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Feldmaßnahme 23CY - VW bittet Fahrzeuge mit EA 288-Motor in die Werkstatt

Unter dem Code 23CY hat VW in den vergangenen Wochen eine Servicemaßnahme für Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 288 gestartet. Die Halter werden angeschrieben und über die Aktion informiert. In der Werkstatt sollen Probleme bei der Fehlererkennung des SCR-Systems überprüft werden. Das System dient der Abgasreinigung und der Reduktion des Stickoxid-Ausstoßes.

Bei der Aktion handelt es sich nicht um einen vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf. Für die betroffenen Fahrzeughalter besteht damit auch keine Pflicht, an der Maßnahme teilzunehmen.

Der Motor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors des Typs EA 189. Wie das Vorgängermodell wird er in Dieselfahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt.

Auch bei diesem Motor besteht der Verdacht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Möglicherweise dient die freiwillige VW-Feldaktion nun genau dazu, verdächtige Funktionen zu entfernen und ggf. auch einem verpflichtenden Rückruf des KBA zuvorzukommen. „Auffällig ist im jedem Fall, dass die Maßnahme erfolgt, nachdem der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im Straßenverkehr führen“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Im Rahmen der Werkstattaktion wird bei den betroffenen Fahrzeugen mit EA 288-Motor ein Software-Update aufgespielt, um den Emissionsausstoß zu reduzieren. Welche Auswirkungen das Update auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist offen.

Immer mehr Gerichte sind inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, und haben VW zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 19. Februar 2021 hat mit dem OLG Köln auch erstmals ein Oberlandesgericht VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 verurteilt (Az.: 19 U 151/20).

„Die Rechtsprechung entwickelt sind zunehmend verbraucherfreundlich und zeigt, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 gute Chancen bestehen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.