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FMA warnt vor Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft

Für Anleger der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft wird die Situation immer bedrohlicher. Nachdem die deutsche Finanzaufsicht BaFin erst vor wenigen Tagen veröffentlicht hat, dass die Genossenschaft Vermögensanlagen ohne den nötigen Verkaufsprospekt vorgelegt hat, warnt nun auch die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA vor der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft.

Wie die FMA am 23. September 2024 mitteilte, ist die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft mit angeblichen Firmensitz in Wien nicht im österreichischen Firmenbuch eingetragen ist. Die Finanzmarktaufsicht stellte weiterhin fest, dass unter der angegebenen Wiener Adresse kein Büro der Genossenschaft aufzufinden ist.

„Nachdem Anleger von ausbleibenden Zinszahlungen berichtet haben und die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft nicht mehr erreichbar ist, passen die Angaben der österreichischen Finanzmarktaufsicht ins Bild. Die Anleger müssen leider befürchten, dass ihr Geld nie in nachhaltige Vermögensanlagen wie Agrarvis Timber Capital I/II/III geflossen ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dennoch muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Neben Schadenersatzansprüchen, die natürlich gegen die Verantwortlichen der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft bestehen können, können auch Ansprüche gegen die Anlageberater und -vermittler bestehen. Zu ihren Aufgaben gehört u.a., die Anleger ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufzuklären.

Darüber hinaus sind die Anlageberater und -vermittler auch verpflichtet, die wirtschaftliche Plausibilität des Geschäftsmodells zu prüfen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Seriosität der Anbieter der Geldanlagen geprüft werden. Dabei hätte durchaus auffallen können, dass der erforderliche Verlaufsprospekt nicht vorliegt und die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft nicht eingetragen ist. „Zumindest hätten die Berater und Vermittler gegenüber den Anlegern klarstellen müssen, dass ihnen wichtige Informationen nicht vorliegen. Sind sie ihren Informationspflichten nicht ausreichend nachgekommen, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Agrarvis-Anlegern für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.

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130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.