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Fonds, Anleihen, Nachrangdarlehen, etc. - Verjährung von Schadenersatzansprüchen

Auf der Suche nach einer geeigneten Vermögensanlage kommt es immer wieder vor, dass Anleger auf das falsche Pferd gesetzt und erhebliche finanzielle Verluste erlitten haben. Nicht immer müssen sie auf dem finanziellen Schaden sitzenbleiben. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben. „Dabei ist aber die Verjährungsfrist zu beachten. Zum Jahresende 2024 können Schadenersatzansprüche verjähren. Daher sollten Anleger jetzt umgehend handeln“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen müssen zwei Fristen beachtet werden. Die sog. kenntnisabhängige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von den Umständen erlangt hat, die einen Schadenersatzanspruch begründen, oder er diese Kenntnis zumindest erlangt haben müsste. Das bedeutet, dass z.B. Schadenersatzansprüche, die im Laufe des Jahres 2021 entstanden sind, am 31.12.2024 verjähren. Es gibt aber auch die kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist. Hier verjähren die Schadenersatzansprüche unabhängig von der Kenntnis des Klägers endgültig auf den Tag genau zehn Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist.

Die Liste fehlgeschlagener Kapitalanlagen ist lang. Ob Aktien, Anleihen, Fondsbeteiligungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen oder andere Geldanlagen – immer wieder müssen Anleger erleben, dass ihre Investition statt der erhofften Rendite nur zu finanziellen Verlusten geführt hat. Natürlich ist jede Kapitalanlage auch mit einem Risiko für die Anleger verbunden. Dennoch können ihnen auch Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Ein Grund für einen Schadenersatzanspruch kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört, dass die Anleger über alle Aspekte, die für ihre Anlageentscheidung eine Rolle spielen können, aufgeklärt werden. Das heißt, dass die Anleger auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über ein mögliches Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen. „Wurden die Risiken bagatellisiert oder ganz verschwiegen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Darüber hinaus können auch unvollständige oder fehlerhafte Angaben in den Emissionsprospekten zu Schadenersatzansprüchen führen.

Bei gefloppten Kapitalanlagen, ausstehenden Auszahlungen, Zinszahlungen oder Rückzahlungen sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Da aber die Verjährung zum Jahresende drohen kann, sollten sie jetzt handeln, damit noch rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden können.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.