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Feldmaßnahme 23CY - VW bittet Fahrzeuge mit EA 288-Motor in die Werkstatt

Unter dem Code 23CY hat VW in den vergangenen Wochen eine Servicemaßnahme für Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 288 gestartet. Die Halter werden angeschrieben und über die Aktion informiert. In der Werkstatt sollen Probleme bei der Fehlererkennung des SCR-Systems überprüft werden. Das System dient der Abgasreinigung und der Reduktion des Stickoxid-Ausstoßes.

Bei der Aktion handelt es sich nicht um einen vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf. Für die betroffenen Fahrzeughalter besteht damit auch keine Pflicht, an der Maßnahme teilzunehmen.

Der Motor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors des Typs EA 189. Wie das Vorgängermodell wird er in Dieselfahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt.

Auch bei diesem Motor besteht der Verdacht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Möglicherweise dient die freiwillige VW-Feldaktion nun genau dazu, verdächtige Funktionen zu entfernen und ggf. auch einem verpflichtenden Rückruf des KBA zuvorzukommen. „Auffällig ist im jedem Fall, dass die Maßnahme erfolgt, nachdem der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im Straßenverkehr führen“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Im Rahmen der Werkstattaktion wird bei den betroffenen Fahrzeugen mit EA 288-Motor ein Software-Update aufgespielt, um den Emissionsausstoß zu reduzieren. Welche Auswirkungen das Update auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist offen.

Immer mehr Gerichte sind inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, und haben VW zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 19. Februar 2021 hat mit dem OLG Köln auch erstmals ein Oberlandesgericht VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 verurteilt (Az.: 19 U 151/20).

„Die Rechtsprechung entwickelt sind zunehmend verbraucherfreundlich und zeigt, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 gute Chancen bestehen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).