Rückrufservice

SOLARFONDS IN DER KRISE

MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

Stuttgart 26.08.2015

Für Anleger von Solarfonds in Spanien herrscht schon länger Sonnenfinsternis. Seitdem die Regierungen dort die Einspeisevergütungen für Solarstrom gekürzt haben, werfen die Fonds keine Ausschüttungen mehr für die Anleger ab. Egal, ob die Sonne scheint oder nicht.  

Investitionen in Solarfonds klangen nach einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Geldanlage. Stehen die Solaranlagen auch noch in Spanien, müsste die Kasse eigentlich klingeln. Das Konzept ging aber nur solange auf bis die spanische Regierung einen Strich durch die Rechnung machte und die Einspeisevergütungen und Förderungen für neue Energien radikal kürzte. Und zwar rückwirkend zum 12. Juli 2013. Ein Schlag für Solarfonds, die in Spanien investieren.

Betroffen davon sind beispielsweise die Solarfonds Soles 20 und Soles 21 des Düsseldorfer Emissionshauses Voigt & Collegen, der MPC Solarpark von MPC Capital oder der Fonds WOC I von White Owl Capital. Anleger dieser Fonds werden auf absehbare Zeit weitgehend auf Ausschüttungen verzichten müssen.

Gesamtprognosen über die weitere Entwicklung der Fonds können die Emissionshäuser derzeit kaum abgeben. Dazu hängt die Entwicklung der Fonds von zu vielen Unwägbarkeiten ab, u.a. auch von der spanischen Regierung. 

Die will die Einspeisevergütung alle drei Jahre an die Marktgegebenheiten anpassen. Eine weitere Reduzierung ist also nicht ausgeschlossen. Auch in Italien wurden die Einspeisevergütungen im vergangenen Sommer gekürzt.  

Da die spanische Regierung der Energy Charter Treaty angehört, sind zwar Klagen wegen Verstoßes gegen diese weltweite Energieverfassung möglich. Allerdings können sich diese hinziehen und der Ausgang ist ungewiss.

„Anleger, die nicht auf dem Schaden sitzen bleiben wollen, sollten daher selbst aktiv werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informieren müssen.

Zu diesen Risiken gehören auch die politischen Entscheidungen bezüglich der Förderung regenerativer Energien. Denn davon hängt die Wirtschaftlichkeit der Solarfonds im entscheidenden Maß ab. Für die Anleger geht es dabei um viel Geld. Denn sie erwerben unternehmerische Beteiligungen und damit auch alle Chancen aber auch alle Risiken. Am Ende kann für sie der Totalverlust stehen.

„Beteiligungen an Solarfonds sind keine sicheren Geldanlagen und daher auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Wurden die Anleger dahingehend falsch beraten oder wurden die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.    

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.