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WEALTHCAP FONDS: RISIKEN UND MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

WEALTHCAP FONDS: RISIKEN UND MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

06.12.2016

Die WealthCap Fonds umfassen ein Portfolio aus Sachwertefonds. Nicht jede Beteiligung an den verschiedenen Fonds hat sich in den vergangenen Jahren so entwickelt wie erhofft und die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden.

 

WealthCap ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG und bietet verschiedene Sachwertefonds. Zum Portfolio gehören u.a. Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds, Zweitmarktfonds, Flugzeugsfonds oder Private Equity-Beteiligungen. Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind aber auch mit Risiken für die Anleger behaftet. Mit den Fondsanteilen erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen. Das bietet ihnen nicht nur die Gelegenheit an den Gewinnen zu partizipieren, sondern sie können auch von den Verlusten betroffen sein. „Im schlimmsten Fall kann auch der Totalverlust der Einlage drohen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Beteiligungen an geschlossenen Fonds bergen grundsätzliche Risiken und je nach Anlageklasse auch spezielle Risiken. Beteiligungen an Lebensversicherungsfonds, die in US-amerikanische Lebensversicherungen investieren, sind beispielsweise sog. „Wetten auf den Tod“. Denn die Rentabilität der Fondsgesellschaften hängt auch stark von der errechneten Sterblichkeit ab. „Die Fondsgesellschaften kaufen den Versicherungsnehmern die Lebensversicherungspolicen ab und zahlen die Prämien für sie weiter. Im Todesfall kassiert die Fondsgesellschaft dann die Versicherungssumme. Mit anderen Worten heißt das: Je länger der Versicherungsnehmer lebt, desto schlechter ist das für die Fondsgesellschaft. Der spekulative und riskante Charakter einer solchen Beteiligung ist offenkundig“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Auch die Beteiligungen an Immobilienfonds sind keineswegs immer die Investition in das sprichwörtliche „Betongold“. Mietpreisschwankungen, Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf können die Kalkulationen der Fondsgesellschaft gehörig durcheinander wirbeln. So ließen sich für jede Anlageklasse spezielle Risiken finden, denen die Anleger ausgesetzt sind. Allgemein sind Beteiligungen an geschlossenen Fonds so gut wie immer spekulativ und damit für die Anleger auch riskant.

 

„Anleger haben aber auch einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu zählt auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Wurden die Anleger nicht oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

WEALTHCAP LIFE

WEALTHCAP LIFE

LEBENSVERSICHERUNGSFONDS

Anlagen mit höchstem Risiko  

Das Unternehmen  

WealthCap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG (ehemals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) und gehört damit zum internationalen Verbund von UniCredit. Die drei bisherigen Fondsanbieter H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH (HFS), HVB FondsFinance GmbH (HVBFF) und die Blue Capital GmbH (Blue Capital) gingen in WealthCap auf. Neben geschlossenen Immobilienfonds, Infrastrukturfonds, Erneuerbare-Energien-Fonds, Private-Equity-Fonds und Zweitmarktfonds bietet das Emissionshaus auch Lebensversicherungsfonds an.  

Das Prinzip der Lebensversicherungsfonds  

Bei dem Geschäftsmodell der hier angebotenen Lebensversicherungsfonds handelt es sich in der Regel um Kommanditgesellschaften, an denen sich die Anleger direkt oder über Treuhänder als Kommanditisten beteiligen.

Die Anleger, welche in diese Fonds investieren, kaufen „gebrauchte“ Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, aber auch in Großbritannien und Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin die versicherte Person.

Die fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die dann beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält. Die Fondsgesellschaft spekuliert dementsprechend auf ein frühes Sterben des Versicherten, auf eine möglichst hohe Ablaufleistung oder auf entsprechende Handelsgewinne. Mithin handelt es sich hierbei stets um Geldanlagen, welche keineswegs als „sicher“ oder auch „konservativ“ zu bezeichnen wären.

