Rückrufservice

SOLAR MILLENNIUM

ERLANGER SOLARKRAFTWERKHERSTELLER HAT INSOLVENZ ANGEMELDET! ANLEGER FORDERN SCHADENSERSATZ!

Stuttgart/Erlangen 13.01.2011

Nachdem die Solar Millennium AG Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang nachkommen konnte, musste sie mit Datum vom 21.12.2011 einen Antrag auf Insolvenz stellen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 21.12.2011 (Az.: 503 IN 948/11) wurde die vorläufige Insolvenz angeordnet.

Verfügungen sind jetzt nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Wohl über 30.000 betroffene Anleger hoffen nun auf Schadensbegrenzung. Für die Aktionäre der Solar Millennium AG stellt sich die Sachlage wohl am fatalsten dar:

sie werden gegenüber den Gläubigern der Solar Millennium AG für den Fall der Insolvenz nachrangig behandelt und erst im Rahmen einer etwaigen Liquidation – also nach Abschluss des Insolvenzverfahrens – berücksichtigt.

Weitere 15.000 Anleger haben ihr Geld in Form von Inhaberschuldverschreibungen in das Unternehmen investiert. Auch sie müssen mit einem Totalverlust rechnen, denn als Gläubiger werden sie mit ihren Ansprüchen im Insolvenzverfahren idR ebenfalls nachrangig behandelt.

Anleger der von der Solar Millennium AG aufgelegten geschlossenen Fonds „Andasol Fonds GmbH & Co. KG“ und „Ibersol Fonds GmbH & Co. KG“ dürften ebenfalls momentan um ihre Einlagen bangen. Ob diese allerdings von der Insolvenz der Muttergesellschaft betroffen wären, ist derzeit noch offen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern der Solar Millennium AG alsbald möglich die entsprechenden Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Hier gilt es, keine Fehler zu machen. Ein weiterer Ansatz für die Interessen von Anlegern stellt der Umstand dar, dass viele Anleger gerade nicht über die bestehenden Risiken der Anlage bei Abschluss aufgeklärt worden sein dürften.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt daher, alle Unterlagen aufzubewahren, um Ansprüche – gegebenenfalls auch aus Prospekthaftung – gegenüber den Verantwortlichen im Einzelfall prüfen zu können. Oftmals ergeben sich auf Grundlage unrichtiger Beratung bzw. Darstellung hinsichtlich der Kapitalanlage Regressmöglichkeiten für Anleger bis hin zur kompletten Rückabwicklung der Anlagen nebst entgangenem Gewinn.

Gerade in vorliegendem Fall drängt sich auf, dass den Anlegern die konkreten Risiken der Anlage von den entsprechenden Beratern, Beratungsinstituten oder Banken nicht exakt aufgezeigt wurden und sich erst jetzt – nach erfolgter Insolvenzanmeldung – den Anlegern der wahre Charakter der Anlage darstellt.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern dringend ihre Ansprüche von einer auf dem Gebiet des Anlegerrechts spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen und gegebenenfalls einen zweigleisigen Ansatz zur Anspruchssicherung zu verfolgen.

Aktuelles
01.06.2023

Die Plattform Seedmatch führt junge Unternehmen und potenzielle Investoren zusammen. So können private und institutionelle Anleger in innovative Geschäftsideen investieren. Da sich nicht jede Geschäftsidee am Markt durchsetzt, tragen Anleger auch das Risiko, ihr Geld zu verlieren. Ein Urteil des Landgerichts Dresden kann Anlegern jedoch Hoffnung machen, ihr Geld zurückzuholen. Grund ist einer unwirksame Nachrangklausel, durch die nach der Entscheidung des LG Dresden der gesamte Vertrag mit Seedmatch unwirksam ist.
26.05.2023

Weil eine Bank ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über die Kündigungsmöglichkeiten seines Immobiliendarlehens aufgeklärt hat, hat sie ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens verloren. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 21. März 2023 entschieden (Az.: 2 O 277/22).
22.05.2023

Das Amtsgericht Chemnitz hat das Insolvenzverfahren über die rs systems+ GmbH am 12. Mai 2023 regulär eröffnet (Az.: 221 IN 96/23). Die Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 22. Juni 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden.
19.05.2023

Das Amtsgericht Dillenburg hat mit Urteil vom 24. April 2023 entschieden, dass eine Sparkasse keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat, weil sie den Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode aufgeklärt hat (Az.: 8 C 208/22).
12.05.2023

Schlechte Nachrichten für die Anleger der SIP Grundbesitz & Anlagen AG: Sie sollen auf ihre Forderungen gegen die wirtschaftlich angeschlagene Gesellschaft verzichten. Das ist Teil eines Restrukturierungsplans, den die SIP beim Amtsgericht Essen eingereicht hat, um die Insolvenz abzuwenden.
11.05.2023

Wie die BaFin am 27. April 2023 mitteilte, besteht der Verdacht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG die Geldanlagen anbietet, ohne den erforderlichen Prospekt für die Anleihen vorgelegt zu haben.