Rückrufservice

TREUK AG INSOLVENT – ANLEGERN DROHT DER TOTALVERLUST

15.11.2017

Wie riskant Nachrangdarlehen sind, bekommen aktuell die Anleger der Treuk AG zu spüren. Denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über die Treuk AG am 26. Oktober eröffnet (Az.: 75 IN 356/17).

 

Was die Treuk-Pleite für die Anleger umso bitterer macht: Sie haben sichere Geldanlagen wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge gegen die riskanten Nachrangdarlehen der Treuk AG quasi eingetauscht. „Dadurch haben sie eine Kapitalanlage, die zwar weniger Zinsen bringt aber dafür sehr sicher ist, gegen eine spekulative Geldanlage getauscht, die zwar mit höheren Zinsen lockt, aber eben auch erhebliche Risiken birgt, wie z.B. das Totalverlustrisiko. Und genau das scheint für die Anleger nun bittere Realität zu werden“, sagt Rechtsanwalt Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Die geschädigten Anleger können ihre Forderungen nun noch bis zum 29. Dezember 2017 beim Insolvenzverwalter anmelden, große Hoffnungen auf eine erwähnenswerte Insolvenzquote brauchen sie sich allerdings kaum zu machen. „Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen werden erst zum Schluss bedient, also erst, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt wurden. Doch dann dürfte kaum noch Geld für die Anleger da sein“, befürchtet Rechtsanwalt Seifert. Dennoch muss das Geld der Anleger noch nicht verloren sein. Denn es können durchaus Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden.

 

Vermittelt wurden die Nachrangdarlehen der Treuk AG offenbar durch den Verein „Ratgeber für Finanzen e.V.“ Ein Verein, der sich oberflächlich ein verbraucherfreundliches Image gegeben hat, tatsächlich aber spekulative Geldanlagen wie die Nachrangdarlehen der Treuk AG an den Mann bringen wollte. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat schon 2015 vor dem Verein gewarnt. Und die Verbraucherschützer scheinen recht zu behalten. „Allerdings hätten die Anlageberater oder Vermittler über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Bei Nachrangdarlehen gilt dies insbesondere natürlich auch für das Totalverlustrisiko. Wurden die Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen, können gegen die Vermittler Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Aktuelles

Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.

Mit Urteil vom 20. Mai 2025 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine von Sparkassen verwendete Klausel zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend ist (Az. XI ZR 22/24). Kunden der Sparkasse können nun ggf. eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

Ein Kreditkarteninhaber wurde Opfer eines Phishing-Angriffs. Nach dem ersten Schreck kann das Opfer aufatmen. Denn das Amtsgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 19. Dezember 2024, dass das Kreditkartenunternehmen für den Schaden aufkommen muss (Az. 1 C 2385/24).

Anleger der Multi Asset Portfolio Fonds (MAP Fonds) müssen vorsichtig sein. Sie erhalten  Angebote von der M. Plus Life Sciences AG zur Übernahme ihrer Fondsanteile im Austausch gegen Namenaktien der M. Plus Life Sciences AG mit Sitz in der Schweiz.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 14. April 2025 das Insolvenzverfahren über die d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 319/24). Der Fonds gehört zu der ebenfalls insolventen Deutschland Invest Immobilien AG.

Anleger der ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen müssen noch länger auf die Rückzahlung ihres investierten Geldes warten. Die Emittentin ist ohnehin schon seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug, nun teilte sie mit, dass es unsicher sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung an die Anleger erfolgen könne.