Rückrufservice

VW Abgasskandal EA288 und EA189

Nach dem EA189 fährt sich auch der EA288 im Dieselskandal fest

Volkswagen hat den Dieselskandal im September 2015 mit dem Bekenntnis des damaligen VW-Chefs Winterkorn offen gemacht und den betrug zugegeben. Damit war der Weg frei für Schadenersatzklagen betroffener Besitzer von AUDI, SEAT, SKODA oder VW in der Schadstoffklasse 5.

Aber schon schnell war klar, dass Volkswagen das Manipulieren wohl auch beim Nachfolgemotor EA288 in der Schadstoffklasse nicht lassen wollte oder konnte, Während der EA189-Fall nach aktuellen BGH-Entscheidungen langsam ausläuft steht der EA288 am Anfang seiner Skandalgeschichte. Wir haben mit den ersten Urteilen für den T6 Multivan ein kleines Stückchen Rechtsgeschichte geschrieben und sind sehr stolz darauf,

Was wir für Sie tun können

  • Kostenlose Rechtsberatung
  • Unverbindliche Abfrage der Rechtschutzversicherung
  • Berechnung Ihres Schadenersatzanspruchs
  • Vertretung vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten
  • Kompetenz-Ballung zum Thema T6 und T5 unter oeltod-anwalt.de

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Aktuelle News


Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 6. Februar 2025 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens zugesprochen (Az. 29 U 1068/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wird.

Im Abgasskandal hat das OLG München mit Urteil vom 5. Dezember 2024 Schadenersatz bei einem VG Golf VII 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az. 29 U 8707/21).
Aktuelles

Das Landgericht Karlsruhe hat der Käuferin eines VW Touareg mit Urteil vom 24. September 2019 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 4 O 323/18). „Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass unsere Mandantin durch die Verwendung einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung

VW wird im Abgasskandal vermutlich den 31. Dezember 2019 herbeisehnen. Denn zum Jahresende verjähren vermeintlich die Schadensersatzansatzsprüche gegen VW. Das ist jedoch keineswegs gesagt. Nach einem Urteil des Landgerichts Trier vom 19. September 2019 könnte die Verjährungsfrist noch nicht einmal begonnen haben (Az.: 5 O 417/18). „Demnach können geschädigte Verbraucher, die ein Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189 gekauft haben, auch noch in den kommenden Jahren Schadensersatzansprüche geltend machten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Daimler behauptet zwar immer wieder, dass es bei Mercedes-Dieselfahrzeugen keine Manipulationen der Abgaswerte gegeben habe. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sieht das allerdings offenbar völlig anders und hat den Autobauer erneut zu einem Zwangsrückruf verdonnert
Aktuelles

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA