Rückrufservice

SOLAR MILLENNIUM

ERLANGER SOLARKRAFTWERKHERSTELLER HAT INSOLVENZ ANGEMELDET! ANLEGER FORDERN SCHADENSERSATZ!

Stuttgart/Erlangen 13.01.2011

Nachdem die Solar Millennium AG Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang nachkommen konnte, musste sie mit Datum vom 21.12.2011 einen Antrag auf Insolvenz stellen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 21.12.2011 (Az.: 503 IN 948/11) wurde die vorläufige Insolvenz angeordnet.

Verfügungen sind jetzt nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Wohl über 30.000 betroffene Anleger hoffen nun auf Schadensbegrenzung. Für die Aktionäre der Solar Millennium AG stellt sich die Sachlage wohl am fatalsten dar:

sie werden gegenüber den Gläubigern der Solar Millennium AG für den Fall der Insolvenz nachrangig behandelt und erst im Rahmen einer etwaigen Liquidation – also nach Abschluss des Insolvenzverfahrens – berücksichtigt.

Weitere 15.000 Anleger haben ihr Geld in Form von Inhaberschuldverschreibungen in das Unternehmen investiert. Auch sie müssen mit einem Totalverlust rechnen, denn als Gläubiger werden sie mit ihren Ansprüchen im Insolvenzverfahren idR ebenfalls nachrangig behandelt.

Anleger der von der Solar Millennium AG aufgelegten geschlossenen Fonds „Andasol Fonds GmbH & Co. KG“ und „Ibersol Fonds GmbH & Co. KG“ dürften ebenfalls momentan um ihre Einlagen bangen. Ob diese allerdings von der Insolvenz der Muttergesellschaft betroffen wären, ist derzeit noch offen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern der Solar Millennium AG alsbald möglich die entsprechenden Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Hier gilt es, keine Fehler zu machen. Ein weiterer Ansatz für die Interessen von Anlegern stellt der Umstand dar, dass viele Anleger gerade nicht über die bestehenden Risiken der Anlage bei Abschluss aufgeklärt worden sein dürften.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt daher, alle Unterlagen aufzubewahren, um Ansprüche – gegebenenfalls auch aus Prospekthaftung – gegenüber den Verantwortlichen im Einzelfall prüfen zu können. Oftmals ergeben sich auf Grundlage unrichtiger Beratung bzw. Darstellung hinsichtlich der Kapitalanlage Regressmöglichkeiten für Anleger bis hin zur kompletten Rückabwicklung der Anlagen nebst entgangenem Gewinn.

Gerade in vorliegendem Fall drängt sich auf, dass den Anlegern die konkreten Risiken der Anlage von den entsprechenden Beratern, Beratungsinstituten oder Banken nicht exakt aufgezeigt wurden und sich erst jetzt – nach erfolgter Insolvenzanmeldung – den Anlegern der wahre Charakter der Anlage darstellt.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern dringend ihre Ansprüche von einer auf dem Gebiet des Anlegerrechts spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen und gegebenenfalls einen zweigleisigen Ansatz zur Anspruchssicherung zu verfolgen.

Aktuelles
06.09.2024

Die geschiedene Ehefrau steht nicht in der Mithaftung für ein Darlehen, dass ihr Ex-Mann allein aufgenommen hat. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom 19. Oktober 2023 sei die Frau nicht als Mitdarlehensnehmerin anzusehen (Az.: 8 O 232/22).
04.09.2024

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat das Amtsgericht Frankfurt am 2. September 2024 das Insolvenzverfahren über die Solarnative GmbH eröffnet (Az.: 810 IN 794/24 S). Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleihe-Anleger, die ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter anmelden können.
14.08.2024

Können rund 1,5 Tonnen Gold einfach verschwinden oder hat es sie womöglich nie gegeben? Diese Frage müssen sich Anleger der Swiss Gold Treuhand AG stellen. Das Unternehmen ist insolvent und das zuständige Zuger Kantonsgericht hat am 11. Juni 2024 den Konkurs über die Swiss Gold Treuhand eröffnet. Das Unternehmen ist mit rund 80 Millionen Schweizer Franken verschuldet.
13.08.2024

Die Deutsche Lichtmiete (DLM) bot Anlegern verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten über Direktinvestments und Inhaberschuldverschreibungen an. Ende 2021 kam dann die Hiobsbotschaft für die Anleger: Die Deutsche Lichtmiete ist insolvent und den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Als Anspruchsgegner kommen nach einem Gutachten nun auch die Wirtschaftsprüfer der Deutsche Lichtmiete in Frage.
12.08.2024

Das Landgericht Offenburg hat mit Urteil vom 5. Juli 2024 entschieden, dass eine Bank einem Darlehensnehmer die bereits erhaltene Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss (Az.: 3 O 12/24).
08.08.2024

„Wichtige Information zur Kontosicherheit“ – mit dieser Betreffzeile versuchen derzeit Betrüger Kunden der ING Bank in ihr Netz zu locken. Im weiteren Verlauf der E-Mail werden die Kunden aufgefordert, ihre persönlichen Informationen zu aktualisieren und dazu auf einen Button zu klicken. Hinter dieser Phishing-Mail steckt ein Betrugsversuch.