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STEILMANN-INSOLVENZ: MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

02.05.2016

Keine sechs Monate liegen zwischen dem Börsengang der Steilmann SE und der Insolvenz des Modeherstellers. „Es ist nur schwer vorstellbar, dass im Konzern zum Zeitpunkt des Börsengangs noch niemand von den wirtschaftlichen Problemen gewusst haben will, die schließlich zur Insolvenz führten“, sagt Rechtsanwältin Melanie Hohl, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Auch wenn beim Börsengang nur knapp neun Millionen Euro und nicht die angestrebten rund 100 Millionen Euro zusammenkamen, müssen die Aktionäre den Totalverlust befürchten. „In einem Insolvenzverfahren müssen sich die Aktionäre hinten anstellen. Es kann wohl nicht damit gerechnet werden, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Die Aktionäre werden daher vermutlich leer auszugehen. Umso dringender sollten daher die Emissionsprospekte unter die Lupe genommen werden. Sind die Prospektangaben fehlerhaft, kann das zu Schadensersatzansprüchen führen“, so Rechtsanwältin Hohl.

 

Kurz vor Ostern meldeten die Steilmann SE und die Steilmann Holding AG Insolvenz an. Inzwischen sind auch mehrere Tochter- und Enkelgesellschaften pleite. Von der Insolvenz sind nicht nur Aktionäre, sondern auch die Anleger der drei Anleihen betroffen. Insgesamt stehen auch hier rund 88 Millionen Anlegergelder im Feuer. „Die Anleihe-Anleger haben im Insolvenzverfahren etwas bessere Karten als die Aktionäre. Sobald das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet ist, sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter unbedingt angemeldet werden. Mit Verlusten muss aber dennoch gerechnet werden“, sagt Rechtsanwältin Hohl.

 

Dabei sind die Chancen der Anleihe-Gläubiger differenziert zu bewerten, da die drei Anleihen unterschiedlich besichert sind. So wurde die Anleihe 2012-2017 mit einem Emissionsvolumen von 45 Millionen Euro über eine Garantie der Steilmann Holding besichert. Nur die ist ebenfalls insolvent und die Sicherheit damit wohl nur noch Makulatur. Die beiden anderen Anleihen sind immerhin mittelbar über Anteile der nicht insolventen Adler Modemärkte besichert. Komplexe Firmenstrukturen bei der Steilmann-Gruppe und keine direkten Beteiligungen der Steilmann SE oder Steilmann Holding an Adler machen aber auch diese Besicherungen unsicher. „Auch die Anleihe-Anleger können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Neben Prospektfehlern kommen hier auch Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht“, sagt Rechtsanwältin Hohl.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anleihe-Anlegern und Aktionären eine kostenlose Erstberatung an.

Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.