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V+ FONDS: ZUM VERMÖGENSAUFBAU FÜR KINDER UNGEEIGNET UND NICHT GENEHMIGUNGSFÄHIG

21.12.2016

Das Kindeswohl steht an erster Stelle. Das gilt nicht nur für familienrechtliche oder erbrechtliche Streitigkeiten, sondern auch bei Geldanlagen.

Viele Eltern oder auch Großeltern suchen nach einem Weg, ihre Kinder finanziell abzusichern oder ihre Ausbildung zu finanzieren. In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen kann sich das als äußerst schwierig gestalten. „Trotzdem sollten Eltern aufpassen und nicht in riskante Geldanlagen investieren, die nicht zum Vermögensaufbau und schon gar nicht für Minderjährige geeignet sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtanwälte.

So versuchte z.B. der Fonds V+ GmbH & Co. Fonds KG Anleger zu werben, um die Kinder finanziell abzusichern. Das Ganze passierte unter der griffigen Überschrift „V+ Kids = Vermögen“. Die Beiträge konnten in Raten eingezahlt werden. So sollte nach und nach Vermögen für die Kinder aufgebaut werden, das später dann für die Ausbildung oder den ersten eigenen Hausstand des Nachwuchses genutzt werden kann. Nicht erwähnt wurde allerdings, dass es sich dabei um eine riskante Geldanlage mit Totalverlust-Risiko für die Anleger handelt. Dass Eltern, die so eine Geldanlage für ihre Kinder abschließen möchten, die Genehmigung des zuständigen Familiengerichts brauchen, wurde in den Beratungsgesprächen offenbar auch nicht erwähnt.

„Diese nachträgliche Genehmigung hat das zuständige Amtsgericht Waiblingen als Familiengericht auch nicht erteilt“, so Rechtsanwalt Seifert. Es stellte fest, dass die Beteiligung riskant ist und ein Verlustrisiko birgt. Daher sei sie für Minderjährige in dieser Form von Anfang an ungeeignet und auch nicht genehmigungsfähig. Rechtsanwalt Seifert: „Anleger, die sich an V+ Fonds beteiligt haben und wieder aussteigen möchten, können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung kann die Beteiligung wieder rückabgewickelt werden.“

 

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Aktuelles

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Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

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Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.