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TREUK AG INSOLVENT – ANLEGERN DROHT DER TOTALVERLUST

15.11.2017

Wie riskant Nachrangdarlehen sind, bekommen aktuell die Anleger der Treuk AG zu spüren. Denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über die Treuk AG am 26. Oktober eröffnet (Az.: 75 IN 356/17).

 

Was die Treuk-Pleite für die Anleger umso bitterer macht: Sie haben sichere Geldanlagen wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge gegen die riskanten Nachrangdarlehen der Treuk AG quasi eingetauscht. „Dadurch haben sie eine Kapitalanlage, die zwar weniger Zinsen bringt aber dafür sehr sicher ist, gegen eine spekulative Geldanlage getauscht, die zwar mit höheren Zinsen lockt, aber eben auch erhebliche Risiken birgt, wie z.B. das Totalverlustrisiko. Und genau das scheint für die Anleger nun bittere Realität zu werden“, sagt Rechtsanwalt Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Die geschädigten Anleger können ihre Forderungen nun noch bis zum 29. Dezember 2017 beim Insolvenzverwalter anmelden, große Hoffnungen auf eine erwähnenswerte Insolvenzquote brauchen sie sich allerdings kaum zu machen. „Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen werden erst zum Schluss bedient, also erst, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt wurden. Doch dann dürfte kaum noch Geld für die Anleger da sein“, befürchtet Rechtsanwalt Seifert. Dennoch muss das Geld der Anleger noch nicht verloren sein. Denn es können durchaus Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden.

 

Vermittelt wurden die Nachrangdarlehen der Treuk AG offenbar durch den Verein „Ratgeber für Finanzen e.V.“ Ein Verein, der sich oberflächlich ein verbraucherfreundliches Image gegeben hat, tatsächlich aber spekulative Geldanlagen wie die Nachrangdarlehen der Treuk AG an den Mann bringen wollte. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat schon 2015 vor dem Verein gewarnt. Und die Verbraucherschützer scheinen recht zu behalten. „Allerdings hätten die Anlageberater oder Vermittler über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Bei Nachrangdarlehen gilt dies insbesondere natürlich auch für das Totalverlustrisiko. Wurden die Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen, können gegen die Vermittler Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.