PROSPEKTFEHLER BEIM WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER HABEN GUTE AUSSICHTEN AUF SCHADENSERSATZ
PROSPEKTFEHLER BEIM WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER HABEN GUTE AUSSICHTEN AUF SCHADENSERSATZ
Für Anleger des gescheiterten Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 bestehen noch gute Chancen, ihre hohen finanziellen Verluste abzuwenden und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
„Inzwischen haben sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Münster gravierende Prospektfehler beim Wölbern Frankreich 04 erkannt, die den Schadensersatzanspruch begründen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Schon im Dezember vergangenen Jahres erkannte das LG Hamburg, dass die Angaben in dem Verkaufsprospekt grob irreführend seien. Insbesondere wiesen die Angaben zur persönlichen Haftung der Anleger, zur Mietanpassungsmöglichkeit nach französischem Recht sowie zur Non-Recourse-Klausel erhebliche Mängel auf, stellte das Gericht fest. Ähnlich entschied im April 2016 auch das Landgericht Münster, die Angaben zur persönlichen Haftung der Gesellschafter seien irreführend. Beim Vorgängerfonds Wölbern Frankreich 01 hatte das Landgericht Berlin schon vor einem Jahr Prospektfehler erkannt.
„Wenn Gerichte bereits Prospektfehler erkannt haben, stehen die Chancen auf die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen besonders gut. Die Forderungen können sich dann sowohl gegen die Prospektverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater richten“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
Denn nicht nur die Verkaufsprospekte hätten ein realistisches Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage zeichnen müssen. Auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätten die fehlerhaften Prospektangaben vom Berater richtiggestellt werden müssen. Wie das LG Hamburg auch feststelle, hätten Bankberater die Prospektfehler auch erkennen müssen. „Unserer Erfahrung nach ist die Risikoaufklärung der Anleger in vielen Beratungsgesprächen allerdings ausgeblieben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Allerdings sollten die Anleger mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten. Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 wurde im September 2006 aufgelegt, so dass schon bald die taggenaue zehnjährige Verjährung einsetzen könnte.
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WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER VERLIEREN VIEL GELD - SCHADENSERSATZ
WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER VERLIEREN VIEL GELD - SCHADENSERSATZ
Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 haben die Anleger mehr als 75 Prozent ihres eingesetzten Kapitals verloren. Denn der Verkaufserlös wird in erster Linie für die Tilgung der Verbindlichkeiten und die Auflösung der Fondsgesellschaft benötigt.
Für die Anleger könnte es sogar noch dicker kommen. Sollte es bei der Liquidation der Fondsgesellschaften zu Schwierigkeiten kommen, müsste möglicherweise der Verkauf der Immobilie rückabgewickelt werden und die Haftung der Gesellschafter könnte wieder aufleben. Die Anleger sähen sich dann mit Forderungen der Gläubiger konfrontiert.
„Der Schaden für die Anleger ist in jedem Fall schon groß genug. Doch auch wenn die Immobilie verkauft ist und der Fonds liquidiert wird, haben sie noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche zu stellen und ihre Verluste so zu minimieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Vergangenheit und auch die Rechtsprechung verschiedener Gerichte zeigen, dass die Aussichten auf Schadensersatz für die Anleger nicht schlecht stehen.
Grundlage für die Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung seitens der Banken und Vermittler sein. Denn in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen und insbesondere das Totalverlustrisiko. Auch auf mögliche Fehler im Emissionsprospekt hätten die Berater hinweisen müssen. Sollten Beratungsfehler nachweisbar sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Möglich können auch außergerichtliche Vergleiche mit den Banken sein. Da das Emissionshaus Wölbern Invest den Wölbern Frankreich 04 im Jahr 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger jetzt handeln, da die Forderungen sonst bald verjähren könnten.
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