Rückrufservice

SOLARFONDS IN DER KRISE

MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

Stuttgart 26.08.2015

Für Anleger von Solarfonds in Spanien herrscht schon länger Sonnenfinsternis. Seitdem die Regierungen dort die Einspeisevergütungen für Solarstrom gekürzt haben, werfen die Fonds keine Ausschüttungen mehr für die Anleger ab. Egal, ob die Sonne scheint oder nicht.  

Investitionen in Solarfonds klangen nach einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Geldanlage. Stehen die Solaranlagen auch noch in Spanien, müsste die Kasse eigentlich klingeln. Das Konzept ging aber nur solange auf bis die spanische Regierung einen Strich durch die Rechnung machte und die Einspeisevergütungen und Förderungen für neue Energien radikal kürzte. Und zwar rückwirkend zum 12. Juli 2013. Ein Schlag für Solarfonds, die in Spanien investieren.

Betroffen davon sind beispielsweise die Solarfonds Soles 20 und Soles 21 des Düsseldorfer Emissionshauses Voigt & Collegen, der MPC Solarpark von MPC Capital oder der Fonds WOC I von White Owl Capital. Anleger dieser Fonds werden auf absehbare Zeit weitgehend auf Ausschüttungen verzichten müssen.

Gesamtprognosen über die weitere Entwicklung der Fonds können die Emissionshäuser derzeit kaum abgeben. Dazu hängt die Entwicklung der Fonds von zu vielen Unwägbarkeiten ab, u.a. auch von der spanischen Regierung. 

Die will die Einspeisevergütung alle drei Jahre an die Marktgegebenheiten anpassen. Eine weitere Reduzierung ist also nicht ausgeschlossen. Auch in Italien wurden die Einspeisevergütungen im vergangenen Sommer gekürzt.  

Da die spanische Regierung der Energy Charter Treaty angehört, sind zwar Klagen wegen Verstoßes gegen diese weltweite Energieverfassung möglich. Allerdings können sich diese hinziehen und der Ausgang ist ungewiss.

„Anleger, die nicht auf dem Schaden sitzen bleiben wollen, sollten daher selbst aktiv werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informieren müssen.

Zu diesen Risiken gehören auch die politischen Entscheidungen bezüglich der Förderung regenerativer Energien. Denn davon hängt die Wirtschaftlichkeit der Solarfonds im entscheidenden Maß ab. Für die Anleger geht es dabei um viel Geld. Denn sie erwerben unternehmerische Beteiligungen und damit auch alle Chancen aber auch alle Risiken. Am Ende kann für sie der Totalverlust stehen.

„Beteiligungen an Solarfonds sind keine sicheren Geldanlagen und daher auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Wurden die Anleger dahingehend falsch beraten oder wurden die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.    

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.