Rückrufservice

Forderungen in UDI Insolvenzverfahren anmelden

15.09.2022

Das Amtsgericht Leipzig hat am 7. bzw. 12. September 2022 über drei weitere UDI-Gesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger ist es damit zur traurigen Gewissheit geworden, dass ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen. Ein Silberstreif am Horizont ist, dass die vereinbarte Nachrangklausel in den Darlehensverträgen unwirksam sein dürfte, so dass wohl auch die Anleger über die Insolvenzquote an der Insolvenzmasse beteiligt werden können.

Eröffnet wurden die Insolvenzverfahren über die Gesellschaften
• UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG (Az.: 401 IN 1269/22)
• UDI Immo Sprint Festzins I GmbH & Co. KG (Az.: 401 IN 1261/22)
• UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG (Az.: 401 IN 1265/22)

Auf die Anleger, die den Gesellschaften Nachrangdarlehen gewährt haben, kommen nun erhebliche finanzielle Verluste zu. Ein erster Schritt zumindest einen Teil des investierten Geldes zurückzubekommen, ist die Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter. Anleger der UDI Immo Sprint Festzins I können die Forderungen bis zum 2. November anmelden, beim UDI Immo Sprint Festzins II läuft die Anmeldungsfrist am 4. November ab und beim UDI Sprint Festzins IV am 9. November.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Geldanlagen. Das zeigt sich besonders im Insolvenzfall, da sich die Anleger aufgrund des vereinbarten Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssen. Das bedeutet, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen können und ihnen der Totalverlust droht. „So schlimm wird es für die Anleger aber voraussichtlich nicht kommen. Wie schon bei anderen UDI-Gesellschaften ist auch bei den aktuellen Fällen davon auszugehen, dass die Nachrangklausel unwirksam ist und die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den Ansprüchen der übrigen Gläubiger behandelt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Daher sollten die Forderungen zur Insolvenztabelle auch angemeldet werden, denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden.

Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen. Um die finanziellen Verluste weiter zu minimieren, kann daher auch geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ansprüche können z.B. gegen die Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein, wenn diese ihrer Informationspflicht nicht hinreichend nachgekommen sind und die Anleger bspw. nicht über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

Ist die Nachrangklausel unwirksam, kommen außerdem auch Schadenersatzansprüche gegen die UDI-Verantwortlichen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in Betracht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
01.12.2023

Nach dem erfolgreichen Widerruf eines Darlehens können Verbraucher auch Anspruch auf einen Nutzungsersatz haben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 4. Juli 2023 entschieden und damit die Position der Darlehensnehmer gestärkt (Az.: XI ZR 77/22).
26.11.2023

Kunden der Commerzbank dürften derzeit besonders verunsichert sein: Wie u.a. das Handelsblatt am 22. November 2023 berichtete, haben Kriminelle offenbar die Konten von mehr als 100 Kunden leergeräumt. Zudem sind Phishing-Mails im Umlauf, in denen Commerzbank-Kunden aufgefordert werden, „die Sicherheit ihres Kontos zu erhöhen“.
23.11.2023

Eine Kundin einer Volksbank wurde Opfer eines Betrugs beim Online-Banking. Dabei räumten die Betrüger knapp 25.000 Euro von ihrem Konto ab. Die gute Nachricht für das Opfer: Die Volksbank muss ihr den Schaden ersetzen. Das hat das Landgericht Stade mit Urteil vom 30. Juni 2023 entschieden (Az.: 6 O 267/22).
22.11.2023

Erfreuliche Nachrichten für Riester-Sparer: Pauschale Klauseln zu Abschluss- und Vermittlungskosten in Riester-Verträgen sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. November 2023 entschieden (Az.: XI ZR 290/22). Von dem Urteil könnten etliche Riester-Verträge betroffen sein.
16.11.2023

Die Belano Medical AG hat beschlossen Insolvenzantrag wegen der zu erwartenden Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Das gab die Gesellschaft am 14. November 2023 in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt. Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger, die in die Anleihe der Belano Medical AG investiert haben.
14.11.2023

Die RV Energy Project GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist insolvent. Das Amtsgericht Lörrach hat am 8. November 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 8 IN 158/23). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger, die bei der RV Energy Project investiert haben.