen wurde, so stehen seine Chancen in einem etwaigen Schadensersatzprozess nicht schlecht. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil für die von uns vertretenen ca. 175 Lehman-Anleger richtungweisend ist.

Denn schließlich macht es in rechtlicher Hinsicht keinen Unterschied, ob ein Anleger von eine Bank oder einem Finanzagentur falsch beraten wird. Die Aufklärungspflichten sind hier wie da die selben. “ Auch in punkto der Verjährung von Schadensersatzansprüchen kommt das Landgericht Lübeck zu einem für Anleger erfreulichem Ergebnis:

So hatten zuletzt Gerichte häufig entschieden, dass die dreijährige Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen bereits mit der Zeichnung, bzw. dem Erwerb der Kapitalanlage beginnt.  Auch in diesem Punkt ist das Landgericht Lübeck der Ansicht von BRÜLLMANN Rechtsanwälte gefolgt. Zutreffend kam es zu dem Ergebnis, dass die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche aufgrund eines Erwerbs in den Jahren 2000 und 2001 noch nicht verjährt sind.  

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger vor dem Jahr 2004 keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von seinem Schadensersatzanspruch erlangt hat. Dass die Ausschüttungen von Beginn an ausgeblieben sind, durfte sich der Kläger – so das LG Lübeck in der Urteilsbegründung - nämlich zunächst mit Anlaufschwierigkeiten erklären. Das Gericht hielt es demnach für zutreffend, dass er erst im Jahr 2004 misstrauisch geworden war und der Anspruch somit frühstens zum 31.12.2007 verjährt wäre. Die zuvor eingereichte Klage war damit noch rechtzeitig.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.