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SOLARFONDS IN DER KRISE

MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

Stuttgart 26.08.2015

Für Anleger von Solarfonds in Spanien herrscht schon länger Sonnenfinsternis. Seitdem die Regierungen dort die Einspeisevergütungen für Solarstrom gekürzt haben, werfen die Fonds keine Ausschüttungen mehr für die Anleger ab. Egal, ob die Sonne scheint oder nicht.  

Investitionen in Solarfonds klangen nach einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Geldanlage. Stehen die Solaranlagen auch noch in Spanien, müsste die Kasse eigentlich klingeln. Das Konzept ging aber nur solange auf bis die spanische Regierung einen Strich durch die Rechnung machte und die Einspeisevergütungen und Förderungen für neue Energien radikal kürzte. Und zwar rückwirkend zum 12. Juli 2013. Ein Schlag für Solarfonds, die in Spanien investieren.

Betroffen davon sind beispielsweise die Solarfonds Soles 20 und Soles 21 des Düsseldorfer Emissionshauses Voigt & Collegen, der MPC Solarpark von MPC Capital oder der Fonds WOC I von White Owl Capital. Anleger dieser Fonds werden auf absehbare Zeit weitgehend auf Ausschüttungen verzichten müssen.

Gesamtprognosen über die weitere Entwicklung der Fonds können die Emissionshäuser derzeit kaum abgeben. Dazu hängt die Entwicklung der Fonds von zu vielen Unwägbarkeiten ab, u.a. auch von der spanischen Regierung. 

Die will die Einspeisevergütung alle drei Jahre an die Marktgegebenheiten anpassen. Eine weitere Reduzierung ist also nicht ausgeschlossen. Auch in Italien wurden die Einspeisevergütungen im vergangenen Sommer gekürzt.  

Da die spanische Regierung der Energy Charter Treaty angehört, sind zwar Klagen wegen Verstoßes gegen diese weltweite Energieverfassung möglich. Allerdings können sich diese hinziehen und der Ausgang ist ungewiss.

„Anleger, die nicht auf dem Schaden sitzen bleiben wollen, sollten daher selbst aktiv werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informieren müssen.

Zu diesen Risiken gehören auch die politischen Entscheidungen bezüglich der Förderung regenerativer Energien. Denn davon hängt die Wirtschaftlichkeit der Solarfonds im entscheidenden Maß ab. Für die Anleger geht es dabei um viel Geld. Denn sie erwerben unternehmerische Beteiligungen und damit auch alle Chancen aber auch alle Risiken. Am Ende kann für sie der Totalverlust stehen.

„Beteiligungen an Solarfonds sind keine sicheren Geldanlagen und daher auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Wurden die Anleger dahingehend falsch beraten oder wurden die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.    

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

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