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PROSPEKTFEHLER BEIM WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER HABEN GUTE AUSSICHTEN AUF SCHADENSERSATZ

PROSPEKTFEHLER BEIM WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER HABEN GUTE AUSSICHTEN AUF SCHADENSERSATZ

08.07.2016

Für Anleger des gescheiterten Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 bestehen noch gute Chancen, ihre hohen finanziellen Verluste abzuwenden und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

„Inzwischen haben sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Münster gravierende Prospektfehler beim Wölbern Frankreich 04 erkannt, die den Schadensersatzanspruch begründen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schon im Dezember vergangenen Jahres erkannte das LG Hamburg, dass die Angaben in dem Verkaufsprospekt grob irreführend seien. Insbesondere wiesen die Angaben zur persönlichen Haftung der Anleger, zur Mietanpassungsmöglichkeit nach französischem Recht sowie zur Non-Recourse-Klausel erhebliche Mängel auf, stellte das Gericht fest. Ähnlich entschied im April 2016 auch das Landgericht Münster, die Angaben zur persönlichen Haftung der Gesellschafter seien irreführend. Beim Vorgängerfonds Wölbern Frankreich 01 hatte das Landgericht Berlin schon vor einem Jahr Prospektfehler erkannt.

„Wenn Gerichte bereits Prospektfehler erkannt haben, stehen die Chancen auf die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen besonders gut. Die Forderungen können sich dann sowohl gegen die Prospektverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater richten“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Denn nicht nur die Verkaufsprospekte hätten ein realistisches Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage zeichnen müssen. Auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätten die fehlerhaften Prospektangaben vom Berater richtiggestellt werden müssen. Wie das LG Hamburg auch feststelle, hätten Bankberater die Prospektfehler auch erkennen müssen. „Unserer Erfahrung nach ist die Risikoaufklärung der Anleger in vielen Beratungsgesprächen allerdings ausgeblieben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Allerdings sollten die Anleger mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten. Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 wurde im September 2006 aufgelegt, so dass schon bald die taggenaue zehnjährige Verjährung einsetzen könnte.

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WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER VERLIEREN VIEL GELD - SCHADENSERSATZ

WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER VERLIEREN VIEL GELD - SCHADENSERSATZ

04.02.2016

Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 haben die Anleger mehr als 75 Prozent ihres eingesetzten Kapitals verloren. Denn der Verkaufserlös wird in erster Linie für die Tilgung der Verbindlichkeiten und die Auflösung der Fondsgesellschaft benötigt.

Für die Anleger könnte es sogar noch dicker kommen. Sollte es bei der Liquidation der Fondsgesellschaften zu Schwierigkeiten kommen, müsste möglicherweise der Verkauf der Immobilie rückabgewickelt werden und die Haftung der Gesellschafter könnte wieder aufleben. Die Anleger sähen sich dann mit Forderungen der Gläubiger konfrontiert.

„Der Schaden für die Anleger ist in jedem Fall schon groß genug. Doch auch wenn die Immobilie verkauft ist und der Fonds liquidiert wird, haben sie noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche zu stellen und ihre Verluste so zu minimieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Vergangenheit und auch die Rechtsprechung verschiedener Gerichte zeigen, dass die Aussichten auf Schadensersatz für die Anleger nicht schlecht stehen.

Grundlage für die Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung seitens der Banken und Vermittler sein. Denn in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen und insbesondere das Totalverlustrisiko. Auch auf mögliche Fehler im Emissionsprospekt hätten die Berater hinweisen müssen. Sollten Beratungsfehler nachweisbar sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Möglich können auch außergerichtliche Vergleiche mit den Banken sein. Da das Emissionshaus Wölbern Invest den Wölbern Frankreich 04 im Jahr 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger jetzt handeln, da die Forderungen sonst bald verjähren könnten.

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Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.