Die Fondsgesellschaft d.i.i. 10 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG ist insolvent. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das Insolvenzverfahren am 24. Juli 2025 eröffnet (Az. 10 IN 423/24). Für Anleger des geschlossenen Immobilienfonds werden hohe finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher.
Die Dachgesellschaft Deutschland Invest Immobilien AG und verschiedene Tochtergesellschaften hatten bereits im Frühling 2024 Insolvenzantrag gestellt. Die Fondsgesellschaften waren von der Insolvenz zwar nicht direkt betroffen, doch auch hier zeichneten sich bei verschiedenen Gesellschaften Probleme ab. Inzwischen haben auch einige d.i.i.-Fonds Insolvenzantrag gestellt. Die d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG reiht sich hier ein.
Das AG Wiesbaden hat das Insolvenzverfahren nun eröffnet und die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 30. September 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden. Das gilt jedoch nicht für die Anleger. Durch den Erwerb der Fondsanteile sind sie selbst zu Gesellschaftern geworden, so dass sie keine Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen können. Darüber hinaus kann der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen zurückfordern.
„Die Anleger sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So muss das investierte Geld noch nicht verloren sein, denn es können auch Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Anleger haben einen Anspruch darauf, über die bestehenden Risiken einer Kapitalanlage vollständig aufgeklärt zu werden. Dieser Anspruch besteht nicht nur bei privaten, sondern auch bei semiprofessionellen Anlegern. „Wurden im Rahmen der Anlageberatung Risiken verschwiegen oder verharmlost, können Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche können auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Emissionsprospekt sein.
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