Zwei Beispiele zu den von Wealthcap angebotenen Lebensversicherungsfonds   

  1. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 1

Beim Lebensversicherungsfond „Life USA 1“ kam es aufgrund eines beträchtlichen Einnahmeproblems in den letzten Monaten zu einer finanziellen Schieflage. Die zur Anlagensicherung erforderlichen Einnahmen erfolgten nicht; im Gegenteil, die Einnahmen lagen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft.

Eingeplant waren für das Jahr 2011 Einnahmen von bis zu US-$ 296 Mio. Faktisch betrugen die Einnahmen bis zum 31.12.2011 aber nur US-$ 84,8 Mio. Hingegen kam es hinsichtlich dieses Fonds zu überschießenden Ausgaben bis Ende 2011 von US-$ 15,3 Mio., welche im Vorfeld nicht einkalkuliert worden sind.  

Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 15,4 % der angekündigten Werte erreichten und im Jahr 2011 sogar ganz ausblieben. Eine gegenläufige, positive Entwicklung in Hinblick auf diese Finanzlage ist im Moment nicht in Sicht.

  1. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 2  

Auch der „Life USA 2“ hat ein enormes Einnahmeproblem und wurde dadurch in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 92,9 Mio., während US-$ 197,6 Mio. eingeplant waren.

Daher liegt der Einnahmeüberschuss nur bei 33 % der eingeplanten Werte. Somit ist es nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 22,5 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Anzeichen für eine Besserung dieser Finanzlage sind nicht erkennbar.

Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung  

Die Anleger, welche durch fehlerhafte Beratung oder aufgrund widersprüchlicher oder sogar falscher Angaben im Prospekt, einen finanziellen Schaden erlitten haben, sind nicht rechtlos! Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Wir empfehlen daher allen betroffenen Anlegern sich rechtzeitig, bevor etwaige Schadensersatzansprüche verjähren, an eine für Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden, um im besten Falle eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung durchsetzen zu können. Für Anleger bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das die Fondsbeteiligung vermittelt hat, durchzusetzen.“

Aktuelles

Anleger des Publikumsfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Grund ist, dass die Liquidierung des Immobilienfonds geplant ist.

Sparkassenkunden sind im neuen Jahr ins Visier von Betrügern geraten. Durch Phishing-Mails versuchen diese an die sensiblen Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Unter dem Vorwand einer Änderung des Sicherheitsverfahrens sollen sich die Kontoinhaber über einen Button auf einer betrügerischen Webseite einloggen und dort weitere Zugangsdaten zu ihrem Konto angeben. Dieser Aufforderung sollten die Kontoinhaber auf keinen Fall folgen.

Innerhalb der Familie greift man sich auch gerne mal finanziell unter die Arme. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein gewährtes Darlehen eine reine Gefälligkeit darstellt und nicht zurückgezahlt werden muss. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 28. November 2024 klargestellt (Az.: 2-23 O 701/23).

Betrügern gelingt es auf unterschiedliche Weise immer wieder, an sensible Daten einer Kreditkarte zu kommen und diese Daten für ihre kriminellen Zwecke zu nutzen. Der Schock für die Kreditkarteninhaber ist natürlich groß, wenn sie den Betrug feststellen. Die gute Nachricht ist, dass sie für den Schaden nicht automatisch aufkommen müssen, weil die Bank in der Verantwortung stehen kann.

Bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die entgangenen Zinsen verlangen. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn der Kreditnehmer den Darlehensvertrag wirksam widerrufen hat, stellte der BGH mit Urteil vom 8. Oktober 2024 klar (Az.: XI ZR 19/23).

Anleger der Deutschen Grundbesitz Holding AG – Degag – erhalten kurz vor Weihnachten schlechte Nachrichten. Die Degag stoppt die Zins- und Rückzahlungen. Die Zahlungen sollen nach einem Bericht des Handelsblatts vom 17.12.2024 „bis auf Weiteres“ ausgesetzt werden. Betroffen von dem Zahlungsstopp sind rund 4.700 Anleger. Im Kern geht es um sog. Genussrechte der Degag Kapital GmbH, der Degag Wi8 GmbH und der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH.