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Fiat im Wohnmobil Abgasskandal vom LG Ravensburg zu Schadenersatz verurteilt

Im Wohnmobil Abgasskandal hat Fiat Chrysler Automobiles (FCA) eine weitere Niederlage kassiert. Das Landgericht Ravensburg entschied mit Urteil vom 31. Januar 2022, dass FCA (inzwischen Stellantis) Schadenersatz bei einem Wohnmobil des Typs Advantage 6511 des Herstellers Dethleffs leisten muss (Az.: 2 O 114/21).

Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Diese sorge dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, im Realverkehr jedoch überschritten werden.

Bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato rückt zunehmend die Abgasnachbehandlung in den Blickpunkt. Diese wird nach ca. 22 Minuten deaktiviert, so dass sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv ist und so die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden können.

Das LG Ravensburg wertete diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Abgasmessungen von der Deutschen Umwelthilfe und auch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben wiederholt gezeigt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich überschritten werden. „Auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf des KBA vorliegt, bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Die Rechtsprechung hat sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine erfolgreiche Schadenersatzklage führt zumeist dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kläger dann die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Möglich ist aber auch der sog. kleine Schadenersatz. Dann kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.