Rückrufservice

Fahrverbot für Diesel in München ab 2023

Fahrer von Dieselfahrzeugen müssen sich in München ab Februar 2023 auf Fahrverbote einstellen. Hintergrund ist, dass die Stadt München den EU-Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid einhalten muss. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und wurde 2021 an vier Messpunkten am Mittleren Ring überschritten, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Abhilfe sollen nun Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge schaffen, für die dann die Umweltzone tabu ist.

Vorgesehen ist ein Fahrverbot für Diesel in drei Stufen. Die erste Stufte tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und betrifft ältere Diesel, die noch nach der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter zugelassen sind. Sie dürfen dann nicht mehr in die erweiterte Umweltzone einfahren. Ab dem 1. Oktober 2023 gilt das dann auch für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5. Ausnahmen gibt es zunächst u.a. für Anwohner, Lieferverkehr oder Handwerker.

Sollte der Grenzwert für die CO2-Belastung trotz dieser Maßnahmen weiter verfehlt werden, tritt am 1. April 2024 die dritte Stufe des Fahrverbots in Kraft. Dann sind Ausnahmen vom Fahrverbot für ältere Diesel nur noch mit einer amtlichen Bescheinigung möglich.

Schadenersatzansprüche der betroffenen Dieselfahrer

Wer trotz des Fahrverbots mit seinem Diesel ohne Genehmigung in die Umweltzone einfährt, muss mit Bußgeldern in Höhe von 100 Euro rechnen.

Fahrverbote sind für die Betroffenen nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch zu einem Wertverlust bei Dieselfahrzeugen führen. Gegen das Fahrverbot zu klagen, dürfte allerdings nicht viel bringen. Allerdings können die betroffenen Dieselfahrer andere rechtliche Möglichkeiten nutzen. „Ist das Fahrzeug, unabhängig vom Hersteller, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, können Schadenersatzansprüche gegen den Autobauer geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Interne Bosch-Dokumente belasten Autobauer

Die jüngste Enthüllung interner Dokumente des Automobilzulieferers Bosch durch die Deutsche Umwelthilfe zeigen, dass VW, Audi, Porsche, Mercedes, BMW und auch ausländische Autohersteller Abschalteinrichtungen bei Bosch in Auftrag gegeben haben, obwohl klar war, dass sie gegen behördliche Bestimmungen verstoßen könnten. „Die Autohersteller können sich damit nicht mehr hinter der Aussage verstecken, dass sie von der Zulässigkeit der Funktionen ausgegangen sind. Vieles spricht beim Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtungen für Vorsatz, was die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern dürfte“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Widerrufsjoker eine Option

Eine weitere Option ist der Widerrufsjoker. Der EuGH hat mit Urteilen vom 9. September 2021 die Tür zum Widerruf von Autokrediten weit aufgemacht (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Häufig liegt zwischen dem Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs und dem Kaufvertrag ein sog. verbundenes Geschäft vor. „Dann wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. einen Wertersatz anrechnen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.