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WAHL + PARTNER GMBH

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ANLAGEBERATER VOM OBERLANDESGERICHT ZUM SCHADENSERSATZ VERURTEILT

Stuttgart 20.05.2010

Für viele Anleger, die der Firma wahl + partner GmbH so genannten „Mezzanine-Darlehen“ zur Verfügung gestellt haben, gibt es jetzt neue Hoffnung. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Anleger von seinem damaligen Berater Schadensersatz wegen der Empfehlung zum Erwerb einer Anlage in wahl + partner forderte.  

Vom Landgericht Heilbronn wurde die Klage noch mit dem Argument zurück gewiesen, dass der Anleger unterschrieben habe, dass die Anlage mit Risiken einhergehe und diese in Kauf genommen habe. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Stuttgart nunmehr revidiert. Es führt hierzu aus, dass der Hinweis auf ein Risiko allein niemals ausreichend ist. Vielmehr muss dem Anleger eine Möglichkeit gegeben werden, das jeweilige Risiko einschätzen zu können.

Bei einem Darlehen, so das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 22.04.2010 (Az.: 19 U 8/10), kommt es letztendlich darauf an, wie wahrscheinlich die Rückzahlung ist. Dafür bedarf es der Überprüfung der Bonität desjenigen, dem das Darlehen gewährt werden soll, hier also der Firma wahl + partner GmbH.  

Die Firma wahl + partner GmbH hatte in den letzten Jahren mehrere Millionen Euro bei Anlegern in Form von so genannten Mezzaninen Darlehen eingesammelt.

In den Emissionsprospekten wird die Firma wahl + partner GmbH als ein wirtschaftlich robustes und aufstrebendes Unternehmen dargestellt.

In Wahrheit schrieb die Firma wahl + partner GmbH jedoch von Jahr zu Jahr immer größere, nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge. Im Jahr 2007 betrug dieser ca. € 6,5 Mio.  

Trotz der wirtschaftlich desolaten Lage haben zahlreiche Berater das Produkt der Firma wahl + partner GmbH ihren Kunden als eine ideale und sichere Anlage mit einer sehr guten Verzinsung angepriesen und Ihren Kunden empfohlen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Berater zum Schadensersatz, weil dieser unstreitig die Bonität der Firma wahl + partner GmbH nicht geprüft, bzw. den Anleger im Vorfeld der Beteiligung nicht darauf hingewiesen hatte, dass er die Bonität nicht geprüft habe. Das Oberlandesgericht Stuttgart führt hierzu wie folgt aus:

„Der Anlageberater ist jedoch verpflichtet, eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichen, kritischen Sachverstand zu prüfen oder den Anleger auf ein diesbezügliches Unterlassen hinzuweisen.“  

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Stuttgarter Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die das Urteil für den Anleger erstritten hat: „Das Urteil ist auch für allen anderen Anleger ein Lichtblick. Da nicht zu erwarten ist, dass aus der Insolvenz mit der Rückerstattung hoher Beträge zu rechnen ist, ist dies die letzte und einzige Chance, den eingetretenen Schaden zu kompensieren.“

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INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET WAS ANLEGER JETZT WISSEN MÜSSEN

Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart – Insolvenzgericht – vom 24.08.2009 wurde nunmehr über das Vermögen der Firma wahl + partner GmbH, Waiblingen, das (endgültige) Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Kirschnek bestellt. Sämtliche Gläubiger der Firma wahl + partner GmbH sind nunmehr gehalten, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.  

Für die ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung wurde den Gläubigern eine kurze Frist bis zum 18.09.2009 gesetzt. Mit welcher Insolvenzquote zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Dies wird frühestens nach der ersten Gläubigerversammlung, welche am 15.10.2009 stattfindet, möglich sein. Dort wird der Insolvenzverwalter über die Situation bei wahl + partner berichten.  

Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von wahl + partner Geschädigten betreut, weist darauf hin, dass bei der Forderungsanmeldung darauf geachtet werden muss, was für ein Anspruch angemeldet wird.

Insbesondere die Anleger, die sich an der Firma wahl + partner in Form eines Mezzaninen Darlehens beteiligt haben, müssen bedenken, dass die Anmeldung einer Darlehensforderung, für welche ein Rangrücktritt vereinbart wurde, nur nachrangig berücksichtigt wird.  

