Ford ruft derzeit verschiedene Modelle des Ford Ranger zurück. Einmal geht es um Verunreinigungen, die im schlimmsten Fall zu einem Motorschaden führen können. Im anderen Fall kann es aufgrund eines gebrochenen Nockenwellenritzels zu Problemen und Antriebsverlusten kommen.
Letzterer Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht und unter der Referenznummer 15405R geführt. Betroffen sind nach Angaben der Behörde Modelle des Ford Ranger aus dem Produktionszeitraum von Januar 2023 bis März 2025.
Bei den betroffenen Fahrzeugen kann ein Nockenwellenritzel brechen und es dadurch zu einem Antriebsverlust kommen. Ford ruft daher weltweit rund 3.900 und in Deutschland ca. 1.100 Fahrzeuge unter dem Code 25S39 in die Werkstatt. Dort sollen die Nockenwellenräder geprüft und im Bedarfsfall ausgetauscht werden.
Ein weiterer größerer Rückruf betrifft Ford Ranger, die zwischen 2022 und 2023 mit dem Dieselmotor 2,0 Liter EcoBlue gebaut wurden, wie auto-motor-sport online berichtet. Hier könnte es bei der Produktion zu einer Verunreinigung des Kurbelgehäuses gekommen sein. Folge könnten kleinste Bearbeitungsrückstände im Ölkreislauf sein, die große Schäden anrichten können. So kann es durch überhitzte Bauteile zu einem erhöhten Verschleiß und im schlimmsten Fall zum Kolbenfresser und Motorschaden kommen.
Ford hat deshalb einen freiwilligen Rückruf für weltweit rund 20.400 Fahrzeuge gestartet, in Deutschland werden knapp 3.200 Ranger in die Werkstatt gerufen. Hier wird das Kurbelgehäuse geprüft und bei Bedarf gereinigt. Betroffene Ford-Kunden sollten dem Rückruf folgen, auch wenn das Fahrzeug keine Symptome aufweist. Bis der Schaden auffällt, ist es oft ein schleichender Prozess und es ist oft nur eine Frage der Zeit, bis der Motorschaden eintritt.
Die Maßnahme ist für Ford-Kunden kostenfrei. „Es fragt sich jedoch, wer die Kosten übernimmt, wenn aufwendigere Reparaturen notwendig sind oder schon erhebliche Schäden wie ein Kolbenfresser aufgetreten sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Sollte es bei der Kostenübernahme oder anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Rückruf zu Problemen kommen, steht BRÜLLMANN Rechtsanwälte betroffenen Fahrzeughaltern gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
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