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Fiat Chrysler im Wohnmobil Abgasskandal zu Schadenersatz verzurteilt - LG Coburg 13 O 824/21

Fiat Chrysler ist im Wohnmobil-Abgasskandal erneut verurteilt worden. Das Landgericht Coburg hat mit Versäumnisurteil vom 4. Mai 2022 entschieden, dass Fiat Chrysler Schadenersatz bei einem Wohnmobil des Typs Adria Matrix leisten muss (Az.: 13 O 824/21). Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter-Dieselmotor.

„Wir haben für unseren Mandanten Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erwirkt hat.

Rechtsanwalt Seifert führte aus, dass die Abgasreinigung bei diesem Motor nach ca. 22 Minuten erheblich reduziert werde. Damit arbeite sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß dann eingehalten werden. Wenn die Abgasreinigung nach Ablauf der 22 Minuten reduziert wird, steigen die Emissionswerte jedoch an und die zulässigen Grenzwerte werden überschritten. „Das Wohnmobil stößt damit regelmäßig mehr Stickoxid aus als zulässig. Wir haben daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Seifert.

Von Fiat Chrysler war kein Vertreter zu der Verhandlung erschienen. Das Landgericht Coburg folgte daher den Ausführungen des Klägers und verurteilte Fiat zu Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Wohnmobils kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen – rund 55.400 Euro plus Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. „Die Rechtsprechung hat sich verbraucherfreundlich entwickelt. Auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt, bestehen bei Wohnmobilen, die auf einem Fiat Ducato basieren, gute Chancen auf Schadenersatz, wie eine immer länger werdende Reihe von Urteilen zeigt“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.