„Demgegenüber“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „gibt es sehr gute Ansatzpunkte dafür, dass auch ein erstrangiger Anspruch angemeldet werden kann. Dies gilt auch für die Mezzanine Anleger, da diese in aller Regel durch falsches und irreführendes Prospektmaterial getäuscht wurden und ihnen daher Schadensersatzansprüche zustehen, welche im ersten Rang zu berücksichtigten wären.“

„Allerdings müssen für einen erstrangigen Anspruch die Tatsachen genau vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, warum eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt. Grundsätzlich wird zwar für die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle kein Anwalt gebraucht.

Da aber durchaus Fehler bei der Anmeldung passieren können, ist es ratsam, einen Anwalt die Forderungsanmeldung und die dazugehörige Begründung zu überlassen“, so Rechtsanwalt Seifert weiter. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte konnte für viele „Wahl-Geschädigte“ schon entsprechende Schadensersatzurteile vor dem Landgericht Stuttgart und dem Landgericht Karlsruhe erstreiten.

Diese Urteile betreffen nicht nur Schadensersatzansprüche gegenüber wahl + partner, sondern auch gegenüber Vermittlern, die sich unter Umständen auch schadensersatzpflichtig gemacht haben. Anleger, die bislang noch untätig geblieben sind, sollten sich spätestens jetzt über ihre Möglichkeiten informieren.

Zudem ist es sinnvoll, dass sich die Anleger für die anstehende Gläubigerversammlung am 15.10.2009 bündeln, sodass sie geschlossen auftreten und so ihre Stimmen viel gezielter im Insolvenzverfahren einsetzen können.  

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VORLÄUFIGES INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET HUNDERTE VON ANLEGERN UM RUND € 8 MIO. GEPRELLT

Stuttgart 29.06.2009

Über das Vermögen der Firma wahl + partner GmbH aus Waiblingen wurde am 24.06.2009 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 6 IN 236/09). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek bestellt. Mehrere Hundert Anleger, die bei der wahl + partner GmbH zum Teil große Geldbeträge in Form von so genannten Mezzaninen Beteiligungen angelegt haben, drohen nun herbe Verluste.

Nur noch eine Quote von ca. 5 % wurde den Anlegern zuletzt realistischerweise in Aussicht gestellt. Das Anlagemodell, mit welchem die Firma wahl + partner GmbH um das Geld der Anleger geworben hatte, beschreibt diese selbst wie folgt: „Das Konzept der W + P Mezzanine Beteiligung bringt den interessierten Kapitalanleger mit einem erfahrenen Initiator zusammen.

Mit dem Beteiligungskapital wird eine Lücke zwischen Baubeginn und Eingang der Kaufpreise geschlossen. Der Anleger beteiligt sich somit an der Zwischenfinanzierung, deren Ablösung durch die Kaufpreise erfolgt. Schnelle Entscheidungen, unternehmerische Unabhängigkeit und hohe Gewinnerwartungen sind die gegenseitigen Vorteile.“  

Den Anlegern wurden Zinsen in Höhe von 8 % p.a. und mehr versprochen. Viele Anleger fühlen sich jetzt auch vom Geschäftsführer der Firma, Herrn Hartmut Wahl, betrogen und belogen. 

Dieser hatte noch bis von kurzem gegenüber Anlegern behauptet, dass sich die Rückzahlung nur „verschiebe“ aber „keiner Geld verlieren werde“.  

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Für zahlreiche Anleger haben wir bereits erfolgreich Klagen gegen den Geschäftsführer Hartmut Wahl geführt. Das Landgericht ist dabei unserer Auffassung gefolgt, dass die Anleger durch die Angaben in den Prospekten getäuscht wurden und hierfür auch der Geschäftsführer persönlich einzustehen hat. Die Berufungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.“  

Von der Insolvenz der Fa. wahl + partner betroffene Anleger sollten sich in jedem Fall Rechtsrat von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt einholen. Insbesondere im Insolvenzverfahren sollten sich die Anleger auch bündeln, um so gegenüber anderen Gläubigergruppen nicht Gefahr laufen, benachteiligt zu werden.  

