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WGF AG - INSOLVENZVERFAHREN IN EIGENREGIE

WARUM BETROFFENE ANLEGER BESONDERS ACHTSAM SEIN SOLLTEN

Die Serie schlechter Nachrichten für die Anleger der WGF AG reißt nicht ab. Die WGF AG, die seit dem Jahr 2004 insgesamt 8 Hypothekanleihen und verschiedene Genussrechte angeboten hat, gab am 11.12.2012 in einer Pressemitteilung bekannt, dass beim Amtsgericht Düsseldorf ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gemäß §§ 270 f. InsO gestellt worden ist.  

Bereits zuvor fiel die WGF AG negativ auf, da sich die Veröffentlichung des Jahresabschluss 2011 immer wieder verzögerte. Nachdem die Fristen zur Veröffentlichung des Jahresabschluss 2011 bereits 2-mal von der WGF AG nicht eingehalten werden konnten, setzten die Börse Düsseldorf und Berlin den Handel mit den Hypothekanleihen Anfang Dezember zwischenzeitlich aus.

In der am 11.12.2012 veröffentlichten Jahresbilanz 2011 wies die WGF AG zunächst einen Bilanzverlust von ca. € 71 Mio. aus. Auch wenn diese Summe mittlerweile auf einen Betrag von rund € 68,1 Mio. reduziert wurde, ist der Bilanzverlust der WGF AG noch immer beachtlich.

Der Insolvenzantrag der WGF AG kam dementsprechend nach den vorangegangenen Turbulenzen nicht mehr gänzlich überraschend. Aufhorchen sollten betroffene Anleger vor allem bei der Ankündigung der WGF AG, man wolle das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchführen.

Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung entfällt die Kontrolle und Aufsicht durch einen externen Insolvenzverwalter. Um die Gefahr von Interessenkonflikten zu vermeiden, sollten die Anleger versuchen, über einen Gläubigerausschuss einen Insolvenzverwalter einzusetzen. Da einzelne Anleger ein solches Vorhaben nur schwer alleine organisieren können, sollten sich Betroffene zu Interessensgemeinschaften zusammen tun.

Insbesondere Inhaber von Genussscheinen müssen mit empfindlichen Kapitalverlusten durch die Insolvenz der WGF AG rechnen. Diese sollten besonders darauf bedacht sein, Schadensersatzansprüche gegenüber ihren Anlageberatern prüfen zu lassen. Denn anders als die Anleger, die Hypothekanleihen erworben haben, sind die Genussrechte nicht mit Immobilien besichert.  

Aber auch die Anleger von Hypothekanleihen der WGF AG sollten ihre Ansprüche durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen lassen. Es kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wie hoch die Grundpfandrechte an den jeweiligen Immobilien tatsächlich sind. Ersten Einschätzungen zufolge belaufen sich die Grundpfandrechte auf 85 % des Verkehrswertes.

Unklarheit herrscht auch, ob die von der WGF AG angenommenen Immobilienverkehrswerte zutreffend beurteilt wurden oder ob diese unrealistisch hoch eingeschätzt worden sind.

Die auf bank- und kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte organisieren und bündelt die Interessen betroffener Anleger, um so eine Eigenverwaltung der WGF AG im Insolvenzverfahren zu verhindern und einen objektiven und transparenten Verfahrensablauf zu gewährleisten.

Zusätzlich bieten die auf bank- und kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte eine umfassende Prüfung möglicher Ansprüche gegenüber Anlageberatern und Banken an, die von der Insolvenz der WGF AG nicht betroffen sind.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

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