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Fiat Chrysler und Knaus Tabbert im Wohnmobil Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt

Im Wohnmobil-Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 12. Mai 2022 nicht nur Fiat Chrysler (FCA), sondern auch den Hersteller Knaus Tabbert zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 20 O 58/21). Nach Überzeugung des Gerichts kommt in einem Wohnmobil des Typs Boxstar 630 ME Freeway eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Fiat als Motorenhersteller und Knaus Tabbert als Hersteller des Wohnmobils ständen dafür als Gesamtschuldner in der Haftung, so das LG Stuttgart.

Die Klägerin hatte das Wohnmobil des Typs Boxstar 630 ME Freeway des Herstellers Knaus Tabbert 2017 gekauft. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 6. Die Klägerin führte an, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz komme. So werde u.a. die Abgasreinigung nach 22 Minuten abgeschaltet. Damit sei sie gerade lange genug für den Test im Prüfzyklus aktiv. So würden die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, im realen Straßenverkehr jedoch überschritten.

Das LG Stuttgart entschied, dass die Klägerin gemäß § 823 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz gegen Knaus Tabbert und Fiat Chrysler habe. Das Wohnmobil halte die Grenzwerte für den Emissionsausstoß unter normalen Betriebsbedingungen nicht ein. Auch die Beklagten hätten sich nur darauf berufen, dass die Grenzwerte im Testverfahren eingehalten werden. Das reiche aber nicht aus. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen die Grenzwerte auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden, stellte das Gericht klar.

Gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 habe der Hersteller das Fahrzeug so auszurüsten, dass es unter normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte einhält. Der Hersteller werde direkt in die Pflicht genommen, so das LG Stuttgart. Fiat und Knaus Tabbert hätten das Fahrzeug produziert und in den Verkehr gebracht. Somit stünden auch beide in der Verantwortung.

Das Fahrzeug habe die EG-Typengenehmigung erhalten, obwohl die erforderlichen Voraussetzungen, nämlich das Einhalten der Emissionsgrenzwerte unter normalen Betriebsbedingungen, nicht erfüllt sind. Daher drohe dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung, führte das LG Stuttgart aus. Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Sie habe Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne sie die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.

„Auch wenn bislang keine Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts für Wohnmobile wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegen, hat inzwischen eine Reihe von Gerichten den betroffenen Besitzern Schadenersatz zugesprochen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Möglich ist nicht nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern nach der Rechtsprechung des BGH auch der sog. kleine Schadenersatz. Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).