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Fahrverbote für Diesel drohen in vielen Städten

Die Diskussion um Diesel-Fahrverbote wird weitergehen. Nachdem zuletzt Fahrverbote für Frankfurt oder Berlin ausgesprochen wurden, können bald noch weitere Städte folgen. Entsprechende Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) werden noch in diesem Jahr verhandelt.

 

Die nächste Stadt, der ein Fahrverbot drohen könnte, ist Mainz. Hier wird eine Klage der DUH am 24. Oktober verhandelt. Im November und Dezember stehen dann noch Entscheidungen zu Fahrverboten in Köln, Bonn, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Darmstadt und Wiesbaden an. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte zudem noch Klagen gegen weitere Städte an. „Wer einen Diesel bis zur Schadstoffklasse Euro 5 fährt, muss ab 2019 mit Fahrverboten quer durch Deutschland rechnen. Nach den jüngsten Entscheidungen zu Fahrverboten in Hamburg, Frankfurt oder Berlin ist davon auszugehen, dass auch weitere Klagen der DUH erfolgreich sein werden und Fahrverbote verhängt werden müssen, um die Belastung der Luft mit gesundheitsgefährdenden Stickoxiden zu reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

 

Betreffen Fahrverbote bisher Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter, könnte sich die Situation für Diesel-Fahrer ab 2020 noch weiter verschärfen. Denn auch Fahrverbote für Euro 6-Diesel werden in Berlin diskutiert. Hintergrund ist, dass nur Diesel mit der Abgasnorm Euro 6d tatsächlich als sauber gelten. Bei Diesel-Fahrzeugen mit den Schadstoffklassen Euro 6a, 6b und 6c könnten die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß hingegen überschritten werden. Wie der rbb berichtete, prüfe die Berliner Umweltverwaltung deshalb, auch diese Fahrzeuge ab 2020 mit Fahrverboten zu belegen. „Für diese neueren Diesel werden allerdings derzeit weder Umtauschprämien noch Hardware-Nachrüstungen angeboten. Wer heute seinen älteren Diesel durch einen neueren Euro 6-Diesel ersetzt, denkt möglicherweise zu kurz und muss immer noch mit Fahrverboten rechnen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Neben den drohenden Fahrverboten sind Diesel-Fahrer vor allem auch vom Wertverlust ihrer Fahrzeuge betroffen. Einen Ausweg aus dieser Situation können Schadensersatzklagen oder der Widerruf der Autofinanzierung bieten. „Wer direkt vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags klagen. Diese Ansprüche müssen allerdings bis Ende 2018 geltend gemacht werden, da sie ansonsten verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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Der Widerruf der Autofinanzierung kann grundsätzlich eine Option für alle Verbraucher sein, unabhängig davon, ob sie einen Diesel oder Benziner finanziert haben. Voraussetzung für den Widerruf ist lediglich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Bank. Da bei Autokrediten in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird nach dem erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und erhält seine gezahlten Raten zurück.

 

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).