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Familienheim - BFH zur Befreiung von der Erbschaftssteuer

20.07.2022

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann ein Familienheim steuerfrei vererbt werden. Zu den Voraussetzungen zählt u.a., dass der Erbe das Heim unverzüglich und für die kommenden zehn Jahre selbst zu Wohnzwecken nutzt. „Liegen zwingende Gründe vor, die den Erbe innerhalb dieser Zehnjahresfrist daran hindern das Familienheim zu bewohnen, ist die Befreiung von der Erbschaftssteuer weiter möglich“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1. Dezember 2021 deutlich gemacht (Az.: II R 18/20).

Der BFH stellte in dem Verfahren klar, dass zwingende Gründe nicht nur dann vorliegen, wenn die eigene Nutzung des Familienheims durch den Erben unmöglich ist, sondern auch wenn sie unzumutbar ist.

In dem Fall hatte die Klägerin das von ihrem Vater geerbte Einfamilienhaus zunächst selbst bewohnt. Nach sieben Jahren zog sie jedoch aus. Gegenüber Finanzamt und Finanzgericht erklärte sie, dass sie sich aus gesundheitlichen Gründen kaum noch in dem Haus bewegen konnte und deshalb ohne fremde Hilfe dort nicht mehr leben konnte. Nach ihrem Auszug wurde das Haus abgerissen.

Da der Auszug vor Ablauf der zehn Jahre erfolgt ist, verlangte das Finanzamt nun Erbschaftssteuer. Die Ansicht, dass die Frau keinen Anspruch auf Befreiung von der Erbschaftssteuer habe, vertrat auch das Finanzgericht. Für den Auszug der Klägerin habe es keinen zwingenden Grund gegeben, da sie fremde Hilfe in Anspruch hätte nehmen können.

Der BFH ist jedoch anderer Ansicht. Er hob das Urteil auf und verwies die Sachen zur erneuten Entscheidung an das Finanzgericht zurück. Er stellte fest, dass nach § 13 Abs 1 Nr. 4c des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes Voraussetzung für die Steuerbefreiung sei, dass der Erbe das geerbte Familienheim selbst zehn Jahre für Wohnzwecke nutzt, sofern er nicht aus zwingenden Gründen daran gehindert ist. Auch die Unzumutbarkeit der weiteren Selbstnutzung sei ein solch zwingender Grund.

Für Unzumutbarkeit reiche es zwar nicht aus, wenn eine Sanierung des Hauses wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sei. Sei der Erbe aus gesundheitlichen Gründen aber auf erhebliche Unterstützung angewiesen, um weiter in dem Haus leben zu können, so dass von einer selbständigen Haushaltsführung nicht mehr auszugehen sei, könne Unzumutbarkeit vorliegen, so der BFH. Das Finanzgericht muss daher nun prüfen, wie erheblich die gesundheitlichen Einschränkungen der Klägerin waren.

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Aktuelles
14.09.2023

Liegen Schenkungen zu Lebzeiten mehr als zehn Jahre zurück, haben sie im Erbfall keinen Einfluss auf die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten. Dies kann sich jedoch anders verhalten, wenn in der Schenkung eine Ausstattung zu sehen ist. Gerade bei Schenkung einer Immobilie ist die Abgrenzung zur Ausstattung oft schwierig.
13.08.2023

Bei der Erstellung eines Testaments sollten immer eindeutige Formulierungen gewählt werden, damit die letztwilligen Verfügungen keinen Interpretationsspielraum zulassen und sie im Sinne des Erblassers umgesetzt werden können. So hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Beschluss vom 20. Februar 2023 entschieden, dass ein recht unscheinbares Schriftstück ein Testament und eine Schenkung eine Erbeinsetzung war (Az.: 3 W 31/22).
15.03.2023

Im Testament kann der Erblasser festlegen, wer in welchem Umfang erben soll, und ist nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden. Zu bedenken ist dabei aber, dass der Ehepartner oder Kinder immer noch einen Pflichtteilsanspruch haben. Der Erblasser kann aber testamentarisch ein sog. Pflichtteilsvermächtnis in Höhe des gesetzlichen Pflichtteils festlegen. Nimmt der Pflichtteilsberechtigte das Vermächtnis an, kann er keine weiteren Ansprüche aus seinem Pflichtteilsrecht geltend machen, wie ein Beschluss des OLG München vom 21.11.2022 zeigt (Az.: 33 U 2216/22).
24.02.2023

Über ein millionenschweres Erbe hatte sich ein Erbe zu früh gefreut. Das OLG Celle machte deutlich, dass er keinen Anspruch auf das Geld hat. Das Testament sei ungültig, weil die Erblasserin zum Zeitpunkt der Erstellung bereits testierunfähig war, so das Gericht (Az.: 6 U 2/22).
02.02.2023

Es kann immer nur ein Familienheim im Erbfall von der Steuer befreit sein. Das gilt auch, wenn der Erblasser nacheinander in verschiedenen Wohnungen gelebt hat und wegen zwingender Gründe ausziehen musste. Dass die Steuerbefreiung nur für eine Immobilie in Betracht kommt, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 4 K 692/20).
28.11.2022

Für Erben von Immobilien kann es im neuen Jahr teuer werden, denn es droht eine drastische Erhöhung der Erbschaftssteuer. Aufgrund eines geänderten Bewertungsverfahrens gehen Experten davon aus, dass die Erbschaftssteuer bei Immobilien um 20 bis 30 Prozent und in Einzelfällen sogar um 50 Prozent steigen könnte.