Rückrufservice

Fahrverbot in Stuttgart auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5

In Stuttgart herrscht weiter dicke Luft: Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 muss die Landesregierung Baden-Württemberg ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aufnehmen (Az.: 17 K 1582/19.)

Ein Fahrverbot in der Stuttgarter Umweltzone für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter ist schon sein Jahresbeginn in Kraft. Ein flächendeckendes Fahrverbot für Euro 5-Diesel wollte die Landesregierung unbedingt vermeiden. Daraus wird wohl nichts. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart sei nicht zu erkennen, wie die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide durch die alternativen Maßnahmen wie eine Busspur am Neckartor, Filtersäulen, etc. erreicht werden soll. Zumal die vom Land vorgelegten Prognosen für die Jahre 2019 und 2020 für den Stickoxidausstoß deutliche Überschreitungen an mehreren Strecken im Stadtgebiet Stuttgart aufweisen. Ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 müsse daher bis zum 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen werden. Für den Fall, dass sich die Landesregierung weiterhin weigert, hat das Verwaltungsgericht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angeordnet.

Durch Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Juli 2017 und des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2018 sei Baden-Württemberg verpflichtet, Verkehrsverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 aufzunehmen. Die Landesregierung weigere sich jedoch immer noch ohne ersichtlichen Grund, Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Gegen den erneuten Beschluss des VG Stuttgart kann die Landesregierung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Einer solchen Beschwerde räumt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart nur wenig Erfolgsaussichten ein: „Solange die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß weiterhin deutlich überschritten werden, muss mit einer Ausdehnung des Fahrverbots auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 gerechnet werden.“ Dieses Fahrverbot würde neben den Einwohnern Stuttgarts natürlich auch zahlreiche Pendler treffen. Dabei ist Stuttgart kein Einzelfall. Auch in zahlreichen anderen deutschen Städten drohen Diesel-Fahrverbote oder sind bereits umgesetzt.

Verbunden mit den Fahrverboten ist auch ein weiterer Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge. „Betroffene Dieselfahrer haben die Möglichkeit, sich rechtlich gegen diese Entwicklung zu wehren“, so Rechtsanwalt Seifert. Bei Fahrzeugen, die direkt von Abgasmanipulationen betroffen sind, können Schadensersatzansprüche geprüft werden.

Eine andere Möglichkeit ist der Widerruf der Autofinanzierung. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Dann kann der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags erklärt werden. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück.

Die Kanzlei BRÜLLMANN ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und  bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/


BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Deutschland

Telefon: 0 711 - 520 888 0
Fax: 0 711 - 520 888 22
www.bruellmann.de

[view:ctaaktuelles=block_1]

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.