Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Undichtigkeiten können bei einem Wohnmobil oder Transporter an verschieden Stellen auftreten. Empfindlich sind z.B. Fenster, Türen oder Serviceklappen. Je länger die Feuchtigkeit nicht entdeckt wird, desto größer kann der Schaden sein, der dadurch entsteht. Bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte haben sich schon Fahrzeughalter gemeldet, die mit solchen Problemen zu kämpfen haben. „Erschwerend kommt dann noch dazu, dass die Händler auf stur schalten und eine Übernahme der Reparaturkosten schlichtweg ablehnen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Kriechstrom durch Wassereintritt bei einem Fiat Ducato
Solche Erfahrungen mussten auch die Käufer eines Fiat Ducato machen, die den Transporter gewerblich nutzen und insofern aus das Fahrzeug angewiesen sind. Neben anderen Fehlern ist bei dem Fiat Ducato 8 auch Wasser eingetreten. Die Folgen waren fatal. Durch den Wassereintritt ist der Kabelbaum der Servolenkung korrodiert und Wasser bis in den Servomotor gelaufen. Dadurch ist es zu einem permanenten Kriechstrom und Entladungen der Batterie gekommen. Obwohl die Kunden alle Wartungsintervalle wahrgenommen haben, wird von Fiat bzw. dem Fiat-Händler jegliche Beteiligung an den Reparaturkosten mit dem Hinweis verweigert, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen EU-Reimport handelt.
Sachmangel muss beseitigt werden
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„Das dürfte rechtlich nicht haltbar sein. Entscheidend für Schadenersatzansprüche bzw. Übernahme der Reparaturkosten ist, ob ein Sachmangel vorliegt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Fahrzeug schon bei Übergabe undicht war oder durch einen Konstruktionsmangel bereits die Ursache für den späteren Wassereintritt bestand.
Autokäufer haben in solchen Fällen verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Zunächst können sie die vollständige Beseitigung des Sachmangels und aller daraus resultierenden Folgeschäden verlangen. Ist die Nachbesserung nicht möglich, kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung des Kaufpreises in Betracht kommen. Zudem können für aufgrund des Wassereintritts angefallene Reparaturlosten, Abschleppkosten oder Gutachterkosten Schadenersatzansprüche entstanden sein.
Fazit: Rechtliche Ansprüche nach Wasserschaden geltend machen
Feuchtigkeits- oder Wasserschäden in einem Fahrzeug stellen regelmäßige einen erheblichen Sachmangel dar. Geschädigte Fahrzeugbesitzer sollten die Schäden nach Möglichkeit umfassend dokumentieren und ihre Rechte frühzeitig geltend machen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
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