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WGF AG - INSOLVENZVERFAHREN IN EIGENREGIE

WARUM BETROFFENE ANLEGER BESONDERS ACHTSAM SEIN SOLLTEN

Die Serie schlechter Nachrichten für die Anleger der WGF AG reißt nicht ab. Die WGF AG, die seit dem Jahr 2004 insgesamt 8 Hypothekanleihen und verschiedene Genussrechte angeboten hat, gab am 11.12.2012 in einer Pressemitteilung bekannt, dass beim Amtsgericht Düsseldorf ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gemäß §§ 270 f. InsO gestellt worden ist.  

Bereits zuvor fiel die WGF AG negativ auf, da sich die Veröffentlichung des Jahresabschluss 2011 immer wieder verzögerte. Nachdem die Fristen zur Veröffentlichung des Jahresabschluss 2011 bereits 2-mal von der WGF AG nicht eingehalten werden konnten, setzten die Börse Düsseldorf und Berlin den Handel mit den Hypothekanleihen Anfang Dezember zwischenzeitlich aus.

In der am 11.12.2012 veröffentlichten Jahresbilanz 2011 wies die WGF AG zunächst einen Bilanzverlust von ca. € 71 Mio. aus. Auch wenn diese Summe mittlerweile auf einen Betrag von rund € 68,1 Mio. reduziert wurde, ist der Bilanzverlust der WGF AG noch immer beachtlich.

Der Insolvenzantrag der WGF AG kam dementsprechend nach den vorangegangenen Turbulenzen nicht mehr gänzlich überraschend. Aufhorchen sollten betroffene Anleger vor allem bei der Ankündigung der WGF AG, man wolle das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchführen.

Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung entfällt die Kontrolle und Aufsicht durch einen externen Insolvenzverwalter. Um die Gefahr von Interessenkonflikten zu vermeiden, sollten die Anleger versuchen, über einen Gläubigerausschuss einen Insolvenzverwalter einzusetzen. Da einzelne Anleger ein solches Vorhaben nur schwer alleine organisieren können, sollten sich Betroffene zu Interessensgemeinschaften zusammen tun.

Insbesondere Inhaber von Genussscheinen müssen mit empfindlichen Kapitalverlusten durch die Insolvenz der WGF AG rechnen. Diese sollten besonders darauf bedacht sein, Schadensersatzansprüche gegenüber ihren Anlageberatern prüfen zu lassen. Denn anders als die Anleger, die Hypothekanleihen erworben haben, sind die Genussrechte nicht mit Immobilien besichert.  

Aber auch die Anleger von Hypothekanleihen der WGF AG sollten ihre Ansprüche durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen lassen. Es kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wie hoch die Grundpfandrechte an den jeweiligen Immobilien tatsächlich sind. Ersten Einschätzungen zufolge belaufen sich die Grundpfandrechte auf 85 % des Verkehrswertes.

Unklarheit herrscht auch, ob die von der WGF AG angenommenen Immobilienverkehrswerte zutreffend beurteilt wurden oder ob diese unrealistisch hoch eingeschätzt worden sind.

Die auf bank- und kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte organisieren und bündelt die Interessen betroffener Anleger, um so eine Eigenverwaltung der WGF AG im Insolvenzverfahren zu verhindern und einen objektiven und transparenten Verfahrensablauf zu gewährleisten.

Zusätzlich bieten die auf bank- und kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte eine umfassende Prüfung möglicher Ansprüche gegenüber Anlageberatern und Banken an, die von der Insolvenz der WGF AG nicht betroffen sind.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.