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Ford Kuga - Rückruf für Plug-in-Hybrid wegen Brandgefahr

Wegen Brandgefahr ruft Ford in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 zurück. Ford warnt davor, die Hochvolt-Batterie aufzuladen, da es zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen könnte. Die betroffenen Fahrzeuge sollten daher aktuell nur mit dem Benzin-Motor angetrieben werden. 

Der Rückruf wird unter dem Code 24S79 durchgeführt. Weltweit sind fast 200.000 Ford Kuga von dem Rückruf betroffen.

In der Werkstatt soll ein Software-Update aufgespielt werden, so dass das Batteriesteuermodul Anomalien entdecken kann. Ist das der Fall, wird das Hochspannungsbatteriepaket nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts ersetzt. Bis die Maßnahme ausgeführt ist, sollte die HV-Batterie nicht aufgeladen werden und nur der Benzin-Motor genutzt werden, empfiehlt Ford.

„Die Gefahr eines Fahrzeugbrands sollte nicht unterschätzt werden. Ob ein Software-Update ausreicht, um die Gefahr eines Kurzschlusses und damit auch eines Fahrzeugbrands nachhaltig zu beseitigen, darf angezweifelt werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verunsicherte Ford-Fahrer, denen das Risiko zu groß ist, können ihre Rechte geltend machen. So haben Autokäufer grundsätzlich einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Wird der Mangel nicht nachhaltig beseitigt, können die Käufer Ansprüche aus Gewährleistung haben und z.B. den Austausch der HV-Batterie verlangen. 

Darüber hinaus können die Käufer eines von dem Rückruf betroffenen Ford Kuga ihr Fahrzeug nicht wie vereinbart nutzen und sollen bis zur Beseitigung des Gefahr nur den Benzinmotor nutzen. „Das ist natürlich nicht der Zweck eines Hybrid-Fahrzeugs. Aus der eingeschränkten Nutzung können den Käufern ggf. rechtliche Ansprüche entstehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Fahrer sollten außerdem beobachten, ob das Software-Update weitere Auswirkungen auf den Motor hat und z.B. die Reichweite im elektrischen Betrieb sinkt. Auch ein solcher Mangel müsste beseitigt werden.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

Wegen Brandgefahr muss Volvo weltweit rund 73.000 Plug-in-Hybride zurückrufen. Betroffen sind nach einem Bericht des Fachmagazins „auto motor sport“ die Baureihen Volvo S60, V60, S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2020 bis 2022.

Die Aussichten auf Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind beim VW T5 enorm gestiegen. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius hat an einer Reihe von Gerichten Schadenersatzansprüche für T5-Käufer durchgesetzt.