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SOLARWORLD AG INSOLVENT – ANLEGER KÖNNEN SICH GEGEN DROHENDE VERLUSTE WEHREN

11.05.2017

Tiefrote Zahlen, eine drohende millionenschwere Strafzahlung in den USA, hoher Preisdruck durch Billig-Anbieter – über der Solarworld AG hat sich einiges zusammengebraut. Das Ganze entlädt sich nun im Insolvenzantrag des Bonner Solarkonzerns.

 

Am Abend des 10. Mai 2017 wurde der Niedergang der deutschen Solarindustrie um ein Kapitel erweitert. Die Solarworld AG, einst einer der führenden Hersteller von Solaranlagen, kündige an, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen. Es gebe keine positive Fortführungsprognose mehr für den Konzern, das Unternehmen sei überschuldet und der Insolvenzantrag damit unausweichlich. Ob für die Tochterunternehmen ebenfalls Insolvenzantrag gestellt werden muss, werde noch geprüft.

 

Angesichts des schwierigen Marktumfelds der Solarworld AG kommt die Insolvenz eigentlich nicht mehr überraschend. Der Zeitpunkt allerdings schon. Denn noch im März 2017 stellte der Konzern seine Lage deutlich positiver dar. Obwohl die Solarworld AG 2016 tiefrote Zahlen geschrieben hatte und der Preisdruck durch Billig-Importe unvermindert anhält, blickte die Unternehmensführung positiv in die Zukunft. Offenbar war das aber nicht viel mehr als Augenwischerei, denn die wirtschaftliche Lage dürfte sich in den vergangenen Wochen wahrscheinlich nicht so drastisch verschlechtert haben, dass ein Insolvenzantrag unvermeidlich wurde.

 

Nicht zum ersten Mal steht die Solarworld AG vor dem Aus. 2013 konnte die Insolvenz noch gerade so vermieden werden. Auch weil die Anleger zu massiven Einschnitten bereit waren. Nun steht ihr Geld mehr denn je im Feuer. Die Solarworld-Aktie rutschte tief in den Keller, die beiden Anleihen stürzten nach Bekanntgabe der Insolvenz ebenfalls ab.

 

Die Solarworld AG hatte die beiden Anleihen (WKN: A1YCN1 und WKN: A1DDX) im Februar 2014 mit einer fünfjährigen Laufzeit begeben. Die Zinszahlungen Ende März wurden ausgesetzt und zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen im Jahr 2019 wird es nach derzeitigem Stand nicht kommen. „Wenn die Anleger nicht handeln, ist ein Großteil ihres Geldes wahrscheinlich verloren“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können die Gläubiger ihre Forderungen zwar beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und wieviel Geld sie dann aus der Insolvenzmasse erhalten werden, steht allerdings in den Sternen. „Hohe Verluste sind auch dann wahrscheinlich. Dennoch sollten die Forderungen natürlich angemeldet werden, wenn es soweit ist. Allerdings sollten auch schon jetzt weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden, um den drohenden Verlusten vorzubeugen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Schadensersatzansprüche können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger nicht umfassend über die bestehenden Risiken und insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt wurden. Ebenso können auch die Emissionsprospekte geprüft werden. Sollten hier falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden sein, kann dies ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.