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Fiat im Abgasskandal erstmals verurteilt - LG Koblenz 12 O 316/29

Der Fiat-Abgasskandal ist um ein Kapitel reicher. Fiat Chrysler Automobiles (FCA) wurde im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen nun zum ersten Mal in Deutschland zu Schadenersatz verurteilt. Mit Versäumnisurteil vom 1. März 2021 entschied das Landgericht Koblenz, dass Fiat dem Käufer eines Wohnmobils auf Basis eines Fiat Ducato Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen muss (Az.: 12 O 316/29).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte im Mai 2017 ein Wohnmobil Roller Team Zefiro 266TL auf Basis eines Fiat Ducato gekauft. In dem Reisemobil steckt der von Fiat entwickelte Dieselmotor des Typs Multijet mit 2,3 Litern Hubraum und der Abgasnorm Euro 6.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er trug vor, dass die Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach dem Start des Motors deaktiviert werde. Damit sei die Abgasnachbehandlung bei einem rund 20-mintütigem Testlauf im Prüfzyklus des NEFZ aktiv und werde dann abgeschaltet. Folge sei, dass der zulässige Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß zwar eingehalten, im normalen Straßenverkehr aber deutlich überschritten werde.

Fiat äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, so dass das Landgericht Koblenz der Argumentation des Klägers folgte. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Wohnmobils könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das Gericht. Grundlage für die Berechnung der Nutzungsentschädigung sei bei einem Wohnmobil nicht die zu erwartende Laufleistung und die gefahrenen Kilometer, sondern die Nutzungsdauer. Das LG Koblenz legte bei dem Wohnmobil eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zu Grunde.

Hinweise auf unzulässige Anschalteinrichtungen bei Fiat gibt es schon länger und haben sich zuletzt weiter verdichtet. So ließ beispielsweise die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Sommer 2020 Büroräume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen. Es geht um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco.

„Damit hat der Abgasskandal auch Wohnmobile erreicht, denn der Fiat Ducato dient vielen Wohnmobilen als Basis“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Geschädigte Wohnmobil-Käufer haben aber die Möglichkeit, Schadenersatz durchzusetzen. Das zeigt nicht nur das aktuelle Urteil des LG Koblenz (noch nicht rechtskräftig). Der EuGH hat bereits  mit Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen sind laut EuGH nur möglich, wenn sie den Motor vor unmittelbaren Schäden, die zu einer Gefahr während der Fahrt führen, schützen. „Damit hat der EuGH Schadenersatzklagen im Abgasskandal Rückenwind gegeben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.