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Fiat im Wohnmobil Abgasskandal vom LG Ravensburg zu Schadenersatz verurteilt

Im Wohnmobil Abgasskandal hat Fiat Chrysler Automobiles (FCA) eine weitere Niederlage kassiert. Das Landgericht Ravensburg entschied mit Urteil vom 31. Januar 2022, dass FCA (inzwischen Stellantis) Schadenersatz bei einem Wohnmobil des Typs Advantage 6511 des Herstellers Dethleffs leisten muss (Az.: 2 O 114/21).

Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Diese sorge dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, im Realverkehr jedoch überschritten werden.

Bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato rückt zunehmend die Abgasnachbehandlung in den Blickpunkt. Diese wird nach ca. 22 Minuten deaktiviert, so dass sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv ist und so die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden können.

Das LG Ravensburg wertete diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Abgasmessungen von der Deutschen Umwelthilfe und auch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben wiederholt gezeigt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich überschritten werden. „Auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf des KBA vorliegt, bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Die Rechtsprechung hat sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine erfolgreiche Schadenersatzklage führt zumeist dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kläger dann die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Möglich ist aber auch der sog. kleine Schadenersatz. Dann kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.