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FMA warnt vor Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft

Für Anleger der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft wird die Situation immer bedrohlicher. Nachdem die deutsche Finanzaufsicht BaFin erst vor wenigen Tagen veröffentlicht hat, dass die Genossenschaft Vermögensanlagen ohne den nötigen Verkaufsprospekt vorgelegt hat, warnt nun auch die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA vor der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft.

Wie die FMA am 23. September 2024 mitteilte, ist die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft mit angeblichen Firmensitz in Wien nicht im österreichischen Firmenbuch eingetragen ist. Die Finanzmarktaufsicht stellte weiterhin fest, dass unter der angegebenen Wiener Adresse kein Büro der Genossenschaft aufzufinden ist.

„Nachdem Anleger von ausbleibenden Zinszahlungen berichtet haben und die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft nicht mehr erreichbar ist, passen die Angaben der österreichischen Finanzmarktaufsicht ins Bild. Die Anleger müssen leider befürchten, dass ihr Geld nie in nachhaltige Vermögensanlagen wie Agrarvis Timber Capital I/II/III geflossen ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dennoch muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Neben Schadenersatzansprüchen, die natürlich gegen die Verantwortlichen der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft bestehen können, können auch Ansprüche gegen die Anlageberater und -vermittler bestehen. Zu ihren Aufgaben gehört u.a., die Anleger ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufzuklären.

Darüber hinaus sind die Anlageberater und -vermittler auch verpflichtet, die wirtschaftliche Plausibilität des Geschäftsmodells zu prüfen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Seriosität der Anbieter der Geldanlagen geprüft werden. Dabei hätte durchaus auffallen können, dass der erforderliche Verlaufsprospekt nicht vorliegt und die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft nicht eingetragen ist. „Zumindest hätten die Berater und Vermittler gegenüber den Anlegern klarstellen müssen, dass ihnen wichtige Informationen nicht vorliegen. Sind sie ihren Informationspflichten nicht ausreichend nachgekommen, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Agrarvis-Anlegern für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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