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Fiat im Wohnmobil Abgasskandal vom LG Ravensburg zu Schadenersatz verurteilt

12.04.2022

Im Wohnmobil Abgasskandal hat Fiat Chrysler Automobiles (FCA) eine weitere Niederlage kassiert. Das Landgericht Ravensburg entschied mit Urteil vom 31. Januar 2022, dass FCA (inzwischen Stellantis) Schadenersatz bei einem Wohnmobil des Typs Advantage 6511 des Herstellers Dethleffs leisten muss (Az.: 2 O 114/21).

Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Diese sorge dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten, im Realverkehr jedoch überschritten werden.

Bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato rückt zunehmend die Abgasnachbehandlung in den Blickpunkt. Diese wird nach ca. 22 Minuten deaktiviert, so dass sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv ist und so die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden können.

Das LG Ravensburg wertete diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Abgasmessungen von der Deutschen Umwelthilfe und auch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben wiederholt gezeigt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich überschritten werden. „Auch wenn noch kein verpflichtender Rückruf des KBA vorliegt, bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Die Rechtsprechung hat sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine erfolgreiche Schadenersatzklage führt zumeist dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kläger dann die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Möglich ist aber auch der sog. kleine Schadenersatz. Dann kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.