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Ford Ranger Rückruf – Motorschaden droht

Ford ruft derzeit verschiedene Modelle des Ford Ranger zurück. Einmal geht es um Verunreinigungen, die im schlimmsten Fall zu einem Motorschaden führen können. Im anderen Fall kann es aufgrund eines gebrochenen Nockenwellenritzels zu Problemen und Antriebsverlusten kommen.

Letzterer Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht und unter der Referenznummer 15405R geführt. Betroffen sind nach Angaben der Behörde Modelle des Ford Ranger aus dem Produktionszeitraum von Januar 2023 bis März 2025. 

Bei den betroffenen Fahrzeugen kann ein Nockenwellenritzel brechen und es dadurch zu einem Antriebsverlust kommen. Ford ruft daher weltweit rund 3.900 und in Deutschland ca. 1.100 Fahrzeuge unter dem Code 25S39 in die Werkstatt. Dort sollen die Nockenwellenräder geprüft und im Bedarfsfall ausgetauscht werden.

Ein weiterer größerer Rückruf betrifft Ford Ranger, die zwischen 2022 und 2023 mit dem Dieselmotor 2,0 Liter EcoBlue gebaut wurden, wie auto-motor-sport online berichtet. Hier könnte es bei der Produktion zu einer Verunreinigung des Kurbelgehäuses gekommen sein. Folge könnten kleinste Bearbeitungsrückstände im Ölkreislauf sein, die große Schäden anrichten können. So kann es durch überhitzte Bauteile zu einem erhöhten Verschleiß und im schlimmsten Fall zum Kolbenfresser und Motorschaden kommen.

Ford hat deshalb einen freiwilligen Rückruf für weltweit rund 20.400 Fahrzeuge gestartet, in Deutschland werden knapp 3.200 Ranger in die Werkstatt gerufen. Hier wird das Kurbelgehäuse geprüft und bei Bedarf gereinigt. Betroffene Ford-Kunden sollten dem Rückruf folgen, auch wenn das Fahrzeug keine Symptome aufweist. Bis der Schaden auffällt, ist es oft ein schleichender Prozess und es ist oft nur eine Frage der Zeit, bis der Motorschaden eintritt.

Die Maßnahme ist für Ford-Kunden kostenfrei. „Es fragt sich jedoch, wer die Kosten übernimmt, wenn aufwendigere Reparaturen notwendig sind oder schon erhebliche Schäden wie ein Kolbenfresser aufgetreten sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Sollte es bei der Kostenübernahme oder anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Rückruf zu Problemen kommen, steht BRÜLLMANN Rechtsanwälte betroffenen Fahrzeughaltern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Aktuelles

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rückruf wegen Brandgefahr für rund 7.000 Mercedes EQA bzw. EQB in Deutschland: Weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann, ruft Mercedes die betroffenen Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 4794004 in die Werkstatt zurück. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf veröffentlicht und überwacht die Maßnahme. Das KBA führt den Rückruf für die betroffenen Mercedes EQA bzw. EQB unter der Referenznummer 16136R.

Der Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 wegen Brandgefahr wird nun auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 15919R geführt und durch die Behörde überwacht. Wie Ford bereits mitgeteilt hatte, erfolgt der Rückruf, weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Antriebsverlust und zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Die Allianz-Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen Rechtsstreit mit VW nach einem Motorschaden bei einen VW T6 übernehmen. Das gilt auch die Kosten für die Deckungsklage, nachdem der Versicherer die Deckungszusage zunächst verweigert hatte. Das hat das OLG München in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2026 entschieden (Az. 25 W 1686/25 e).

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.