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TREUK AG INSOLVENT – ANLEGERN DROHT DER TOTALVERLUST

15.11.2017

Wie riskant Nachrangdarlehen sind, bekommen aktuell die Anleger der Treuk AG zu spüren. Denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über die Treuk AG am 26. Oktober eröffnet (Az.: 75 IN 356/17).

 

Was die Treuk-Pleite für die Anleger umso bitterer macht: Sie haben sichere Geldanlagen wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge gegen die riskanten Nachrangdarlehen der Treuk AG quasi eingetauscht. „Dadurch haben sie eine Kapitalanlage, die zwar weniger Zinsen bringt aber dafür sehr sicher ist, gegen eine spekulative Geldanlage getauscht, die zwar mit höheren Zinsen lockt, aber eben auch erhebliche Risiken birgt, wie z.B. das Totalverlustrisiko. Und genau das scheint für die Anleger nun bittere Realität zu werden“, sagt Rechtsanwalt Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Die geschädigten Anleger können ihre Forderungen nun noch bis zum 29. Dezember 2017 beim Insolvenzverwalter anmelden, große Hoffnungen auf eine erwähnenswerte Insolvenzquote brauchen sie sich allerdings kaum zu machen. „Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen werden erst zum Schluss bedient, also erst, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt wurden. Doch dann dürfte kaum noch Geld für die Anleger da sein“, befürchtet Rechtsanwalt Seifert. Dennoch muss das Geld der Anleger noch nicht verloren sein. Denn es können durchaus Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden.

 

Vermittelt wurden die Nachrangdarlehen der Treuk AG offenbar durch den Verein „Ratgeber für Finanzen e.V.“ Ein Verein, der sich oberflächlich ein verbraucherfreundliches Image gegeben hat, tatsächlich aber spekulative Geldanlagen wie die Nachrangdarlehen der Treuk AG an den Mann bringen wollte. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat schon 2015 vor dem Verein gewarnt. Und die Verbraucherschützer scheinen recht zu behalten. „Allerdings hätten die Anlageberater oder Vermittler über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Bei Nachrangdarlehen gilt dies insbesondere natürlich auch für das Totalverlustrisiko. Wurden die Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen, können gegen die Vermittler Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

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