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Galldium Immobilien Fünfte GmbH – BaFin bemängelt fehlenden Verkaufsprospekt

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Ausschlaggebend dafür ist, dass in Deutschland Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden dürfen. Die Finanzaufsicht prüft, ob der Prospekt die erforderlichen Mindestangaben enthält. „Der Verkaufsprospekt muss alle für eine Anlageentscheidungen wesentlichen Informationen enthalten. Das umfasst natürlich auch eine Aufklärung über die bestehenden Risiken für die Anleger. Bei unvollständigen, falschen oder auch nur irreführenden Prospektangaben steht der Emittent in der Haftung“, so Rechtsanwalt Seifert. 

 

Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG

 

Dabei gelten Partizipationsscheine als riskante Geldanlagen mit Totalverlustrisiko für die Anleger. Diese partizipieren an den Gewinnen und Verlusten des Unternehmens. Anders als bei Aktien haben sie allerdings kein Stimmrecht. „Der Wert der Scheine ist unsicher und hängt maßgeblich von der Entwicklung der AMAGVIK Int. AG ab“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Möglicher Verstoß gegen Vermögensanlagengesetz

 

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Sollte die Galldium Immobilien Fünfte GmbH tatsächlich keinen Verkaufsprospekt vorgelegt haben, läge ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vor. Anleger könnten dann verschiedene rechtliche Möglichkeiten haben. So könnte die Rückabwicklung der Vermögensanlage in Betracht kommen. Gegen Rückgabe der Scheine hätten die Anleger dann Anspruch auf die Rückzahlung ihres investierten Gelds.

Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche sowohl gegen die Prospektverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler bestehen. „Wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Fazit: Ansprüche auf Rückabwicklung und Schadenersatz

 

Bestätigt sich der Verdacht, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG in Deutschland ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet, liegt ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vor. Anleger können dann Ansprüche auf Rückabwicklung und Schadenersatz haben.

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