Rückrufservice

Forderungen in UDI Insolvenzverfahren anmelden

15.09.2022

Das Amtsgericht Leipzig hat am 7. bzw. 12. September 2022 über drei weitere UDI-Gesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger ist es damit zur traurigen Gewissheit geworden, dass ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen. Ein Silberstreif am Horizont ist, dass die vereinbarte Nachrangklausel in den Darlehensverträgen unwirksam sein dürfte, so dass wohl auch die Anleger über die Insolvenzquote an der Insolvenzmasse beteiligt werden können.

Eröffnet wurden die Insolvenzverfahren über die Gesellschaften
• UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG (Az.: 401 IN 1269/22)
• UDI Immo Sprint Festzins I GmbH & Co. KG (Az.: 401 IN 1261/22)
• UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG (Az.: 401 IN 1265/22)

Auf die Anleger, die den Gesellschaften Nachrangdarlehen gewährt haben, kommen nun erhebliche finanzielle Verluste zu. Ein erster Schritt zumindest einen Teil des investierten Geldes zurückzubekommen, ist die Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter. Anleger der UDI Immo Sprint Festzins I können die Forderungen bis zum 2. November anmelden, beim UDI Immo Sprint Festzins II läuft die Anmeldungsfrist am 4. November ab und beim UDI Sprint Festzins IV am 9. November.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Geldanlagen. Das zeigt sich besonders im Insolvenzfall, da sich die Anleger aufgrund des vereinbarten Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssen. Das bedeutet, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen können und ihnen der Totalverlust droht. „So schlimm wird es für die Anleger aber voraussichtlich nicht kommen. Wie schon bei anderen UDI-Gesellschaften ist auch bei den aktuellen Fällen davon auszugehen, dass die Nachrangklausel unwirksam ist und die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den Ansprüchen der übrigen Gläubiger behandelt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Daher sollten die Forderungen zur Insolvenztabelle auch angemeldet werden, denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden.

Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen. Um die finanziellen Verluste weiter zu minimieren, kann daher auch geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ansprüche können z.B. gegen die Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein, wenn diese ihrer Informationspflicht nicht hinreichend nachgekommen sind und die Anleger bspw. nicht über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

Ist die Nachrangklausel unwirksam, kommen außerdem auch Schadenersatzansprüche gegen die UDI-Verantwortlichen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in Betracht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.