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DER WOLF IM SCHAFSPELZ?

WAHL + PARTNER GMBH / TAB TRANSPARENZ AM BAU GMBH I. G. DER ANGEBLICHE UNTERNEHMENSSANIERER VON WAHL + PARTNER BIETET JETZT SELBST MEZZANINE BETEILIGUNGEN AN

Stuttgart 19.05.2009

Der Geschäftsführer der TAB Tranzparenz am Bau GmbH i.G., Herr Robert Gröninger, ist für viele Anleger kein Unbekannter. So wurden die Anleger, die der Firma wahl + partner GmbH aus Waiblingen ihr Geld in Form von Mezzaninen Beteiligungen anvertraut haben, zuletzt von der Impuls Consult Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft GmbH, deren Geschäftsführer ebenfalls Herr Gröninger ist, angeschrieben.

In besagtem Schreiben behauptet Herr Gröninger, von Herrn Wahl mit der Unternehmenssanierung von wahl + partner beauftragt worden zu sein. Im Weiteren lässt Gröninger die Anleger wissen, dass deren angelegtes Geld nicht zurück gezahlt werden kann und dass „realistischerweise [nur] eine Quote eher in Richtung 5 %“ zu erwarten ist.

„Jetzt haben wir von einer wahl + partner-geschädigten Mandantin einen Prospekt der TAB übergeben bekommen. Der Vermittler, der damals auch die wahl-Beteiligung vermittelt hat, behauptete, dass der Schaden mit der erneuten Anlage in die TAB kompensiert werden könnte“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die bereits über 80 wahl + partner-Opfer vertritt.  

Die Masche der TAB Tranzparenz am Bau GmbH i.G. ist dabei die gleiche, wie bei wahl + partner. Das Angebot trägt den Namen „Chemnitz Mezzanine Beteiligung I“. Die TAB behauptet von sich selbst, auf den projektbezogenen Ankauf von sanierungsbedürftigen Immobilienprojekten und deren Umsetzung spezialisiert zu sein. In die Umsetzung – so heißt es weiter – werden ausschließlich Partner miteinbezogen, die „über eine hohe fachliche Qualifikation und Expertise verfügen“.

Wer diese Experten jedoch sein sollen, lässt das Angebot ebenso offen, wie eine genaue Bezeichnung der geplanten Projekte.

Nach den weiteren Angaben in dem mehr als dürftigen Emissionsprospekt soll der Anlagezeitraum ca. fünf Jahre betragen und das eingesetzte Kapital der Anleger mit 6 % p.a. verzinst werden. 

Am Ende der Laufzeit soll zudem ein Zinsbonus zwischen 400 % und 600 % des eingesetzten Eigenkapitals ausgezahlt werden. Ein ambitioniertes Ziel für ein Unternehmen, dass sich gerade erst in der Gründung befindet.  

„Kaum zu glauben, dass Herr Gröninger nunmehr mit dem gleichen Konzept um Anlegergeld wirbt und dabei nach fünf Jahren 500 % des eingesetzten Eigenkapitals an die Anleger auszahlen möchte, nachdem er gerade angeblich dabei ist, das identische Modell der Fa. wahl + partner GmbH abzuwickeln.

Zudem fragen wir uns, ob und wenn ja, welche (weitere) Verbindung die TAB Transparenz am Bau GmbH zu der Firma wahl + partner GmbH unterhält. Denn bei näherer Betrachtung des Emissionsprospektes der „Mezzaninbeteiligung Chemnitz I“ ist uns aufgefallen, dass die Bilder exakt jenen entsprechen, die zuvor die Fa. wahl + partner in ihrem Emissionsprospekten verwendet hat“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert.  

Fazit

Anders als der Name verspricht, ist von Transparenz in dem Prospekt der TAB Transparenz am Bau GmbH i.G. nicht viel zu sehen. Nicht zuletzt deswegen müssen wir vor dem Angebot der TAB Transparenz am Bau GmbH warnen.

Anlegern, die bereits mit einem solchen Angebot konfrontiert wurden und nicht oder nicht vollständig über die Risiken aufgeklärt wurden, raten wir, sich von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt juristischen Rat einzuholen.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.