WAHL + PARTNER

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BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE ERREICHEN DIE VOLLSTÄNDIGE RÜCKZAHLUNG FÜR ANLEGER IM WEGE EINER „SAMMELKLAGE“!

Stuttgart 24.09.2008

Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Stuttgarter Anwaltskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte erreicht für mehrere wahl + partner Anleger vor dem Landgericht Stuttgart die vollständige Rückzahlung der angelegten Gelder (noch nicht rechtskräftig).  

Die Anleger wurden, bevor sie anwaltlichen Beistand bei der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte suchten, vom Geschäftsführer der wahl + partner GmbH, Herrn Hartmut Wahl, immer wieder vertröstet. Vergeblich warteten Sie bis zum versprochenen „Zahltag“ auf die Zinsen und die Rückzahlung der fälligen Darlehen (Mezzanine Beteiligungen).

Daraufhin haben sich mehrere Anleger zu einer so genannten Streitgenossenschaft, die auch oft als Sammelklage bezeichnet wird, zusammengeschlossen. Rechtsanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte:

„Das Beispiel zeigt einmal mehr, dass es häufig nicht ohne Anwalt geht, denn kurz nach Einreichung der „Sammelklage“ hatten die Anleger ihr Geld auf dem Konto.“ Da die wahl + partner GmbH nicht rechtzeitig ihre Verteidigung anzeigte, erließ das Gericht ein Versäumnisurteil zu Gunsten der Kläger.    

Anleger, die ebenfalls vergeblich auf längst fällige Zinsen oder die Zurückzahlung von angelegtem Geld warten, sollten sich von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt beraten lassen; leider beginnt in solchen Fällen sehr oft ein „Windhunderennen“ ums Geld, nach dem Motto „wer zuerst kommt, malt zuerst“, ergänzt Rechtsanwalt Hansjörg Looser von der Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte.  

WAHL + PARTNER GMBH AUS WAIBLINGEN

WAHL + PARTNER GMBH AUS WAIBLINGEN

Stuttgart 01.02.2008

Die wahl + partner GmbH aus Waiblingen bietet für Anleger so genannte Mezzanine Beteiligungen an. Der jeweilige Anleger gewährt der wahl + partner GmbH ein so genanntes partiarisches Darlehen, das als Eigenkapitalersatz dient.

Im Insolvenzfall hat der Anleger lediglich einen nachrangigen Anspruch auf Befriedigung, da er mit seiner Forderung hinter allen anderen Forderungen gegenüber der wahl + partner GmbH zurücktritt (Rangrücktritt). Die wahl + partner beschreibt auf ihrer Homepage ihre Tätigkeit wie folgt:

„In uns finden Sie einen Partner, der denkmalgeschützte Häuser mit Sorgfalt und Liebe zum Detail saniert.“ Mit dem Beteiligungskapital der Anleger soll – so die Aussagen in Prospekten der wahl + partner GmbH - eine Lücke zwischen dem Baubeginn und dem Eingag der Kaufpreise geschlossen werden. Weiter heißt es, dass sich der Anleger nur an der Zwischenfinanzierung, deren Ablösung durch den Kaufpreis erfolgt, beteiligt. Der „interessierte Kapitalanleger“ wird mit einem „erfahrenen Initiator“ zusammen gebracht.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte: „Bei der Formulierung ‚erfahrener Initiator’ mussten wir uns zunächst schon die Augen reiben. Der Initiator dieser Kapitalanlage, Herr Hartmut Wahl, hat nämlich zuvor mit einem ganz ähnlichen Konzept über die mittlerweile insolvente Phalanx AG Anlegergelder eingesammelt.

Erst Ende 2007 hat diese Gesellschaft jedoch Insolvenz anmelden müssen; derzeit ist offen ob und wenn ja, wie viel die Anleger von ihrem Geld zurück erhalten werden.“ Derzeit haben sich bereits mehrere Anleger der wahl + partner GmbH bei uns gemeldet; deren Beteiligungen liefen im März 2007 aus, sie haben jedoch bis heute nicht den vollen Betrag zurück erhalten.

Anleger, die auf Zinsen oder die Rückzahlung des investierten Kapitals warten, sollten – wie die Erfahrung gezeigt hat – nicht zu lange warten, ihre Forderungen nötigenfalls auch mit anwaltlicher Hilfe durch zu setzen.

Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.