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Ford Ecoboost Motorschaden

Der Ford Ecoboost Motor macht Probleme. Am Ende kann ein kapitaler Motorschaden stehen, obwohl das Fahrzeug noch nicht viele Kilometer „auf dem Tacho“ hat. „Uns sind Fälle bekannt, da ist ein Motorschaden bei einem Ford Ecoboost Motor schon eingetreten, obwohl das Fahrzeug noch nicht einmal 100.000 Kilometer gefahren ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach Ansicht des erfahrenen Anwalts muss der Fahrzeughalter den Schaden nicht allein tragen. „Meiner Meinung nach ist letztlich ein Konstruktionsfehler für den Motorschaden bei Ecoboost Motoren verantwortlich. Daher steht auch Ford in der Haftung und müsste zumindest einen Teil der Reparaturkosten oder der Kosten für einen Austauschmotor übernehmen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Problematik bei den Ford Ecoboost Motoren ist, dass sie stark komprimiert sind, aber dennoch Leistung wie ein Motor mit größeren Hubraum bringen sollen. Um die Leistung zu steigern, wird durch sog. Downsizing u.a. hochverdichtete Luft in den Motor gepresst. Das kann zu einer Überhitzung und am Ende zu einer Überlastung der Motoren führen. Rechtsanwalt Gisevius: „In der Folge kann die Zylinderkopfdichtung beschädigt werden, so dass es zu einer Undichtigkeit im Kühlmittelkreislauf kommt. Dadurch tritt Kühlflüssigkeit in die Brennkammern ein, was zu einer Beschädigung der Kolben und anderer Bauteile führen kann.“

Was für viele Ford-Fahrer mit Ecoboost Motor erschwerend hinzu kommt, ist, dass der sich anbahnende Motorschaden nicht leicht zu erkennen ist. Daher sollte unbedingt auf Warnzeichen wie Verlust von Kühlflüssigkeit, Probleme beim Starten des Motors oder Leistungsverlust geachtet werden. Im Zweifelsfall sollte das Auto dann umgehend in die Werkstatt gebracht und nicht mehr bewegt werden, um einen schlimmeren Schaden ggf. noch zu vermeiden.

Als besonders anfällig gelten die Ecoboost Motoren mit 1,0 bzw. 1,6 Liter Hubraum. Diese kommen u.a. im Ford Fiesta, Focus oder den Max-Modellen zum Einsatz.

Ist der Motorschaden erst eingetreten, ist eine Reparatur oft nicht mehr möglich und es bleibt nur noch der Tausch des Motors. „Der Schaden wird durch die starke Komprimierung des Motors verursacht. Damit dürfte es sich um einen Konstruktionsmangel handeln, so dass auch Ford sich an den Kosten beteiligen müsste“, so Rechtsanwalt Gisevius, der u.a. schon viele Fahrer eines VW T5 bzw. T6 wegen Schadenersatzansprüchen bei einem Motorschaden vertreten hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/

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Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.