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Fahrverbote für Diesel drohen in vielen Städten

Die Diskussion um Diesel-Fahrverbote wird weitergehen. Nachdem zuletzt Fahrverbote für Frankfurt oder Berlin ausgesprochen wurden, können bald noch weitere Städte folgen. Entsprechende Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) werden noch in diesem Jahr verhandelt.

 

Die nächste Stadt, der ein Fahrverbot drohen könnte, ist Mainz. Hier wird eine Klage der DUH am 24. Oktober verhandelt. Im November und Dezember stehen dann noch Entscheidungen zu Fahrverboten in Köln, Bonn, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Darmstadt und Wiesbaden an. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte zudem noch Klagen gegen weitere Städte an. „Wer einen Diesel bis zur Schadstoffklasse Euro 5 fährt, muss ab 2019 mit Fahrverboten quer durch Deutschland rechnen. Nach den jüngsten Entscheidungen zu Fahrverboten in Hamburg, Frankfurt oder Berlin ist davon auszugehen, dass auch weitere Klagen der DUH erfolgreich sein werden und Fahrverbote verhängt werden müssen, um die Belastung der Luft mit gesundheitsgefährdenden Stickoxiden zu reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

 

Betreffen Fahrverbote bisher Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter, könnte sich die Situation für Diesel-Fahrer ab 2020 noch weiter verschärfen. Denn auch Fahrverbote für Euro 6-Diesel werden in Berlin diskutiert. Hintergrund ist, dass nur Diesel mit der Abgasnorm Euro 6d tatsächlich als sauber gelten. Bei Diesel-Fahrzeugen mit den Schadstoffklassen Euro 6a, 6b und 6c könnten die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß hingegen überschritten werden. Wie der rbb berichtete, prüfe die Berliner Umweltverwaltung deshalb, auch diese Fahrzeuge ab 2020 mit Fahrverboten zu belegen. „Für diese neueren Diesel werden allerdings derzeit weder Umtauschprämien noch Hardware-Nachrüstungen angeboten. Wer heute seinen älteren Diesel durch einen neueren Euro 6-Diesel ersetzt, denkt möglicherweise zu kurz und muss immer noch mit Fahrverboten rechnen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Neben den drohenden Fahrverboten sind Diesel-Fahrer vor allem auch vom Wertverlust ihrer Fahrzeuge betroffen. Einen Ausweg aus dieser Situation können Schadensersatzklagen oder der Widerruf der Autofinanzierung bieten. „Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags klagen. Diese Ansprüche müssen allerdings bis Ende 2018 geltend gemacht werden, da sie ansonsten verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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Der Widerruf der Autofinanzierung kann grundsätzlich eine Option für alle Verbraucher sein, unabhängig davon, ob sie einen Diesel oder Benziner finanziert haben. Voraussetzung für den Widerruf ist lediglich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Bank. Da bei Autokrediten in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird nach dem erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und erhält seine gezahlten Raten zurück.

 

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Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.