Rückrufservice

PROSPEKTFEHLER BEIM WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER HABEN GUTE AUSSICHTEN AUF SCHADENSERSATZ

PROSPEKTFEHLER BEIM WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER HABEN GUTE AUSSICHTEN AUF SCHADENSERSATZ

08.07.2016

Für Anleger des gescheiterten Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 bestehen noch gute Chancen, ihre hohen finanziellen Verluste abzuwenden und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

„Inzwischen haben sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Münster gravierende Prospektfehler beim Wölbern Frankreich 04 erkannt, die den Schadensersatzanspruch begründen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schon im Dezember vergangenen Jahres erkannte das LG Hamburg, dass die Angaben in dem Verkaufsprospekt grob irreführend seien. Insbesondere wiesen die Angaben zur persönlichen Haftung der Anleger, zur Mietanpassungsmöglichkeit nach französischem Recht sowie zur Non-Recourse-Klausel erhebliche Mängel auf, stellte das Gericht fest. Ähnlich entschied im April 2016 auch das Landgericht Münster, die Angaben zur persönlichen Haftung der Gesellschafter seien irreführend. Beim Vorgängerfonds Wölbern Frankreich 01 hatte das Landgericht Berlin schon vor einem Jahr Prospektfehler erkannt.

„Wenn Gerichte bereits Prospektfehler erkannt haben, stehen die Chancen auf die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen besonders gut. Die Forderungen können sich dann sowohl gegen die Prospektverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater richten“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Denn nicht nur die Verkaufsprospekte hätten ein realistisches Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage zeichnen müssen. Auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätten die fehlerhaften Prospektangaben vom Berater richtiggestellt werden müssen. Wie das LG Hamburg auch feststelle, hätten Bankberater die Prospektfehler auch erkennen müssen. „Unserer Erfahrung nach ist die Risikoaufklärung der Anleger in vielen Beratungsgesprächen allerdings ausgeblieben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Allerdings sollten die Anleger mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten. Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 wurde im September 2006 aufgelegt, so dass schon bald die taggenaue zehnjährige Verjährung einsetzen könnte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER VERLIEREN VIEL GELD - SCHADENSERSATZ

WÖLBERN FRANKREICH 04: ANLEGER VERLIEREN VIEL GELD - SCHADENSERSATZ

04.02.2016

Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 haben die Anleger mehr als 75 Prozent ihres eingesetzten Kapitals verloren. Denn der Verkaufserlös wird in erster Linie für die Tilgung der Verbindlichkeiten und die Auflösung der Fondsgesellschaft benötigt.

Für die Anleger könnte es sogar noch dicker kommen. Sollte es bei der Liquidation der Fondsgesellschaften zu Schwierigkeiten kommen, müsste möglicherweise der Verkauf der Immobilie rückabgewickelt werden und die Haftung der Gesellschafter könnte wieder aufleben. Die Anleger sähen sich dann mit Forderungen der Gläubiger konfrontiert.

„Der Schaden für die Anleger ist in jedem Fall schon groß genug. Doch auch wenn die Immobilie verkauft ist und der Fonds liquidiert wird, haben sie noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche zu stellen und ihre Verluste so zu minimieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Vergangenheit und auch die Rechtsprechung verschiedener Gerichte zeigen, dass die Aussichten auf Schadensersatz für die Anleger nicht schlecht stehen.

Grundlage für die Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung seitens der Banken und Vermittler sein. Denn in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen und insbesondere das Totalverlustrisiko. Auch auf mögliche Fehler im Emissionsprospekt hätten die Berater hinweisen müssen. Sollten Beratungsfehler nachweisbar sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Möglich können auch außergerichtliche Vergleiche mit den Banken sein. Da das Emissionshaus Wölbern Invest den Wölbern Frankreich 04 im Jahr 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger jetzt handeln, da die Forderungen sonst bald verjähren könnten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Wie die BaFin nun mitteilte, hat sie der ASM Projekt AG mit Sitz in Feusisberg in der Schweiz bereits am 5. März 2025 aufgegeben, ihr in Deutschland unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.

Der Schock war für einen Kunden der DKB – Deutsche Kreditbank – groß: Über 118.000 Euro hatten Betrüger von seinem Girokonto abgebucht. Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 12. November 2024 (Az.: 4 U 122/24) dürfte ihm ein Stein vom Herzen gefallen sein, denn das Gericht entschied, dass die Bank den Schaden ersetzen muss.

Anleger, die in die Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH investiert haben, müssen mit erheblichen Verlusten rechnen. Die BaFin veröffentlichte am 5. Mai 2025 entsprechende nahezu gleichlautende Mitteilungen der Gesellschaften. Demnach werden die Anleger weniger als 5 Prozent ihres investierten Kapitals zurückerhalten.

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Wohnwelt Invest GmbH aufgegeben, ihr Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Damit ist die Wohnwelt Invest GmbH verpflichtet, die von den Anlegern angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Beschluss vom 11. Februar 2025 seine verbraucherfreundliche Linie bei der Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen bestätigt und konkretisiert (Az.: XI ZR 32/24). Die Entscheidung betrifft einen zentralen Punkt in der Praxis von Immobiliendarlehen: den Tausch von Sicherheiten bei geplanter Verwertung der Immobilie. Der BGH stellt klar, dass Banken dies nicht willkürlich ablehnen dürfen.

Das Amtsgericht München hat am 31. März 2025 das Insolvenzverfahren über die HPI AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 1501 IN 12207/24). Die Gläubiger und Anleger der Anleihen können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 16. Mai 2025 anmelden.