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Fiat Abgasskandal - Schadensersatzklagen nach EuGH-Urteil in Deutschland möglich

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 9. Juli 2020 im Abgasskandal entschieden, dass geschädigte Käufer auch in ihrem Heimatland gegen den Autohersteller klagen dürfen (Az. C-343/19). Praktisch heißt das, dass innerhalb der EU in dem Land geklagt werden kann, in dem das Auto gekauft wurde. Klagen gegen VW müssen also nicht in Deutschland geführt werden, sondern sind auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten möglich.

„Das macht es für die geschädigten Verbraucher natürlich ungleich leichter, ihre Schadensersatzansprüche gegen die Autohersteller geltend zu machen – ob gegen VW, Daimler oder andere“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Urteil erhält nun auch für Verbraucher in Deutschland eine neue Bedeutung, nachdem auch Fiat und Iveco in den Abgasskandal verstrickt sein könnten.

Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Betrugsverdachts gegen Fiat. Es geht um illegale Abschalteinrichtungen bei Dieselmodellen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco. Bei den betroffenen Fahrzeugen soll die Abgasreinigung im realen Straßenverkehr weitgehend deaktiviert sein, so dass nur im Prüfmodus die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Ende Juli gab es deshalb eine Razzia an mehreren Standorten von Fiat in Deutschland, Italien und der Schweiz. Mehr als 200.000 Fahrzeuge könnten nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen sein. Darunter auch viele Sonderformen und Wohnmobile.

Vom Kleinwagen bis zum Transporter oder Wohnmobil sollen Modelle der Baujahre 2014 bis 2019 der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco der Abgasklassen Euro 5 und Euro 6 betroffen sein.

Bestätigt sich der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen, können die betroffenen Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche geltend machen. Mussten Klagen bislang im Herkunftsland des Autobauers geführt werden, können Verbraucher nach dem Urteil des EuGH auch in dem EU-Land klagen, in dem sie das Auto gekauft haben. Klagen gegen Fiat sind also in Deutschland möglich.

Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW die Kunden durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston  hat in ihrem Gutachten vom 30. April 2020 klargemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem höheren Schadstoffausstoßführen.

„Vor diesem Hintergrund bestehen auch gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen Fiat oder Iveco durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.