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Gallus Immobilien - BaFin warnt vor Tauschangebot

Verschiedene Gallus Immobilien Gesellschaften bieten derzeit Anlegern offenbar Wertpapiere in Form von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG an. Die BaFin warnt vor diesen Angeboten. Am 2. Juli 2025 teilte die Finanzaufsicht mit, dass die Wertpapiere offenbar ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten werden.

In Deutschland dürfen Emittenten Wertpapiere grundsätzlich nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt öffentlich anbieten. Dieser Prospektpflicht sind die Gallus Immobilien Konzepte GmbH, die Gallus Immobilien 2 GmbH & Co. KG, die Gallus Immobilien 3 GmbH & Co. KG, die Gallus Immobilien 4 GmbH & Co. KG, die Gallus Immobilien 5 GmbH & Co. KG sowie die AMAGVIK Int. AG offenbar nicht nachgekommen. Eine Ausnahme von der Prospektpflicht sei nicht ersichtlich, so die BaFin.

„Im Prospekt müssen die Anleger über alle Aspekte der Kapitalanlage, die für eine Anlageentscheidung wichtig sein können, informiert werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dabei sind Partizipationsscheine risikobehaftet, denn die Anleger haben keinen Anspruch auf feste Zinsen oder Dividenden und anders als Aktionäre auch kein Mitspracherecht. „Für die Anleger besteht ein hohes Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust“, so Rechtanwalt Seifert. Anleger der Gallus Immobilien Gesellschaften, die ein Angebot zum Tausch ihrer Nachrangdarlehen gegen Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG erhalten haben, sollten also äußerst vorsichtig sein, zumal offenbar kein Emissionsprospekt vorgelegt wurde.

Hinzu kommt, dass die Gallus Immobilien Konzepte GmbH insolvent ist und das Amtsgericht Heidelberg das vorläufige Insolvenzverfahren am 4. Juni 2025 eröffnet hat (Az. 51 IN 11/25). „Schon deshalb ist es fraglich, ob das Angebot zum Umtausch der Nachrangdarlehen rechtlich überhaupt zulässig ist“, so Rechtsanwalt Seifert.

Es ist nicht die erste Ungereimtheit für Anleger der Gallus Immobilien Gesellschaften. Anlegern wurden Kapitalanlagen in Form von Nachrangdarlehen, Genossenschaftsanteilen oder Beteiligungen an den Fonds Gallus Immobilien Wohnbau 1 bzw. Wohnbau 2 angeboten. Für die Anleger warfen die Geldanlagen jedoch nicht die erhoffte Rendite ab. Im Gegenteil: Zinszahlungen blieben aus und Rückzahlungen wurden verschoben. Die Fondsgesellschaften wurden schon 2023 aufgelöst und liquidiert – offenbar ohne die Anleger darüber zu informieren. Auch die Gallus Immobilien eG befindet sich seit 2024 in Liquidation.

Nun sollen die Anleger zum Umtausch ihrer Nachrangdarlehen in riskante Partizipationsscheine bewegt werden. „Der Wert dieser Scheine ist unsicher und hängt maßgeblich von der Entwicklung der AMAGVIK AG ab“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

Dabei stellen schon Nachrangdarlehen aufgrund des vereinbarten Rangrücktritts  hochriskante Geldanlagen dar. Dadurch können Anleger keine Forderungen gegen die Gesellschaft geltend machen, wenn sie deshalb in Insolvenzgefahr geraten könnte. In einem Insolvenzverfahren drohen die Anleger aufgrund des Nachrangs leer auszugehen. Rechtsanwalt Seifert: „Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde, was häufig nicht der Fall ist.“

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Darüber hinaus können Anleger auch mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Diese können z.B. gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlagen und das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der Gallus-Immobiliengruppe zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

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