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Ford Ecoboost Motorschaden

Der Ford Ecoboost Motor macht Probleme. Am Ende kann ein kapitaler Motorschaden stehen, obwohl das Fahrzeug noch nicht viele Kilometer „auf dem Tacho“ hat. „Uns sind Fälle bekannt, da ist ein Motorschaden bei einem Ford Ecoboost Motor schon eingetreten, obwohl das Fahrzeug noch nicht einmal 100.000 Kilometer gefahren ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach Ansicht des erfahrenen Anwalts muss der Fahrzeughalter den Schaden nicht allein tragen. „Meiner Meinung nach ist letztlich ein Konstruktionsfehler für den Motorschaden bei Ecoboost Motoren verantwortlich. Daher steht auch Ford in der Haftung und müsste zumindest einen Teil der Reparaturkosten oder der Kosten für einen Austauschmotor übernehmen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Problematik bei den Ford Ecoboost Motoren ist, dass sie stark komprimiert sind, aber dennoch Leistung wie ein Motor mit größeren Hubraum bringen sollen. Um die Leistung zu steigern, wird durch sog. Downsizing u.a. hochverdichtete Luft in den Motor gepresst. Das kann zu einer Überhitzung und am Ende zu einer Überlastung der Motoren führen. Rechtsanwalt Gisevius: „In der Folge kann die Zylinderkopfdichtung beschädigt werden, so dass es zu einer Undichtigkeit im Kühlmittelkreislauf kommt. Dadurch tritt Kühlflüssigkeit in die Brennkammern ein, was zu einer Beschädigung der Kolben und anderer Bauteile führen kann.“

Was für viele Ford-Fahrer mit Ecoboost Motor erschwerend hinzu kommt, ist, dass der sich anbahnende Motorschaden nicht leicht zu erkennen ist. Daher sollte unbedingt auf Warnzeichen wie Verlust von Kühlflüssigkeit, Probleme beim Starten des Motors oder Leistungsverlust geachtet werden. Im Zweifelsfall sollte das Auto dann umgehend in die Werkstatt gebracht und nicht mehr bewegt werden, um einen schlimmeren Schaden ggf. noch zu vermeiden.

Als besonders anfällig gelten die Ecoboost Motoren mit 1,0 bzw. 1,6 Liter Hubraum. Diese kommen u.a. im Ford Fiesta, Focus oder den Max-Modellen zum Einsatz.

Ist der Motorschaden erst eingetreten, ist eine Reparatur oft nicht mehr möglich und es bleibt nur noch der Tausch des Motors. „Der Schaden wird durch die starke Komprimierung des Motors verursacht. Damit dürfte es sich um einen Konstruktionsmangel handeln, so dass auch Ford sich an den Kosten beteiligen müsste“, so Rechtsanwalt Gisevius, der u.a. schon viele Fahrer eines VW T5 bzw. T6 wegen Schadenersatzansprüchen bei einem Motorschaden vertreten hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/

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Wegen Brandgefahr ruft Ford in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 zurück. Ford warnt davor, die Hochvolt-Batterie aufzuladen, da es zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen könnte. Die betroffenen Fahrzeuge sollten daher aktuell nur mit dem Benzin-Motor angetrieben werden.

Bei einem Motorschaden bei einem VW T5 oder T6 können die Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben.

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Wegen Brandgefahr ruft Mercedes Modelle der elektrischen SUVs EQA und EQB zurück. Auslöser für die Brandgefahr ist ein Fehler in der Hochvolt-Batterie. Dadurch kann es zu einem Kurzschluss und in der Folge zum Fahrzeugbrand kommen.

Probleme mit dem AGR-Kühler haben bei BMW schon für eine Reihe von Rückrufen gesorgt. Zuletzt hat bspw. das Kraftfahrt-Bundesamt am 20. November 2024 unter dem Code 0011810600 einen Rückruf für verschiedene BMW-Modelle veröffentlicht. Grund ist eine Undichtigkeit am Abgasrückführungsmodul, die zu einem Fahrzeugbrand führen kann.

Beim Gebrauchtwagenkauf muss der Käufer auf Überraschungen gefasst sein. Mängel zeigen sich manchmal erst nach Abschluss des Kaufvertrags. Der Käufer muss auf dem Schaden aber nicht sitzenbleiben. Für Sachmängel an dem Fahrzeug kann der Verkäufer in der Haftung stehen. Voraussetzung ist aber, dass der Sachmangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat.