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Fahrverbot für Diesel in München ab 2023

Fahrer von Dieselfahrzeugen müssen sich in München ab Februar 2023 auf Fahrverbote einstellen. Hintergrund ist, dass die Stadt München den EU-Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid einhalten muss. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und wurde 2021 an vier Messpunkten am Mittleren Ring überschritten, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Abhilfe sollen nun Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge schaffen, für die dann die Umweltzone tabu ist.

Vorgesehen ist ein Fahrverbot für Diesel in drei Stufen. Die erste Stufte tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und betrifft ältere Diesel, die noch nach der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter zugelassen sind. Sie dürfen dann nicht mehr in die erweiterte Umweltzone einfahren. Ab dem 1. Oktober 2023 gilt das dann auch für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5. Ausnahmen gibt es zunächst u.a. für Anwohner, Lieferverkehr oder Handwerker.

Sollte der Grenzwert für die CO2-Belastung trotz dieser Maßnahmen weiter verfehlt werden, tritt am 1. April 2024 die dritte Stufe des Fahrverbots in Kraft. Dann sind Ausnahmen vom Fahrverbot für ältere Diesel nur noch mit einer amtlichen Bescheinigung möglich.

Schadenersatzansprüche der betroffenen Dieselfahrer

Wer trotz des Fahrverbots mit seinem Diesel ohne Genehmigung in die Umweltzone einfährt, muss mit Bußgeldern in Höhe von 100 Euro rechnen.

Fahrverbote sind für die Betroffenen nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch zu einem Wertverlust bei Dieselfahrzeugen führen. Gegen das Fahrverbot zu klagen, dürfte allerdings nicht viel bringen. Allerdings können die betroffenen Dieselfahrer andere rechtliche Möglichkeiten nutzen. „Ist das Fahrzeug, unabhängig vom Hersteller, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, können Schadenersatzansprüche gegen den Autobauer geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Interne Bosch-Dokumente belasten Autobauer

Die jüngste Enthüllung interner Dokumente des Automobilzulieferers Bosch durch die Deutsche Umwelthilfe zeigen, dass VW, Audi, Porsche, Mercedes, BMW und auch ausländische Autohersteller Abschalteinrichtungen bei Bosch in Auftrag gegeben haben, obwohl klar war, dass sie gegen behördliche Bestimmungen verstoßen könnten. „Die Autohersteller können sich damit nicht mehr hinter der Aussage verstecken, dass sie von der Zulässigkeit der Funktionen ausgegangen sind. Vieles spricht beim Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtungen für Vorsatz, was die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern dürfte“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Widerrufsjoker eine Option

Eine weitere Option ist der Widerrufsjoker. Der EuGH hat mit Urteilen vom 9. September 2021 die Tür zum Widerruf von Autokrediten weit aufgemacht (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Häufig liegt zwischen dem Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs und dem Kaufvertrag ein sog. verbundenes Geschäft vor. „Dann wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. einen Wertersatz anrechnen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.