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Ford Kuga Brandgefahr - Versäumnisurteil des LG Regensburg

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

„Dennoch zeigt das Urteil bereits, dass Käufer eines von dem Rückruf betroffenen Ford Kuga Schadenersatzansprüche haben können und die Brandgefahr und die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen nicht einfach hinnehmen muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Rückrufe wegen Brandgefahr der Hochvolt-Batterie

Schon 2025 hatte es für ca. 56.000 Ford Kuga Plug-in-Hybride der Baujahre 2019 bis 2023 einen Rückruf wegen Brandgefahr der HV-Batterie gegeben, den Ford noch unter dem Aktionscode 24S79 durchgeführt hat. In diesem Jahr wurde der Rückruf dann auf Ford Kuga, die bis Juni 2026 produziert wurden, ausgeweitet. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts sind weltweit rund 323.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen; in Deutschland werden ca. 67.000 Ford Kuga PHEV in die Werkstatt gerufen. 

 

Batterie nur bis 80 Prozent laden

Ford hat darauf hingewiesen, dass die Halter eines betroffenen Kuga die Batterie nur noch bis maximal 80 Prozent laden und das Auto nur im Standardmodus „EV“ fahren sollten. „Neben dem Risiko eines Fahrzeugbrands bedeuten die Einschränkungen auch einen wirtschaftlichen Schaden durch höhere Benzinkosten. Zudem haben viele Halter auch eigens eine Solaranlage oder Wallboxen installiert, um ihren Plug-in-Hybrid optimal nutzen zu können. Da die vertraglich vereinbarte Nutzung so nicht möglich ist, können den Käufern verschiedene rechtliche Ansprüche von der Rückabwicklung des Kaufvertrags bis zu Schadenersatzansprüchen entstanden sein“, so Rechtsanwalt Gisevius.

 

LG Regensburg entscheidet über Ansprüche

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Das hat das LG Regensburg offenbar ähnlich gesehen und entschieden, dass der Kläger gegen Rückgabe des Ford Kuga die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen kann. Da Ford sich nicht rechtzeitig zu den Vorwürfen geäußert hatte, hat das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Nachdem Ford inzwischen Einspruch gegen das Urteil eingelegt hat, erhält der Autobauer nun Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Dann wird das LG Regensburg erneut über die Ansprüche des Klägers entscheiden.

 

Fazit

„Das Versäumnisurteil zeigt aber, dass das Gericht eine rechtliche Grundlage für die Ansprüche des Käufers sieht“, so Rechtanwalt Gisevius. Denn grundsätzlich haben die Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Fahrer eines Ford Kuga gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

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Aktuelles

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.