Rückrufservice

Flug ausgefallen - BGH zum Anspruch auf Kostenerstattung

16.05.2023

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Flugreisenden bei Flugannullierungen mit Urteil vom 18. April 2023 gestärkt (Az.: X ZR 91/22). Demnach haben die Fluggäste auch dann Anspruch auf vollständige Erstattung der Kosten für Hin- und Rückflug, wenn nur ein Teil der Flugreise annulliert wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die gesamte Flugreise einheitlich gebucht wurde und nicht jede Etappe einzeln. „Für die gesamte Reise darf nur ein Flugschein ausgestellt worden sein“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ist das der Fall, besteht der Anspruch auf Erstattung der Kosten nach dem Urteil des BGH unabhängig davon, von welchem Ort der Rückflug stattfinden sollte.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatten die Fluggäste eine Reise von München über Madrid und Bogota nach Quito in Ecuador gebucht. Der Rückflug sollte von Quito über Bogota und dann direkt nach München gehen. Die Kosten für Hin- und Rückflug beliefen sich auf knapp 4.900 Euro. Gebucht hatten die Passagiere die Flugreise in einem Reisebüro und für die Flüge lag eine einheitliche Buchung vor.

Die Probleme begannen schon beim Hinflug, denn die Fluggesellschaft, mit der es von München nach Madrid gehen sollte, strich den Flug. Aufgrund dieser Annullierung konnte die Klägerin ihre geplante Reise nicht durchführen und verlangte von der Airline deshalb die Erstattung der vollständigen Kosten für Hin- und Rückflug, was diese ablehnte. In den ersten Instanzen war die Klage auf Erstattung der Kosten erfolgreich und auch der BGH bestätigte, dass die Fluggesellschaft die Kosten übernehmen muss und wies die Revision des Unternehmens zurück.

Zur Begründung führten die Karlsruher Richter aus, dass ein Erstattungsanspruch in der Höhe des Preises bestehe, zu dem der Flugschein erworben wurde. Es seien nicht nur die Kosten für den ersten Flugabschnitt von München nach Madrid zu erstatten, sondern auch für die anderen Reiseetappen, die die Fluggäste dann ebenfalls nicht zurückgelegt haben. Da die gesamte Flugreise eine einheitliche Buchung war, für die nur ein Flugschein ausgestellt wurde, müsse die beklagte Fluggesellschaft sowohl die Kosten für den Hinflug als auch für den Rückflug erstatten, so der BGH. Reisende hätten Anspruch auf „die vollständige Erstattung der Flugticketkosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte“.

„Fluggesellschaften wollen häufig nur die Kosten für den Hinflug übernehmen, wenn hier ein Flug annulliert wurde. Der BGH hat nun die Rechte der Fluggäste eindeutig gestärkt und deutlich gemacht, dass sie Anspruch auf Erstattung der vollen Flugkosten einschließlich des Rückflugs haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bei Flugausfällen steht den betroffenen Reisenden nach der EU-Fluggastrechteverordnung die vollständige Erstattung des Flugpreises oder auf eine Umbuchung zu. Zudem können je nach Streckenlänge Entschädigungsansprüche zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier bestehen.

Verbraucherrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

BRÜLLMANN Rechtanwälte gibt betroffenen Fluggästen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei Flugverspätungen und Flugausfällen.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
24.05.2023

Unternehmer, Handwerker und andere Dienstleister können auf ihren Rechnungen sitzenbleiben, wenn sie ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt haben. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 2023 entschieden (Az.: C-97/22).
16.05.2023

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Flugreisenden bei Flugannullierungen mit Urteil vom 18. April 2023 gestärkt (Az.: X ZR 91/22). Demnach haben die Fluggäste auch dann Anspruch auf vollständige Erstattung der Kosten für Hin- und Rückflug, wenn nur ein Teil der Flugreise annulliert wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die gesamte Flugreise einheitlich gebucht wurde und nicht jede Etappe einzeln.
24.04.2023

Ein Urteil des OLG Celle vom 1. März 2023 zeigt, dass der Ausstieg aus einem großen Teil der Online-Coaching-Verträge sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer möglich ist (Az.: 3 U 85/22).
21.04.2023

Makler können Reservierungsgebühren nicht wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. April 2023 entschieden (Az.: I ZR 113/22). Folge ist, dass die Kunden eine in den AGB vereinbarte Reservierungsgebühr vom Makler zurückverlangen können.
19.04.2023

Beim Immobilienkauf wird regelmäßig auch eine Maklergebühr fällig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 2022 haben Verbraucher, die in den vergangenen zwölf Monaten über die Vermittlung einer Sparkassen-Tochter eine Immobilie erworben haben, gute Chancen, die Maklerprovision zurückzuholen (Az.: I ZR 28/22).
18.04.2023

Das Landgericht Stuttgart hat vom Datenleck betroffenen Facebook-Nutzern mit Urteilen vom 28. Februar und 28. März 2023 immateriellen Schadenersatz zugesprochen (Az.: 24 O 56/22 und 54 O 165/22). Millionen Nutzer waren vom im Frühling 2021 bekannt gewordenen Datenleck bei Facebook betroffen. Inzwischen sprechen immer mehr Gerichte den Opfern Schadenersatz zu.