Rückrufservice

SOLARFONDS IN DER KRISE

MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

Stuttgart 26.08.2015

Für Anleger von Solarfonds in Spanien herrscht schon länger Sonnenfinsternis. Seitdem die Regierungen dort die Einspeisevergütungen für Solarstrom gekürzt haben, werfen die Fonds keine Ausschüttungen mehr für die Anleger ab. Egal, ob die Sonne scheint oder nicht.  

Investitionen in Solarfonds klangen nach einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Geldanlage. Stehen die Solaranlagen auch noch in Spanien, müsste die Kasse eigentlich klingeln. Das Konzept ging aber nur solange auf bis die spanische Regierung einen Strich durch die Rechnung machte und die Einspeisevergütungen und Förderungen für neue Energien radikal kürzte. Und zwar rückwirkend zum 12. Juli 2013. Ein Schlag für Solarfonds, die in Spanien investieren.

Betroffen davon sind beispielsweise die Solarfonds Soles 20 und Soles 21 des Düsseldorfer Emissionshauses Voigt & Collegen, der MPC Solarpark von MPC Capital oder der Fonds WOC I von White Owl Capital. Anleger dieser Fonds werden auf absehbare Zeit weitgehend auf Ausschüttungen verzichten müssen.

Gesamtprognosen über die weitere Entwicklung der Fonds können die Emissionshäuser derzeit kaum abgeben. Dazu hängt die Entwicklung der Fonds von zu vielen Unwägbarkeiten ab, u.a. auch von der spanischen Regierung. 

Die will die Einspeisevergütung alle drei Jahre an die Marktgegebenheiten anpassen. Eine weitere Reduzierung ist also nicht ausgeschlossen. Auch in Italien wurden die Einspeisevergütungen im vergangenen Sommer gekürzt.  

Da die spanische Regierung der Energy Charter Treaty angehört, sind zwar Klagen wegen Verstoßes gegen diese weltweite Energieverfassung möglich. Allerdings können sich diese hinziehen und der Ausgang ist ungewiss.

„Anleger, die nicht auf dem Schaden sitzen bleiben wollen, sollten daher selbst aktiv werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informieren müssen.

Zu diesen Risiken gehören auch die politischen Entscheidungen bezüglich der Förderung regenerativer Energien. Denn davon hängt die Wirtschaftlichkeit der Solarfonds im entscheidenden Maß ab. Für die Anleger geht es dabei um viel Geld. Denn sie erwerben unternehmerische Beteiligungen und damit auch alle Chancen aber auch alle Risiken. Am Ende kann für sie der Totalverlust stehen.

„Beteiligungen an Solarfonds sind keine sicheren Geldanlagen und daher auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Wurden die Anleger dahingehend falsch beraten oder wurden die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.    

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.