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Fahrverbot für Diesel in München ab 2023

Fahrer von Dieselfahrzeugen müssen sich in München ab Februar 2023 auf Fahrverbote einstellen. Hintergrund ist, dass die Stadt München den EU-Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid einhalten muss. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und wurde 2021 an vier Messpunkten am Mittleren Ring überschritten, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Abhilfe sollen nun Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge schaffen, für die dann die Umweltzone tabu ist.

Vorgesehen ist ein Fahrverbot für Diesel in drei Stufen. Die erste Stufte tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und betrifft ältere Diesel, die noch nach der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter zugelassen sind. Sie dürfen dann nicht mehr in die erweiterte Umweltzone einfahren. Ab dem 1. Oktober 2023 gilt das dann auch für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5. Ausnahmen gibt es zunächst u.a. für Anwohner, Lieferverkehr oder Handwerker.

Sollte der Grenzwert für die CO2-Belastung trotz dieser Maßnahmen weiter verfehlt werden, tritt am 1. April 2024 die dritte Stufe des Fahrverbots in Kraft. Dann sind Ausnahmen vom Fahrverbot für ältere Diesel nur noch mit einer amtlichen Bescheinigung möglich.

Schadenersatzansprüche der betroffenen Dieselfahrer

Wer trotz des Fahrverbots mit seinem Diesel ohne Genehmigung in die Umweltzone einfährt, muss mit Bußgeldern in Höhe von 100 Euro rechnen.

Fahrverbote sind für die Betroffenen nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch zu einem Wertverlust bei Dieselfahrzeugen führen. Gegen das Fahrverbot zu klagen, dürfte allerdings nicht viel bringen. Allerdings können die betroffenen Dieselfahrer andere rechtliche Möglichkeiten nutzen. „Ist das Fahrzeug, unabhängig vom Hersteller, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, können Schadenersatzansprüche gegen den Autobauer geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Interne Bosch-Dokumente belasten Autobauer

Die jüngste Enthüllung interner Dokumente des Automobilzulieferers Bosch durch die Deutsche Umwelthilfe zeigen, dass VW, Audi, Porsche, Mercedes, BMW und auch ausländische Autohersteller Abschalteinrichtungen bei Bosch in Auftrag gegeben haben, obwohl klar war, dass sie gegen behördliche Bestimmungen verstoßen könnten. „Die Autohersteller können sich damit nicht mehr hinter der Aussage verstecken, dass sie von der Zulässigkeit der Funktionen ausgegangen sind. Vieles spricht beim Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtungen für Vorsatz, was die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern dürfte“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Widerrufsjoker eine Option

Eine weitere Option ist der Widerrufsjoker. Der EuGH hat mit Urteilen vom 9. September 2021 die Tür zum Widerruf von Autokrediten weit aufgemacht (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Häufig liegt zwischen dem Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs und dem Kaufvertrag ein sog. verbundenes Geschäft vor. „Dann wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. einen Wertersatz anrechnen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.