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SOLAR SPRINT FESTZINS III / UDI BERATUNGSGESELLSCHAFT – MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

09.05.2019

Anleger, die der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG Nachrangdarlehen gewährt und in die Kapitalanlage Solar Sprint Festzins III investiert haben, fürchten um ihr Geld. Die Nachrangdarlehen konnten nicht wie geplant Ende 2018 zurückgezahlt werden. Nun werden den Anlegern Kaufangebote unterbreitet, die aber ebenfalls mit erheblichen Verlusten  verbunden sein können.

Gehen die Anleger auf die Angebote ein, können sie einen großen Teil ihres investierten Geldes verlieren. Sie können ihre Forderungen auch behalten und riskieren damit möglicherweise noch höhere Verluste.

Hintergrund ist, dass die Anleger sich ab Mitte 2015 über Nachrangdarlehen an der Geldanlage Solar Sprint Festzins III beteiligen konnten. Vermittelt wurde die Kapitalanlage von der UDI Beratungsgesellschaft aus Nürnberg. Die Anlegergelder wurden an die MEP Miet- und Servicegesellschaften als Nachrangdarlehen gereicht und in Solaranlagen investiert. Aufgrund von Umstrukturierungen, die Solaranlagen werden nicht mehr vermietet, sondern verkauft, seien die MEP Projektgesellschaften bis auf weiteres nicht in der Lage, die Zinszahlungen an die Anleger zu leisten. Die Zahlungen könnten sich um mehrere Jahre verschieben und voraussichtlich auch nur zum Teil erfolgen, heißt es in einem Schreiben an die Anleger, mit dem ihnen gleichzeitig ein Kaufangebot unterbreitet wird.

Bei dem Kaufangebot können die Anleger zwischen zwei Varianten wählen.  Bei Variante 1 sollen sie 50 Prozent der Zeichnungssumme als Kaufpreis erhalten. Für die restlichen 50 Prozent besteht dann noch eine Nachbesserungschance bis zum 30. September 2025. Bei der zweiten Variante sollen die Anleger 60 Prozent ihrer Zeichnungssumme bekommen, aber keine Chance auf weitere Rückzahlungen erhalten.

Viel Zeit zum Überlegen wurde den Anlegern nicht gelassen. Sie müssen sich bis zum 13. Mai entscheiden. Die Stiftung Warentest hat das Kaufangebot als „unverschämt“ bezeichnet. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart hält das Angebot ebenfalls für zumindest problematisch. „Lassen sich die Anleger darauf ein, kann ein großer Teil ihres Geldes verloren sein. Aber nicht nur das: Nehmen sie das Angebot an, verzichten sie auf alle weiteren Ansprüche aus dem Nachrangdarlehensvertrag, die an den Käufer übergehen. Das kann schwerwiegende rechtliche Nachteile mit sich bringen, z.B. können dann keine Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung mehr geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sei die dritte Variante für die Anleger und die Möglichkeit, die finanziellen Verluste zu minimeren. Vermittelt wurde die Kapitalanlage Solar Sprint Festzins III von der UDI Beratungsgesellschaft. „Bei der Vermittlung hätten die Anleger auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen, z.B. über ihr Totalverlustrisiko, da ihre Forderungen gegenüber den anderen Gläubigern nur nachrangig behandelt werden. Aus Gesprächen mit Anlegern wissen wir, dass die Risiken in den Gesprächen zum Teil verharmlosend dargestellt und beispielsweise mit dem Hinweis abgetan wurden, dass ja in Sachwerte investiert werde. Nach so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Seifert. Ebenso hätte auf die personellen Verflechtungen innerhalb der Gesellschaften hingewiesen werden müssen. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob Ansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden können.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.