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SOLARWORLD AG INSOLVENT – ANLEGER KÖNNEN SICH GEGEN DROHENDE VERLUSTE WEHREN

11.05.2017

Tiefrote Zahlen, eine drohende millionenschwere Strafzahlung in den USA, hoher Preisdruck durch Billig-Anbieter – über der Solarworld AG hat sich einiges zusammengebraut. Das Ganze entlädt sich nun im Insolvenzantrag des Bonner Solarkonzerns.

 

Am Abend des 10. Mai 2017 wurde der Niedergang der deutschen Solarindustrie um ein Kapitel erweitert. Die Solarworld AG, einst einer der führenden Hersteller von Solaranlagen, kündige an, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen. Es gebe keine positive Fortführungsprognose mehr für den Konzern, das Unternehmen sei überschuldet und der Insolvenzantrag damit unausweichlich. Ob für die Tochterunternehmen ebenfalls Insolvenzantrag gestellt werden muss, werde noch geprüft.

 

Angesichts des schwierigen Marktumfelds der Solarworld AG kommt die Insolvenz eigentlich nicht mehr überraschend. Der Zeitpunkt allerdings schon. Denn noch im März 2017 stellte der Konzern seine Lage deutlich positiver dar. Obwohl die Solarworld AG 2016 tiefrote Zahlen geschrieben hatte und der Preisdruck durch Billig-Importe unvermindert anhält, blickte die Unternehmensführung positiv in die Zukunft. Offenbar war das aber nicht viel mehr als Augenwischerei, denn die wirtschaftliche Lage dürfte sich in den vergangenen Wochen wahrscheinlich nicht so drastisch verschlechtert haben, dass ein Insolvenzantrag unvermeidlich wurde.

 

Nicht zum ersten Mal steht die Solarworld AG vor dem Aus. 2013 konnte die Insolvenz noch gerade so vermieden werden. Auch weil die Anleger zu massiven Einschnitten bereit waren. Nun steht ihr Geld mehr denn je im Feuer. Die Solarworld-Aktie rutschte tief in den Keller, die beiden Anleihen stürzten nach Bekanntgabe der Insolvenz ebenfalls ab.

 

Die Solarworld AG hatte die beiden Anleihen (WKN: A1YCN1 und WKN: A1DDX) im Februar 2014 mit einer fünfjährigen Laufzeit begeben. Die Zinszahlungen Ende März wurden ausgesetzt und zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen im Jahr 2019 wird es nach derzeitigem Stand nicht kommen. „Wenn die Anleger nicht handeln, ist ein Großteil ihres Geldes wahrscheinlich verloren“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können die Gläubiger ihre Forderungen zwar beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und wieviel Geld sie dann aus der Insolvenzmasse erhalten werden, steht allerdings in den Sternen. „Hohe Verluste sind auch dann wahrscheinlich. Dennoch sollten die Forderungen natürlich angemeldet werden, wenn es soweit ist. Allerdings sollten auch schon jetzt weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden, um den drohenden Verlusten vorzubeugen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Schadensersatzansprüche können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger nicht umfassend über die bestehenden Risiken und insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt wurden. Ebenso können auch die Emissionsprospekte geprüft werden. Sollten hier falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden sein, kann dies ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.