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Ford Kuga - Rückruf für Plug-in-Hybrid wegen Brandgefahr

Wegen Brandgefahr ruft Ford in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 zurück. Ford warnt davor, die Hochvolt-Batterie aufzuladen, da es zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen könnte. Die betroffenen Fahrzeuge sollten daher aktuell nur mit dem Benzin-Motor angetrieben werden. 

Der Rückruf wird unter dem Code 24S79 durchgeführt. Weltweit sind fast 200.000 Ford Kuga von dem Rückruf betroffen.

In der Werkstatt soll ein Software-Update aufgespielt werden, so dass das Batteriesteuermodul Anomalien entdecken kann. Ist das der Fall, wird das Hochspannungsbatteriepaket nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts ersetzt. Bis die Maßnahme ausgeführt ist, sollte die HV-Batterie nicht aufgeladen werden und nur der Benzin-Motor genutzt werden, empfiehlt Ford.

„Die Gefahr eines Fahrzeugbrands sollte nicht unterschätzt werden. Ob ein Software-Update ausreicht, um die Gefahr eines Kurzschlusses und damit auch eines Fahrzeugbrands nachhaltig zu beseitigen, darf angezweifelt werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verunsicherte Ford-Fahrer, denen das Risiko zu groß ist, können ihre Rechte geltend machen. So haben Autokäufer grundsätzlich einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Wird der Mangel nicht nachhaltig beseitigt, können die Käufer Ansprüche aus Gewährleistung haben und z.B. den Austausch der HV-Batterie verlangen. 

Darüber hinaus können die Käufer eines von dem Rückruf betroffenen Ford Kuga ihr Fahrzeug nicht wie vereinbart nutzen und sollen bis zur Beseitigung des Gefahr nur den Benzinmotor nutzen. „Das ist natürlich nicht der Zweck eines Hybrid-Fahrzeugs. Aus der eingeschränkten Nutzung können den Käufern ggf. rechtliche Ansprüche entstehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Fahrer sollten außerdem beobachten, ob das Software-Update weitere Auswirkungen auf den Motor hat und z.B. die Reichweite im elektrischen Betrieb sinkt. Auch ein solcher Mangel müsste beseitigt werden.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Aktuelles

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Der Rückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid unter dem Code 25SC4 hat sich ausgeweitet. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in seiner Rückruf-Datenbank veröffentlicht hat, sind jetzt Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis März 2026 von dem Rückruf betroffen. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand und zum Antriebsverlust kommen kann.

Rückruf für den Jaguar I-Pace wegen Brandgefahr: Durch einen Kurzschluss kann es zu einem Brand in der Hochvoltbatterie kommen. Jaguar ruft deshalb rund 29.000 Elektro-SUVs der Baujahre 2019 bis 2021 zurück, berichtet das Fachportal Kfz-Betrieb.Demnach sind in Deutschland rund 1.350 Jaguar I-Pace von dem Rückruf betroffen, der unter dem internen Aktionscode H570 durchgeführt wird. HV-Batterie nur bis zu 90 Prozent laden 

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Diskussionen und die elektrischen Türgriffe von Tesla sind nicht neu. Nach einem tödlichen Unfall im nordrhein-westfälischen Schwerte im September 2025 nehmen sie weiter Fahrt auf. Dabei steigt der Druck auf den Autobauer und die Zulassungsbehörden.Schick sind sie, die elektrisch versenkbaren Türgriffe beim Tesla S. Sie können im Ernstfall aber auch lebensgefährlich sein, wenn sich z.B. nach einem Unfall oder Fahrzeugbrand die Türen nicht öffnen lassen und das Auto so zur Todesfalle für die Insassen werden kann. 

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.