Rückrufservice

Ford Kuga - Probleme beim Weiterverkauf nach Rückruf 24S79

Unter dem Code 24S79 ruft Ford in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 zurück. Grund für den Rückruf: Bandgefahr. Denn die Hochvoltbatterie macht wieder Probleme. Ford warnt davor die Batterie aufzuladen, da es zu einem Kurzschluss und zum Fahrzeugbrand kommen könnte.

Ein Software-Update soll Abhilfe schaffen. Bis das aufgespielt ist, soll bei den betroffenen Ford Kuga nur der Benzin-Motor genutzt werden. „Das ist natürlich nicht im Sinne der Käufer. Mit einem Hybrid-Fahrzeug sollten Benzinkosten gespart werden. Zudem haben sich viele Käufer auch Solaranlagen aufs Carport montieren lassen, um ihr Auto aufzuladen. Die ganze Kostenersparnis ist natürlich dahin, wenn der Elektro-Antrieb nicht genutzt werden kann. Je länger sich der Rückruf hinzieht, umso größer wird der Schaden für den Kuga-Fahrer“, sagt Rechtsanwalt Frederik M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Hinzu kommt noch das ungute Gefühl, dass das Fahrzeug in Flammen aufgehen könnte. Wer daher seinen Ford Kuga Plug-in-Hybrid wieder verkaufen möchte, stößt auf das Problem, sein Fahrzeug überhaupt anbieten zu können. So habe eine Verkaufsplattform es abgelehnt, einen von dem Rückruf betroffenen Ford Kuga überhaupt einzustellen, berichtet ein Mandant, der sich wegen des Rückrufs an BRÜLLMANN Rechtsanwälte gewandt hat. Grund für die Weigerung: Das Fahrzeug ist aufgrund der Brandgefahr mangelhaft.

„Die Plattform will offenbar jede mögliche Haftung ausschließen, falls ein über das Portal gekaufter Ford Kuga in Brand gerät“, so Rechtsanwalt Gisevius. Das zeigt ein grundsätzliches Problem bei einen beabsichtigen Verkauf eines von dem Rückruf betroffenen Ford Kuga: Das Interesse an dem Fahrzeug hält sich in Grenzen, denn die potenzielle Brandgefahr kann das Vertrauen potenzieller Käufer beeinträchtigen. Ein Fahrzeug mit einem offenen Rückruf wegen Sicherheitsrisiken ist für viele Käufer weniger attraktiv. Das kann wiederum zu einem Wertverlust des Fahrzeugs führen. Zudem können offene Rückrufaktionen zu rechtlichen Verpflichtungen führen. Wenn ein Fahrzeug nicht entsprechend den Herstelleranweisungen repariert wird, kann dies zu Haftungsfragen führen, insbesondere wenn es zu einem Unfall oder Schaden kommt.

Daher kann es sinnvoller sein, mit einem Verkauf zumindest so lange zu warten, bis Ford die Rückruf-Maßnahme durchgeführt hat. „Brandgefahr, eingeschränkte Nutzbarkeit und Schwierigkeiten beim Weiterverkauf – für die Halter der betroffenen Ford Kuga ist das alles mehr als unbefriedigend“, so Rechtsanwalt Gisevius. Daher sollten die Besitzer ihre rechtlichen Möglichkeiten wie z.B. die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen lassen. 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Fahrer eines Ford Kuga gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de 

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Offensichtlich haben Benutzer von Mercedes EQV 300 SUVs nicht nur den Ausfall der Antriebseinheit zu fürchten, sondern auch noch mit massiven Problemen beim Austausch des Elektromotors. Im Netz gibt es dokumentierte Probleme mit dem Ausfall der Antriebseinheit beim Mercedes EQV 300 und auch der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte liegt ein erster Fall vor.

Das OLG Thüringen hat dem Käufer eines Audi A6 im Abgasskandal mit Urteil vom 5. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). „Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird und Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Fachmagazin „auto motor sport“ hat sich das Thema Motorschaden bzw. Öltod bei Dieselmodellen des VW T5 und T6 vorgenommen. Dabei versagt der Motor häufig schon bei einer geringen Laufleistung den Dienst. Die Autoren des Artikels kommen zu dem Schluss, dass sich ein Motorschaden vermeiden ließe, weil die Gründe für die Probleme bekannt sind und häufig im System der Abgasrückführung liegen.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 17. Februar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 8 U 18/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und VW sich schadenersatzpflichtig gemacht habe.

Unter dem Code 24S79 ruft Ford in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 zurück. Grund für den Rückruf: Bandgefahr. Durch den Rückruf kann es zu Problemen beim Weiterverkauf kommen.

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.