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V+ FONDS: ZUM VERMÖGENSAUFBAU FÜR KINDER UNGEEIGNET UND NICHT GENEHMIGUNGSFÄHIG

21.12.2016

Das Kindeswohl steht an erster Stelle. Das gilt nicht nur für familienrechtliche oder erbrechtliche Streitigkeiten, sondern auch bei Geldanlagen.

Viele Eltern oder auch Großeltern suchen nach einem Weg, ihre Kinder finanziell abzusichern oder ihre Ausbildung zu finanzieren. In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen kann sich das als äußerst schwierig gestalten. „Trotzdem sollten Eltern aufpassen und nicht in riskante Geldanlagen investieren, die nicht zum Vermögensaufbau und schon gar nicht für Minderjährige geeignet sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtanwälte.

So versuchte z.B. der Fonds V+ GmbH & Co. Fonds KG Anleger zu werben, um die Kinder finanziell abzusichern. Das Ganze passierte unter der griffigen Überschrift „V+ Kids = Vermögen“. Die Beiträge konnten in Raten eingezahlt werden. So sollte nach und nach Vermögen für die Kinder aufgebaut werden, das später dann für die Ausbildung oder den ersten eigenen Hausstand des Nachwuchses genutzt werden kann. Nicht erwähnt wurde allerdings, dass es sich dabei um eine riskante Geldanlage mit Totalverlust-Risiko für die Anleger handelt. Dass Eltern, die so eine Geldanlage für ihre Kinder abschließen möchten, die Genehmigung des zuständigen Familiengerichts brauchen, wurde in den Beratungsgesprächen offenbar auch nicht erwähnt.

„Diese nachträgliche Genehmigung hat das zuständige Amtsgericht Waiblingen als Familiengericht auch nicht erteilt“, so Rechtsanwalt Seifert. Es stellte fest, dass die Beteiligung riskant ist und ein Verlustrisiko birgt. Daher sei sie für Minderjährige in dieser Form von Anfang an ungeeignet und auch nicht genehmigungsfähig. Rechtsanwalt Seifert: „Anleger, die sich an V+ Fonds beteiligt haben und wieder aussteigen möchten, können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung kann die Beteiligung wieder rückabgewickelt werden.“

 

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Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
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08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.
02.04.2024

Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe.